Gewerblich - ist mein Angebot noch abmahnfähig?

    • Gewerblich - ist mein Angebot noch abmahnfähig?

      Hallo, ich bräuchte ein wenig Hilfe. Ich habe eine Abmahnung wegen eines Fehlers in der Widerrufserklärung erhalten und kann mir keine weiteren Fehler leisten.

      Es wäre sehr gut wenn jemand hier mein Angebot durchsehen könnte ob jetzt nach bearbeitung immer noch ein Fehler irgendwo versteckt ist :)

      Ich bin mir eigentlich sicher das kein Fehler mehr vorhanden sein kann aber wer weiss...

      Mein Impressum und Widerrufserklärung wurden vom RA geprüft und sind ok.


      Ich biete elektronische Artikel an.

      Ich habe keine AGB´s

      Rechtliche Hinweise:

      Hinweis Steuern:

      Ich habe Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer wird nicht erhoben und auch nicht ausgewiesen.



      Hinweis zur Verpackungsverordnung

      Hinsichtlich der von mir erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen nehme ich zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV am Dualem System teil.
      Die Rücknahme der verwendeten Verpackungen wird durch das Duale System gewährleistet.



      HINWEIS ZUR BATTERIEVERORDNUNG

      Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten,
      die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet,
      sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen:
      Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe
      gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet.
      Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe
      (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
      Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden.

      Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
      In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
      Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.


      Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht

      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

      Der Widerruf ist zu richten an:

      Adresse: ....

      Email:......



      Widerrufsfolgen
      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
      Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Ende der Widerrufsbelehrung
    • Mein Impressum und Widerrufserklärung wurden vom RA geprüft und sind ok.


      Ähm...

      Wenn ein Rechtsanwalt die Sachen bearbeitet hat, was soll das Forum denn da noch tun? Mit solchen heiklen Dingen würde ich mich als letzte Absicherung eh nicht an ein Forum wenden. Für grobe Schnitzer und grundsätzliche Ratschläge sind wir sicher eine gute Anlaufstelle, aber bestimmt nicht, um es rechtssicher zu gestalten. Dazu ist sogar des Justizministerium nicht in der Lage, was es mit seinen Musterwiderrufsbelehrung immer wieder zu beweisen vermag.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • also nur impressum und widerrufserklärung sind geprüft.

      Es gibt aber soviele andere Vorschriften, vielleicht hat jemand als Händler auf ebay Erfahrung und kann helfen.

      Ich habe jegliche mir bekannten Vorschriften jetzt beachtet aber wie gesagt vielleicht ist da noch was ...

      Ich erwarte auch keine Absicherung, aber ich denke wenn ein paar Leute mal drauf gucken ist es besser als wenn ich nur alleine prüfe. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tradebay21 ()

    • Wieso hast Du deinen Anwalt nicht mit der gesamten Prüfung beauftragt ?

      Darf ich mal fragen, was die bisherige Prüfung gekostet hat ?

      Ein Link in eines deiner Angebote wäre ebenfalls hilfreich.

      Abgesehen davon ändern sich Abmahngründe laufend. Eine ordentliche Prüfung in regelmäßigen Abständen wäre also zu empfehlen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo,

      ich wollte mal einwerfen das man ja seit Anfang des Jahres an einem Verpackungssystem angeschlossen sein muß. (z.b. Landbell AG usw) Da muß man in den Angeboten dann die Mitglieds-Nummer angeben.

      Das kostet natürlich was und bezieht sich meines Wissens nur auf Online-Händler.

      Das ist übrigens ein Grund warum ich meinen Shop dicht gemacht habe. Ständig neue Schikanen, die in keinem Verhältnis zum Geschäft stehen. Da verkauf ich mein Zeugs am Flohmarkt, hab ich mehr davon

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tessa ()

    • ich wollte mal einwerfen das man ja seit Anfang des Jahres an einem Verpackungssystem angeschlossen sein muß. (z.b. Landbell AG usw) Da muß man in den Angeboten dann die Mitglieds-Nummer angeben.


      - ist nirgends vorgeschrieben das man die mit angeben muss.
      Ich bin wieder da :-)
    • @tradebay:

      Leider hast Du ein wenig viel gezahlt, denn für ein bisschen mehr könntest Du bei so manchem versierterem Anwalt mit Sicherheit eine ausreichendere Beratung und Prüfung bekommen, aber gut....evt. solltest Du mal erklären, was der RA dafür getan hat, wenn Du hier nach der Abmahnfähigkeit deiner Angebote fragst.

      Wahrscheinlich bist Du kleingewerblich unterwegs und hast keine großen (logisch) Umsätze im Jahr...Die Frag ist, ob sich die Sache für dich lohnt, denn die Kosten sind gerade für Kleingewerbliche meist nicht mehr zu tragen....Einstellgebühren, ggf. Abmahnkosten wie bei dir jetzt, falsche Kalkulation von Portokosten, Verpackungspauschale, Steuern und und und....

      ABER: Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es sich bei einer Gewinnspanne von 500 Euro (also die genannten Kosten bereits abgezogen) im Jahr bereits lohnt, eine Prüfung und Aktualisierung der immer neuen Abmahngründe bereits lohnt. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du dort mal anfragen, ob Sie das im Sinne deines Gewerbes übernehmen. Hier könntest Du anfügen, dass eine Abmahnabwähr ansonsten teuer wäre und die diese normalerweise übernehmen, allerdings kommt das natürlich wiederrum auf die Klauseln im Vertrag an.

      Eine Abmahnung kann in deinem Fall im Durchschnitt bei ca. 300 bis 800 Euro liegen...schätz ich mal, da sollte man sich schon überlegen, wenn man ein anständiges und ausbaufähiges Geschäft aufbauen will, ob sich da die Sache nicht lohnen sollte.....

      Eine Überprüfung hier im Forum ist nicht wasserdicht und es kann sich jeden Tag etwas ändern, bzw. was neues hinzu kommen..... ;(

      Wenn Du einen Anwalt mit deinem Account und dessen Betreuung beauftragst, dann ist es durchaus auch möglich, einen Gegenabmahnung zu erwirken und dadurch die Kosten erheblich zu senken, lass dir dies mal durch den Kopf gehen. Weiter kann ich dazu nichts sagen, da ich das Ausmaß deines Gewerbes nicht kenne, aber umso länger Du wartest, um so weniger bekommst Du verkauft und auch das ist doch nicht der Sinn deines Geschäfts, oder ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger