Hallo,
ich habe eine wichtige Frage an euch und hoffe, es kann mir jemand hier mit evtl. juristischer Aussage behilflich sein.
Ich habe innerhalb von 2 Wochen 11 aehnliche, neue Artikel bei Ebay angeboten. Nun droht mir ein gewerblicher Verkaeufer mit einer Abmahnung, da ich nach seiner Auffassung gegen die Wettbewerbsregeln verstossen wuerde, da ich die Artikel als neu eingestellt habe. Ich habe ausdruecklich in der Auktion angegeben, dass es sich um 2. Wahl Artikel und ich habe auch die Fehler oder Maengel mit aufgelistet.
Dieser gewerbliche Verkaeufer verkauft naemlich aehnliche Artikel u.a. der selben Marke und hatte bei mir auf gleich MEHRERE Artikel verschiedener Groessen geboten!!! Er gewann eine der Auktionen und stellte dann im Nachhinein fest, dass der Artikel einen Fehler hat und wollte ihn dann nicht mehr haben, was ich auch eingesehen habe. Da ich weitere Artikel eingestellt hatte, unterstellt er mir nun, dass ich als gewerblicher Verkaeufer handle, da ich die Artikel als neu einstelle (es waren insgesamt 11) und moechte mir nun eine Abmahnung zukommen lassen!
Ich habe schon durchs ganze Internet gegoogelt und geschaut was ich da machen kann bzw. ob das ueberhaupt rechtens ist, was er mir da unterstellt, denn ich handle einfach nicht gewerblich, sondern privat, auch wenn die Artikel neu sind.
Das interessanteste an der ganzen Sache ist allerdings, dass dieser Verkaeufer aehnliche Artikel verkauft und bei mir auf 4 Artikel geboten hat, somit bin ich ganz fest der Ueberzeugung, dass dieser gewerbliche Verkaeufer auf meine Artikel geboten hat, um diese guenstig zu erwerben und diese dann selbst in seinen Auktionen wieder anbieten wollte. Davon bin ich ueberzeugt, denn was will ein gewerblicher Verkaeufer, der selbst solche Artikel anbietet von einem Privatverkaeufer diese Artikel guenstig erwerben und vor allem alles verschiedene Groessen, sodass sie eindeutig nicht fuer den Eigengebrauch gedacht waren?!?
Was kann ich in diesem Falle nun tun, falls er mir tatsaechlich eine Abmahnung zukommen laesst wegen 11 aehnlich verkaufter Artikel und mir somit gewerblichen Handel unterstellt?
Kann ich ebenfalls eine Beschwerde bei Ebay einreichen wegen Unterstellung, Stoerung meiner Privatsphaere und evtl. wegen Geschaeftsschaedigung (wenn dies eine geschaeftliche Handlung sein sollte als Privatverkaeufer)? Und kann ich irgendwo bei Ebay eine Beschwerde oder Annahme auf Betrug melden, da bei mir auf mehrere Artikel von diesem Verkaeufer geboten wurde, der selbst gleichartige Artikel anbietet und somit davon auszugehen ist, dass dieser meine Artikel weiterverkauft haette als Neuware?
Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten, da es eindeutig eine Unterstellung seinerseits ist und seine Aeusserungen und Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen? Soll ich mich auch direkt an einen Rechtsbeistand wenden oder kann man so einen Fall auch direkt bei Ebay melden?
Ab wann gilt man bei Ebay als gewerblicher Verkaeufer und wieviele Artikel darf man als Privatverkaeufer verkaufen, da bei Ebay in den Grundsaetzen und AGB's gar nichts davon erwaehnt wird. Habe sehr viel im Internet gelesen aber jeder legt das auch anders aus und somit sind auch die Antworten alle unterschiedlich, da blickt ja keiner mehr durch...
Ist schon sehr interessant er moechte mir eine Abmahnung zukommen lassen wegen angeblichem Wettbewerbsverstoss und ist selbst keineswegs besser, bringt sich und sein Geschaeft meiner Meinung nach selbst in Gefahr. Das ist ja mal Selbstbetrug...
Ueber hilfreiche Antworten waere ich jedem von euch sehr dankbar...
