Käufer droht mit Visa Charge Back über Paypal - wie reagiert der Verkäuferschutz?

    • Käufer droht mit Visa Charge Back über Paypal - wie reagiert der Verkäuferschutz?

      Hallo!
      habe euer,Board,gerade beim Google gefunden!

      habe,seit 3 Tagen folgendes Problem,verkaufte,nach England ein technisches Gerät im Wert von 200€!

      nun,gleich zu Anfang,das Kuriose,der Verkäufer gibt eine postive Bewertung ab,areived well everything okay!
      doch 3 Tage später gings los,das Gerät,würde nun wieder erwarten doch nicht funktionieren,obwohl ich es als funktionierend verschickt habe,und er dies auch noch in der positiven Bewertung bestätigte!

      nun droht er trotzdem,Visa Charge Back,über Paypal einzuleiten!

      habe,mich erkundigt,wie es laut deutschem Recht,bei der Dkb Bank ist,dort heist es,das man bei Paypal Transaktionen kein Visa Charge Back machen kann,dies ist die Information an der Hotline,das müsse man ,mit dem Handelspartner im Auktionshaus ausmachen hies es

      in einigen Seiten lese ich nun das Gegenteil dort steht z..b


      falle-internet.de/de/html/pp_vkrisk3.php

      und über die Dkb das

      kreditkarten-1a.de/Kreditkarten-chargeback/1.html

      wie ist das ganze nun in England geregelt?

      und die allerbeste Frage,wie Verhält sich,der Paypal Verkäuferschutz,wenn der Käufer,schon die Postive Bewertung agegeben hat!

      habe,auf jedenfall,das ganze als geplanten Betrug,bei Paypal gemeldet!

      so einen Fall hatte ich bis jetzt echt noch nie!
      laut Paypal,sei man ja auch bei solcher Art von Betrugsfällen,abgesichert,wenn die mir das Geld,trotz der bereits erfolgten positiven Bewertung tasächlich einziehen,werde ich auf jedenfall auch Anzeige,wegen Betrugs erstatten,oder wie soll man sonst vorgehen?
      bin gespannt,auf die Antworten!

      das charge back,bei paypal,muß ja bei jeder Bank unterschiedlich geregelt sein,so wie ich bis jezt mitbekommen habe,gibt diese Bedienungen nicht Visa selbst vor?

      wenn das wirklich soweit kommt,das Paypal mein Geld holt,und das in tausenden Fällen.wäre ich einer Sammelklage,auf jedenfall nicht abgeneigt,den so etwas,darfs wohl wirklich nicht geben;nachdem Paypal eine Bank ist(inzwischen)!
      das würde,also im Detail heisen,obwohl ich den Betrag,schon auf mein Bankkonto abgebucht habe,bucht mir Paypal ,mein Konto in den Minus Saldo!

      muß ich den gleich ausgleichen,oder macht Paypal Schadensersatzvorderungen dann gegen mich geltend?
      wie schauts,bei Käufer aus,der sich ja über die Kreditkarte,das Geld von Paypal auch wieder holt,wird der gleich auch mit eingeklagt?
      kennt sich,in so komplexen Fällen die Rechtschutzversicherung überhaupt aus?
      vielen Dank für Eure Hilfe !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sandman77 ()

    • @Sandman77

      Es ist kaum möglich verbindliche Antworten auf die Vorgehensweise von PayPal zu geben. Das liegt daran, das viele Dinge bei PayPal Ermessenssache sind. Eindeutige Regelungen fehlen. Auch mehrere Anfragen bei PayPal zum gleichen Sachverhalt können erfahrungsgemäß unterschiedliche Antworten hervorbringen.

      Für deine Frage hast du im eBay-Forum "Bezahlung" die besten Chancen auf eine sachgerechte Antwort. Dort ist man am nähersten am Thema. Allerdings solltest du wissen, daß viele Schreiber dort ein sehr kritisches Verhältnis zu dem Zahldienst haben, was die Antworttendenz duchaus beeinflussen kann:

      community.ebay.de/forum/ebay/forum.jspa?forumID=7100

      Wenn du nicht mit deinem Verkaufsaccount dort schreiben möchtest, kannst du in wenigen Minuten auch einen Zweit- / Forenaccount anlegen.

