Ankauf von privat

    • Ankauf von privat

      Ich plane eine Art Abwrackprämie, werde also sachen von Privat in Zahlung nehmen.

      Vorsteuer etc. ist eh egal, da ich Kleinunternehmer nach §19 bin.

      Muss die Privatperson mir eine Rechnung schreiben, oder reicht eine Quittung?

      Wie läuft das?
    • RE: Ankauf von Privat

      ich würde mal behaupten, wenn es sich hier um Privatverkäufer handelt, dass eine Quittung reicht, kann dies aber gerade nicht wirklich belegen. Aber ich würde darauf achten, dass Adressen und NAMEN, wie Datum und genaue Beschreibung der Sache aufgeführt sind !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger