Kurze Frage zur Widerrufsbelehrung bei eBay-Auktionen

    • Kurze Frage zur Widerrufsbelehrung bei eBay-Auktionen

      Hallo,

      ich habe gesehen, dass einige eBay Verkäufer parallel zu Ihrer Widerrufsbelehrung noch eine zusätzliche Impressumszeile eingefügt haben, das sieht dann folgendermaßen aus:

      [...]Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

      Der Widerruf ist zu richten an:

      Max Mustermann
      Musterstr. 44
      12345 Musterstadt
      Fax: 0123456 / 78910
      E-Mail: muster@blablabla.xy

      Impressum: Max Mustermann, Musterstr. 44, 12345 Musterstadt, Fax: 0123456 / 78910, E-Mail: muster@blablabla.xy

      Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs[...]


      Ist das jetzt neuerdings bei eBay erforderlich???

      Ausserdem habe ich noch 3 weitere kurze Fragen:

      - wenn man als Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer ausweist, muss diese Angabe unbedingt in der Widerrufsbelehrung zu finden sein ("Umsatzsteuerbefreit gemäß §Schießmichtot")?
      - gibt es eine Pflicht, die besagt, dass die Steuernummer in der Widerrufsbelehrung drin stehen muss? Als Kleinunternehmer hat man keine Umsatzsteuer-ID, nur eine herkömmliche Steuernummer, für die das eBay Forumlar keine Eingabemöglichkeit bietet... Kann man sie dann also weglassen?
      - bei Onlineshops ist eine AGB seit neuestem unbedingt erforderlich. Gilt das auch für eBay Sofort Kauf Angebote in eBay Shops?


      Das wär's erstmal. Danke so weit.

      Viele Grüße,
      Reiner
    • RE: Kurze Frage zur Widerrufsbelehrung bei eBay-Auktionen

      Original von Reiner77
      Hallo,


      Ist das jetzt neuerdings bei eBay erforderlich???

      Ausserdem habe ich noch 3 weitere kurze Fragen:

      - wenn man als Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer ausweist, muss diese Angabe unbedingt in der Widerrufsbelehrung zu finden sein ("Umsatzsteuerbefreit gemäß §Schießmichtot")?
      - gibt es eine Pflicht, die besagt, dass die Steuernummer in der Widerrufsbelehrung drin stehen muss? Als Kleinunternehmer hat man keine Umsatzsteuer-ID, nur eine herkömmliche Steuernummer, für die das eBay Forumlar keine Eingabemöglichkeit bietet... Kann man sie dann also weglassen?
      - bei Onlineshops ist eine AGB seit neuestem unbedingt erforderlich. Gilt das auch für eBay Sofort Kauf Angebote in eBay Shops?


      Das wär's erstmal. Danke so weit.

      Viele Grüße,
      Reiner


      von wegen kurz ;)

      1. nicht neuerdings und nicht nur bei Ebay

      2. ja internetrecht-rostock.de/kleinunternehmer-steuern.htm

      Üblich ist jedoch ein Hinweis, beispielsweise in der Form: „Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben“. So kann Rückfragen von Kunden vorgebeugt werden.


      3. siehe hier: auktionshilfe.info/index.php?thread/4927/&pageNo=1

      4. soweit ich weiß ist eine AGB nicht zwingend erforderlich:

      BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
      wenn man keine solchen vorformulierten extra Vertragsbedingungen hat, gelten halt die üblichen Gesetze-
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo,

      >>>1. nicht neuerdings und nicht nur bei Ebay

      Also ist diese Angabe erforderlich, korrekt? Ich wundere mich nur, weil rund 80% aller eBay-Händler diese Angabe (noch) nicht haben... Sind die alle abmahngefährdet???
      Vielleicht sollte ich noch dazuschreiben, dass sich alle meine Fragen auf die Gefahr hin, abgemahnt zu werden, beziehen. Alles andere ist erstmal nebensächlich...

      >>>Üblich ist jedoch ein Hinweis, beispielsweise in der Form: „Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben“. So kann Rückfragen von Kunden vorgebeugt werden.

      Üblich heißt aber nicht, dass es erforderlich ist, oder? Was der Kunde denkt ist mir egal, hauptsache ich kriege keine Abmahnung wegen des weglassens...

      >>>3. siehe hier: auktionshilfe.info/index.php?thread/4927/&pageNo=1

      Da ist nur ein Hinweis auf das mir bekannte Urteil zu finden, meine Frage war aber was man machen soll, wenn man gar keine Umsatzsteuer-ID hat... Nur eine normale Steuernummer... Weiß man das schon?

      Gruß