      Wenn der Käufer bei PayPal das gekaufte Gerät reklamiert (Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab), einen entsprechenden Nachweis dazu erbringt und eine Verständigung mit dem Verkäufer vorher gescheitert ist, gilt folgendes:

      5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer, an PayPal oder an ein durch PayPal beauftragtes Unternehmen zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen. PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.


      Quelle: paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…icyPbp-outside&ed=pbp_old

      In solchen Fällen erstattet PayPal meist den Kaufpreis und belastet das Konto des Verkäufers, der ja den Artikel zurückerhalten haben sollte. Weitere Prüfungen nimmt PayPal selten vor.
    • RE: Käufer droht mit Visa Charge Back,über Paypal,wie reagiert der Verkäuferschutz?

      der Verkäufer gibt eine postive Bewertung ab,areived well everything okay! doch 3 Tage später gings los,das Gerät,würde nun wieder erwarten doch nicht funktionieren,obwohl ich es als funktionierend verschickt habe,und er dies auch noch in der positiven Bewertung bestätigte!

      Die Vorgangsweise wurde ja schon teilweise angeführt:
      a) Der Käufer beantragt Käuferschutz wegen "einem wesentlich von der Beschreibung abweichenden Artikel"
      b) PP verlangt daraufhin vom Käufer ein "Gutachten" welches dies Abweichung bestätigt. ABER, das "Gutachten" kann lt. PP von einem Gutachter, einer Firma, einem Fachgeschäft und gelegentlich auch von einer unabhängigen 3. Person sein!?!?!
      c) Gibt PP dem Antrag auf VKS statt, wird er Käufer aufgefordert die Ware online sendungsverfolgbar auf eigen Kosten an den Käufer zu retournieren (von Rücksendungen an PP habe ich schon länger nichts mehr gehört). WAS zurückgesendet wurde, kann PP natürlich nicht kontrollieren.
      d) mit dem Versandbeleg erstattet PP dem Käufer das Geld.

      Was wenn in der Retoursendung nur ein Brett oder Schrott war?
      Dann empfiehlt PP den Gang zur Polizei (soviel zur Verantwortungsübernahme durch PP).


      das charge back,bei paypal,muß ja bei jeder Bank unterschiedlich geregelt sein,so wie ich bis jezt mitbekommen habe,gibt diese Bedienungen nicht Visa selbst vor?

      Es gibt Kombinationen von KK-Firmen mit Banken welche tatsächlich eine storno der KK-Zahlung ausschließen (bekannte Fälle sind Mastercard+Commerzbank = ebay-Kreditkarte). Wie es im konkreten Fall ist, weiss ich ehrlich nicht.
      Nur ein Hinweis was dabei rauskommen kann da ein aktueller Fall in den ebay-Forum "Bezahlung" läuft:
      Käufer Stroniert KK-Zahlung mit der Begründung das der Artikel von der Beschreibung abweicht - ohne bei PP Käuferschutz zu beantragen und OHNE den Artikel zu retournieren.
      Und PP verweigert dem VERKäufer Käuferschutz mit der Begründung ""...das es sich dabei um eine seltene Art der KK-Rückbuchung handle welche nicht durch den Verkäuferschutz abgedeckt ist...." Tatsächlich steht in der Verkäuferschutzrichtlinie das bei dieser Art von KK-Storno der VERkäufer nachweisen müßte. das der versendete Artikel wirklich der Beschreibung entsprach, damit PP die Entscheidung der KK-Firma/Bank überhaupt anfechten würde!!!

      Wie den nun? Der VK hat ja den Artikel nicht mehr zur Verfügung! Soll man jetzt von jedem Artikel vor dem Versand ein Gutachten erstellen lassen und verpacken wir nur mehr unter notarieller Aufsicht???

