Gewohnheitsrecht nachweisbar ? Wo steht das ? zB Weihnachtsgeld....

    • Gewohnheitsrecht nachweisbar ? Wo steht das ? zB Weihnachtsgeld....

      Hi, hier wieder ein Problem meinerseits und ich bitte um schnelle Hilfe:

      Wenn ich 4 mal in Folge Weihnachtsgeld erhalten habe, dies aber dieses Jahr nicht so war, wobei ich dazu sagen muss, dass eine Kollegin, die über die Feiertage anwesend war ihr Weihnachtsgeld bekommen hat, dann kann ich das doch bedingt des Gewohnheitsrechts einfordern, oder nicht ?

      Wenn ja, womit kann ich das belegen ?

      Wir haben morgen Betriebsfeier und ich möchte meinen Chef ganz freundlich mal drauf ansprechen ;)

      Wäre schön, wenn ich das irgendwie unterlegen kann...habt ihr was zu dem Thema ?

      Danke im Vorraus 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wir können ja viel hier, aber wenn es schnell gehen soll, würde ich doch mal auch auf dieses Forum verweisen: recht.de/phpbb/
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Vielleicht hilft dir diese Seite weiter rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm

      Ausschluss bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern

      Es ist grundsätzlich zulässig, das Weihnachtsgeld nur an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern zu bezahlen oder bestimmte Gruppen hiervon auszuschließen. Dann muss aber ein zulässiger Grund für die Ungleichbehandlung vorliegen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des bisherigen Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen darf, dass auch weiterhin so verfahren wird wie bisher. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn * der Arbeitgeber 3 Jahre in Folge Weihnachtsgeld in gleicher Höhe bezahlt hat und bei der Zahlung nicht klargestellt hat, dass hieraus kein Rechtsanspruch fürs nächste Jahr entstehen soll (--> Freiwilligkeitvorbehalt)
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