Informationen zu Internetabzockern

    • Informationen zu Internetabzockern

      Auf diesen Seiten gibt es umfassende Informationen zu Abzockseiten und deren Betreibern :

      abzocknews

      Rotglut.org

      antiabzockenet

      alle drei liegen mittlerweile bei blogspot, weil die Domains immer wieder massiv angegriffen wurden.

      Hallo lieber Besucher, als Betreiber von Abzocknews.de musste ich aufgrund massiver und seit dem 10.12.2008 anhaltenden DDoS-Angriffe auf dieses Blogsystem als Ausweichseite und Sicherung meiner bisherigen Berichte und Recherchen zurück greifen
    • Vielen Dank für deine informativen Links, die wirklich sehr wichtig sind, wenn man bedenkt, wie viele Opfer sich mittlerweile durch Abo-Fallen etc. in den Foren tummeln. Auch wir haben hier immer wieder entsprechende Themen und viele Geschädigte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auch ich möchte mich bedanken!

      Denn auch wenn hier manch einer meint, das man (frau) es nicht besser verdient hat, wie auf solche Leute rein zu fallen, so oute ich mich doch als eben diese solche. In der heutigen Zeit kommen viele eben nicht umhin auf Schnäppchenjagd zu gehen (um Geld zu sparen um ihre kleine Familie überhaupt noch durch zu bringen). Und wenn ich dann bei fabriken.de Adressen im Netz finden kann wo ich eventuell was günstiger bekommen kann, warum soll ich mich da nicht anmelden......... dachte ich bisher!!
      Klar NAIV ohne Ende!!! Aber habe ich es deswegen VERDIENT ausgenommen und betrogen zu werden?

      Und nein, ich habe nicht bezahlt, ich war geschockt übert die Mails mit Aufforderung zum zahken und habe dann einfach gelöscht ,in der Hoffnung mit nem blauen Auge davon zu kommen. Und so werde ich auch weiterhin mit Mails von denen vorgehen (die letzte bis jetzt kam gestern)

      MfG
    • RE: Informationen zu Internetabzockern

      Bundesverband Inkasso: Abofallen im Internet täuschen Verbraucher. Rechnungen von Abzockfirmen ohne Rechtsgrundlage
      Berlin, 17. März 2009 - „Unser Leitbild in der sozialen Markwirtschaft ist der mündige und eigenverantwortliche Verbraucher. Und der muss geschützt werden“,
      so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Deshalb lehnt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
      entschieden den Einzug von Forderungen für Unternehmen ab, deren Geschäftszweck unseriös ist.

      Die Berichterstattung über Abofallen im Internet häuft sich: Es sind beispielsweise Gewinnspiele, Kochrezepte,
      Hilfe bei den Hausaufgaben, Berechnungen der Lebenserwartung oder Warenproben. Dabei sind Preisangaben meistens tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internet-Seiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam. Das unterstreicht auch die aktuelle Rechtsprechung. So hat das OLG Frankfurt am Main (6 U 186/2008 und 6 U 187/2008) richtungsweisend entschieden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vorliegt, wenn eine Preisangabe auf einer Internetseite nicht leicht erkennbar ist. So reicht zum Beispiel ein Sternchentext unter dem Eingabefeld, in dem auf die Kosten hingewiesen wird, nicht aus, um einer Irreführung der Verbraucher entgegenzuwirken.

      Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) distanziert sich von der Einziehung unberechtigter Forderungen. Wolfgang Spitz, Präsident des Verbandes, sagt: „Erkennt ein BDIU-Verbandsmitglied, dass eine einzuziehende Forderung nicht oder nur zum Teil nicht rechtswirksam ist oder auf sittenwidrige Weise entstand, so darf es diese für den Mandanten nicht einfordern. Gegen etwaige Verstöße gehen wir mit Entschiedenheit vor.“

      Was können Verbraucher tun, wenn ein unseriöser Anbieter plötzlich Geld will? Der Adressat sollte zuerst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, so die Empfehlung des BDIU. Ist eine Forderung nicht berechtigt und erwirkt der Anbieter einen gerichtlichen Mahnbescheid, muss schließlich innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingereicht werden. „Viele Verbraucher machen einen juristischen Fehler, wenn sie einem unberechtigten Mahnbescheid nicht widersprechen. Genau darauf spekulieren die Abzocker“, so Spitz.

      Und wie können Verbraucher prüfen, ob sie ein seriöses Inkassounternehmen anschreibt? Zunächst einmal sollte das Unternehmen Mitglied im BDIU sein. Denn das ist ein Gütesiegel für seriöses Inkasso. Eine Auflistung aller Mitglieder finden Verbraucher auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen unter info.inkasso.de/suchlist.nsf. „Durch berufsrechtliche Richtlinien hat der BDIU hohe Maßstäbe für den auftragsgebundenen, außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt“, betont Spitz.

      (...)


      gefunden bei
      inkasso.de/
      unter Pressemitteilungen

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      Sorry, für die seltsame Formatierung, ich übe noch...
      :rolleyes:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von choleriker ()