      Über Wert und Unwert des PP-Verkäuferchutzes darf sich jetzt jeder selbst Gedankenmachen

      Es etwas lang geworde und trotzdem eher oberflächlich weiles eben relativ komplex ist.
      Ach ja, ich bin einer der von BUBU.M erwähnten scharfen Kritiker im ebay-Forum - bin aber bei Gott nicht der einzige.
      Aber viele der PP-Feinheiten kann man ja auch bei falle-internet.de nachlesen
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • RE: Käufer droht mit Visa Charge Back,über Paypal,wie reagiert der Verkäuferschutz?

      obwohl ich den Betrag,schon auf mein Bankkonto abgebucht habe,bucht mir PayPal ,mein Konto in den Minus Saldo!
      muß ich den gleich ausgleichen,oder macht PayPal Schadensersatzvorderungen dann gegen mich geltend?


      Dazu noch folgendes (insbesondere wenn man mit PP nichts mehr zu tun haben möchte)

      PP wird in dem Fall versuchen an das Geld zu kommen. Zuerst mit unzähligen Mails mit der Aufforderung zum Kontoausgleich.
      Fruchtet dies nichts, wird es an KSP-Hamburg übergeben. Deren Schreiben sollte man ignorieren und sich auf keinen Mailverkehr mit denen einlassen.
      Bis vor 2 Jahren hat es gelegentlich Meldungen gegeben, daß PP einen Mahnbescheid zustellen lies. Jene, welche diesem Mahnbescheid wiedersprochen hatten, hörten darauf von PP nichts mehr - ausser der Beendígung der Geschäftsbeziehung weil man ein Sichehreitsrisko darstelle. PP ist meines Wissens mit ihren "berechtigten" Forderung noch nie vor Gericht gegangen.

      Wer auf PP aus diversen Gründen angewiesen ist, wird wohl oder übel deren Forderungen erfüllen oder den Rechtsweg beschreiten müssen


      schauts,bei Käufer aus,der sich ja über die Kreditkarte,das Geld von PayPal auch wieder holt

      KK-Storno ist ein eigenes Kapitel wenn man den Ablauf kennt.
      a) Käufer storniert KK-Zahlung - Grund: nicht authorisierte Zahlung,....
      b) KK-Firma/Bank erstattet Käufer das Geld
      c) KK-Firma/Bank fordert von PP das Geld und PP erstattet SOFORT denBetrag und belastet den PP-Account des Verkäufers.
      d) erst JETZT beginnt PP mit dem Verkäufer zu kommunizieren und fordert z.B. Versandunterlagen an.
      Kann man zb. den Versand nachweisen versucht die KK-Stornierung zu beeinspruchen - mit völlig ungewissen Ausgang. Wie auch immer entschieden werde, behauptet PP stets das es die Entscheidung der KK-FIRMA/BANK!! wäre, diese unwiederruflich sei und der Fall geschlossen wurde!

      Der ganze Vorgang beruht ausschließlich auf Behauptungen des Käufers und PP's, da der Betroffene Verkäufer KEINERLEI Informationen, Nachweise, Beweise für all die aufgestellten Behauptungen erhält.
      Aus der Sicht dürfte auch verständlich sein, das PP sogenannte "Negativsalden" nicht versucht vor Gericht einzutreiben.
      (die Behauptung PP's das man bei einer Anzeige des Käufers mit den Behörden kooperieren werde ist reine Nebelkerzenwerferei....)

      Was ist, wenn es nicht nur eine Negativsaldo ist, sonder es sich noch Geld auf dem PP-Account befand welches PP weggenommen hat?

      Wer auf PP keine Wert legt, sollte Anzeige erstatten:
      Den Käufer wegen Betrugs (wenn auch bei Auslandsgeschäften sinnlos.
      Viel wichtiger ist die Anzeige von PAYPAL-Luxemburg wegen Unterschlagung u.e. wegen Beihilfe zu Betrug.
      Meldung über den Vorgang an die Luxemburger Bankenaufsicht (CSSF) - denn nur diese ist für PP zuständig und nicht die BAFIN. Meldung kann auch in Deutsch erfolgen.
      Es gab genug Fälle, wo PP in Folge der Anzeige kräftig zurückruderte, dem Betroffenen das Geld erstattete (mit dem Hinweise "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht") und diesen natürlich die Zusammenarbeit aufkündigte

