Händler darf Markenranzen versteigern - trotz Verbot des Herstellers Sternjakob (Marke Scout)

    • Händler darf Markenranzen versteigern - trotz Verbot des Herstellers Sternjakob (Marke Scout)

      Hallo,

      mache Hersteller untersagen teilweise das deren Produkte nicht bei eBay verkauft werden dürfen.

      Hier ein passendes Urteil:


      Händler darf Markenranzen versteigern - trotz Scout-Verbot

      Berlin - Der professionelle Verkauf von Markenartikeln über das Internet-Auktionshaus Ebay ist einem Urteil des Landgerichts Berlin zufolge zulässig. Das Berliner Landgericht entschied, dass eine Belieferung nicht abgelehnt werden kann, weil der Artikel anschließend über Ebay verkauft wird.

      Das Landgericht Mannheim hingegen war bei seinem Urteil im März 2008 zu dem Schluss gekommen, dass es nicht gegen den fairen Wettbewerb verstoße, wenn ein "Hersteller von hochpreisigen Schulranzen" einem Händler vorschreibt, dass er die Waren nicht bei eBay versteigern darf.

      Das Landgericht Berlin erklärte den Angaben zufolge, es sei einem Hersteller untersagt, die Belieferung eines Händlers davon abhängig zu machen, wie er seine Waren verkaufe. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.

      AZ 16 O 729/07 (LG Berlin), 7 O 263/07 (LG Mannheim)



      Quelle: spiegel.de

      spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,620428,00.html

      Edit: Zitat kenntlich gemacht und erheblich gekürzt. Bitte keine Vollzitate von Presse-Berichten. Forenregeln beachten!
      Gruß,

      kohrti
    • RE: Händler darf Markenranzen versteigern - trotz verbot

      Man kann es versuchen, wenn eBay keinen Einwand hat und die Firma keine Abmahnung verfügt, dann kommt man durch. Ob man das Risiko eingehen mag (wovon ich dringend abrate) bleibt jedem selber überlassen :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Händler darf Markenranzen versteigern - trotz verbot

      mache Hersteller untersagen teilweise das deren Produkte nicht bei eBay verkauft werden dürfen.


      Ich befürchte dieser Satz von kohrti war etwas irreführend, engelchen, denn das Urteil hat dem ebay-Händler letztlich recht gegeben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Händler darf Markenranzen versteigern - trotz verbot

      richtig, ich vergaß wohl auch zu schreiben, dass man natürlich auch gegen solche Abmahnungen, wenn sie denn erfolgen vorgehen kann.

      Es bleibt bei jeder Marke abzuwarten ob eine Unterlassung erwirkt wurde und daran muss man sich schon halten, denn in solchen Fällen wurde bereits gerichtlich entschieden.

      ganz leise: Aber auch dass kann man ggf. anfechten, trotzdem rate ich in solchen Fällen ab ;-
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Die nächste Instanz:

      Kammergericht: Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben (PM 39/13)

      Pressemitteilung
      Berlin, den 19.09.2013

      Die Präsidentin des Kammergerichts
      Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
      Elßholzstraße 30 - 33, 10781 Berlin

      Der Kartellsenat des Kammergerichts hat mit heutigem Urteil einem Hersteller von Schulranzen und Schulrucksäcken untersagt, die Belieferung eines Einzelhändlers mit seinen Produkten mit dem Verbot zu verbinden, die Ware über Internetplattformen zu vertreiben. Das Berufungsgericht ist damit in der Sache dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Berlin gefolgt.
      Der Kläger verkauft in seinem Einzelhandelsgeschäft u.a. Schulrucksäcke und Schulranzen. Diese vertreibt er auch im Internet über die Handelsplattform Ebay. Die Beklagte hatte ihm diesen Vertriebsweg unter Hinweis auf eine Klausel aus ihren „Auswahlkriterien für zugelassene Vertriebspartner“ untersagt. Das war der Anlass für den Rechtsstreit.

      Der heute verkündete Tenor der Entscheidung lautet:

      „Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin vom 21. April 2009 unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten geändert:

      1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweiligen Geschäftsführern ihrer Komplementärin,

      zu unterlassen,

      die Belieferung entsprechend den Bestellungen des Klägers mit von der Beklagten hergestellten Produkten, insbesondere solchen der Marken „…..“ und „….“, davon abhängig zu machen, dass der Kläger die Ware nicht über „eBay“ oder andere Internetportale Dritter (wie Amazon), die in gleicher Weise wie „eBay“ die Ausgestaltung von Angeboten ermöglichen, anbietet und verkauft.

      2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.140,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Februar 2008 zu zahlen.

      Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

      Das angefochtene Urteil – zu Ziffer 1. nach Maßgabe der Klarstellung im Berufungsurteils – und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Klägers aus Ziffer 1. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 560.000,00 EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, sofern der Kläger nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

      Die Revision wird zugelassen“.

      Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch nicht verfügbar.

      Kammergericht, Urteil vom 19. September 2013
      - 2 U 8/09 Kart -
      Landgericht Berlin, Urteil vom 10. März 2009
      - 16 O 729/07 Kart -

      Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin

      Zum Hintergrund: Bericht bei Heise
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.