Vielen Dank im Voraus an alle Zuschriften...
ich habe eine wichtige Frage an euch und hoffe, es kann mir jemand hier mit evtl. juristischer Aussage behilflich sein.
Ich habe innerhalb von 2 Wochen 11 aehnliche, neue Artikel bei Ebay angeboten. Nun droht mir ein gewerblicher Verkaeufer mit einer Abmahnung, da ich nach seiner Auffassung gegen die Wettbewerbsregeln verstossen wuerde, da ich die Artikel als neu eingestellt habe. Ich habe ausdruecklich in der Auktion angegeben, dass es sich um 2. Wahl Artikel und ich habe auch die Fehler oder Maengel mit aufgelistet.
Dieser gewerbliche Verkaeufer verkauft naemlich aehnliche Artikel u.a. der selben Marke und hatte bei mir auf gleich MEHRERE Artikel verschiedener Groessen geboten!!! Er gewann eine der Auktionen und stellte dann im Nachhinein fest, dass der Artikel einen Fehler hat und wollte ihn dann nicht mehr haben, was ich auch eingesehen habe. Da ich weitere Artikel eingestellt hatte, unterstellt er mir nun, dass ich als gewerblicher Verkaeufer handle, da ich die Artikel als neu einstelle (es waren insgesamt 11) und moechte mir nun eine Abmahnung zukommen lassen!
Ich habe schon durchs ganze Internet gegoogelt und geschaut was ich da machen kann bzw. ob das ueberhaupt rechtens ist, was er mir da unterstellt, denn ich handle einfach nicht gewerblich, sondern privat, auch wenn die Artikel neu sind.
Das interessanteste an der ganzen Sache ist allerdings, dass dieser Verkaeufer aehnliche Artikel verkauft und bei mir auf 4 Artikel geboten hat, somit bin ich ganz fest der Ueberzeugung, dass dieser gewerbliche Verkaeufer auf meine Artikel geboten hat, um diese guenstig zu erwerben und diese dann selbst in seinen Auktionen wieder anbieten wollte. Davon bin ich ueberzeugt, denn was will ein gewerblicher Verkaeufer, der selbst solche Artikel anbietet von einem Privatverkaeufer diese Artikel guenstig erwerben und vor allem alles verschiedene Groessen, sodass sie eindeutig nicht fuer den Eigengebrauch gedacht waren?!?
Was kann ich in diesem Falle nun tun, falls er mir tatsaechlich eine Abmahnung zukommen laesst wegen 11 aehnlich verkaufter Artikel und mir somit gewerblichen Handel unterstellt?
Kann ich ebenfalls eine Beschwerde bei Ebay einreichen wegen Unterstellung, Stoerung meiner Privatsphaere und evtl. wegen Geschaeftsschaedigung (wenn dies eine geschaeftliche Handlung sein sollte als Privatverkaeufer)? Und kann ich irgendwo bei Ebay eine Beschwerde oder Annahme auf Betrug melden, da bei mir auf mehrere Artikel von diesem Verkaeufer geboten wurde, der selbst gleichartige Artikel anbietet und somit davon auszugehen ist, dass dieser meine Artikel weiterverkauft haette als Neuware?
Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten, da es eindeutig eine Unterstellung seinerseits ist und seine Aeusserungen und Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen? Soll ich mich auch direkt an einen Rechtsbeistand wenden oder kann man so einen Fall auch direkt bei Ebay melden?
Ab wann gilt man bei Ebay als gewerblicher Verkaeufer und wieviele Artikel darf man als Privatverkaeufer verkaufen, da bei Ebay in den Grundsaetzen und AGB's gar nichts davon erwaehnt wird. Habe sehr viel im Internet gelesen aber jeder legt das auch anders aus und somit sind auch die Antworten alle unterschiedlich, da blickt ja keiner mehr durch...
Ist schon sehr interessant er moechte mir eine Abmahnung zukommen lassen wegen angeblichem Wettbewerbsverstoss und ist selbst keineswegs besser, bringt sich und sein Geschaeft meiner Meinung nach selbst in Gefahr. Das ist ja mal Selbstbetrug...
Ueber hilfreiche Antworten waere ich jedem von euch sehr dankbar...
Vielen Dank im Voraus an alle Zuschriften...
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