Mit Drogen handeln?

    • Mit Drogen handeln?

      Hallo!

      Habe mir eben wieder ein paar Beiträge durchgelesen, und überlegt welches Geschäft ich starten soll.


      Im Internethandel steht man ja jeden Tag vor dem Totalruin, weil man in unzählige Fallen tappen kann (Abmahngangster usw)
      Bin dann zu der Überlegung gekommen, dass Drogenhandel mit weniger Risiko behaftet ist.

      Wieso sollte man heutzutage noch ein legales Geschäft betreiben, wenn es bald gefährlicher ist als ein Illegales?

      Und Nein, ich habe keine Straftaten vor, und der Beitrag war auch nich ironisch gemeint...
    • Hey UHU, ich denke mal nicht, dass er meinte, diverse Drogen bei eBay anzubieten, sondern eher über den herkömmlichen Weg nachzudenken ;)

      Denn auch bei Drogenverkauf (wenn er dies dann bei eBay könnte) wäre er vor Abmahnungen ebensowenig gefeit wie bei normalen Waren.

      Er wollte also scheinbar zum Ausdruck bringen, dass Dorgendealerei einfacher strukturiert und mit weniger Problemen behaftet ist, als bei eBay vernünftig zu verkaufen !


      Lieber Fridel007, Drogenverkauf und Handel ist in Deutschland verboten und wird strafrechtlich verfolgt !



      Anmerkung der Moderation: Jeglicher Aufruf in diese Richtung wird unterbunden und ggf. gemeldet !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Eventuell möchte Friedel eine Drogerie aufmachen.
      So pauschal stimmt die Behauptung das Drogenhandel verboten ist nicht.
      Verboten ist der Handel mit Drogen im Sinne von Rauschmitteln.

      Wikipedia sagt:
      Der Begriff Droge als Bezeichnung für pharmazeutisch wirksame Substanzen und mehr (z.B. Gewürze en gros) stammt etymologisch von dem Niederländischen droog, zu Deutsch trocken, ab.


      Getrocknete Petersilie und Pfefferminze gehören auch zu den Drogen, aber nicht zu den Rauschmitteln :D
      Also liebe Mods, immer schön vorsichtig mit der Phantasie und Auslegung 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Ja und im Drugstore gibts ja auch noch andere Sachen als drugs, zwar kein Sex und Rock'n'roll aber soweit ich weiß leckere andere Sachen die auch süchtig machen könnten ;)

      Ich würde zuzeiten auch das Internet als Droge betrachten ;) wobei mich ja der "kalte Entzug" erwischt hat, weil auch mein neuer PäCä schon wieder eingeschickt werden musste ;) und die Sucht nur ausbrechen kann, wenn ich irgendwo an einer freien Tastatur ins Netz komme :lach:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Na da scheinst du ja telepatische Fähigkeiten zu entwickeln, oder wie kommt der Beirag ohne PeCe in das Forum :lach:
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