Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit

    • Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit

      Ich bin Betriebsbedingt gekündigt worden und nun frage ich mich was aus meinem Nebengewerbe wird.

      Es läuft seit Feb. 09 und erzielt bisher noch keine Gewinne.

      Wie muss ich das beim Arbeitsamt angeben und wie wirkt sich das auf das Arbeitslosengeld aus?
    • RE: Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit

      na, wenn du keine Gewinne hast, wirkt es sich nur aus, wenn du dadurch dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehst, denn nur dann gibts ja Arbeitslosengeld ;)

      ansonsten "fragen Sie Ihren Arzt oder Steuerberater" :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit

      Auf jeden Fall musst Du dich gleich arbeitslos melden ! Dann musst Du eh 1000 Formulare ausfüllen. Erstmal wird es sich nicht auf dein Arbeitslosengeld auswirken, da Du ja keine Gewinne erziehlst. Ggf. musst Du aber Angaben hierüber machen. Am besten ist, nichts zu verschweigen, das bringt dich nur in Schwierigkeiten. Rede doch einfach mit deinem Sachbearbeiter darüber und überlege, ob sich das Geschäft dann überhaupt noch lohnt.

      Ggf. kannst Du auch mal nachfragen, ob es hier Zulagen und Hilfen seitens des Arbeitsamtes gibt, wenn Du mit einem vernünftigen Konzept kommst.

      Wie bereits gesagt wurde ist es mit Sicherheit so nicht von Belang, solange Du dem Arbeitsmarkt als Arbeitssuchender weiterhin zur Verfügung stehst. Du also zeitlich für eine andere Arbeit offen und nicht eingeschränkt bist, was hier ja der Fall sein sollte.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich würde auch ganz offen und ehrlich darüber reden., Sie werden dich schon so beraten, das es gut für Dich ist....

      In manchen fällen musst Du nicht einmal mit der Selbstständigkeit aufhören wenn Du das nicht willst. Kann dich doch keiner zwingen.
      Chris
    • Nun Arbeitslos und Selbstständig, das geht schon. Man muss in der Regel ersteinmal bescheid geben, ein Formular für Vorrechnungen rausgeben ( sprich 7 Monate mit den Zahlen planen ). Als nächstes muss dort dann geschaut werden, es wird nicht immer gleich alles angerechnet. Am besten mit eimen Selbständigkeitsheini von der ARGE nen beratungstermin machen, dann passt das
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