      Allgemein noch:
      Ich verwende PP selbst gelegentlich und sehr vorsichtig und selektiv.
      99,x % aller PP-Transaktione laufen problemlos ab, solange wirklich nur Geld von A nach B transferiert werden muß.
      Nimmt man die angebotenen "Zusatzleistungen" in Anspruch wird es - vornehm ausgedrückt - abenteuerlich...
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Wow,ein echt sehr kompetentes Forum!
      war gerade über 10 Minuten am lesen !
      Respekt!

      gut dann ist die Banken Aufsicht die beste Adresse,vielen Dank für den Tipp,der Schaden dreht sich bei 200€ ein,der Käufer,meint jezt,er müsse jetz eigenmächtig alles zurück schicken und über die KK alles rückbuchen lassen!
      was wir,aber jetz auser acht gelassen haben,ist,so denke ich ,die unterschiedlichen Regelugnen von PP,in den einzelnen Ländern!
      da ich in Österreich wohne,wird das deutsche Recht,wohl nicht ganz zum tragen kommen,aber dennoch recht ähnlich sein!
      ein Dkb Konto habe ich trotzdem,da die Kreditkarte nichts kostet!

      was mich berühigt,ist diese Seite

      gleich der erste Satz!


      whatconsumer.co.uk/paypal-chargeback/


      When you make a purchase though Paypal you are not covered by section 75 of the Consumer Credit Act and therefore you cannot claim your money back from your credit card provider.

      bin,nun schon,bald 8 Jahre bei Ebay,und bei bald 500 Auktionen,pasiert sowas zum ersten mal!

      was intersanntes möchte ich noch erwähnen,was ich mal auf einem Promotion Video,bei Ebay Deutschland sah,wo damit geworben wurde,kaufen sie in Uk,um die Pfundschwäche auszunutzen!
      da sagte,der Sprecher doch glatt,das man nur dann vom PP Käuferschutz gedeckt sei,in Uk,wenn man die Artikel Nummer,aus Uk,bei Eaby Deutschland einfügt,und dann über das De Portal,quasi den Artikel kauft!
      macht man das nicht,sei man nicht gedeckt,echt harter Tobak,wie ich finde,wie es umgekehrt ist,weis ich nicht!
      warum PP,gerade in Usa und Uk,scheinbar problemloser "läuft"steht in den Sternen!
      der Hammer ist ja bei Ebay.com das man abgemahnt wird,wenn man andere Bezahlmethoden als Paypal anbietet,mit diesem Vorhaben,sind die in unseren Breitengraden auf jedenfall Gott sei dank gescheitert!

      intersannt ist,wenn man die Banken ,an der Hotline,die Frage,über das Charge Back bei Paypal stellt,kennt sich niemand aus,und man wird,gleich mal auf die nächste freie Warteschleife gelegt,und Ratlosigkeit breitet sich aus!
    • @Sandman77

      Mit deiner Frage hast du es geschafft, einen der kompetentesten Schreiber zum Thema PayPal in das Auktionshilfe-Forum zu locken. :)

      @maghreb66

      Schön dich hier zu lesen. PayPal ist ein Feld, welches nach meinem Eindruck in diesem Forum noch unterrepräsentiert ist. Vielleicht ändert sich das ja.
    • @maghreb66

      Auch von meiner Seite: Herzlich Willkommen im Forum. Es würde mich sehr freuen, wenn man von Dir öfter hier Beiträge über PayPal & Co lesen könnte.

      So, nun wieder zurück zum Topic ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo!
      danke,für die Wilkommensgrüße,ich werde mir Mühe geben,die für mich intersannnten Beiträge durchzulesen!,und wenn ich etwas dazu sagen kann,auch was dazu schreiben!

      nachdem es hier,sehr viele Beiträge gibt,wie ich sehe,wird die Aufarbeitung wohl mehrere Wochen dauern :D
    • ,das denke ich auch,wahrscheinlich wird er selbst Probleme mit PP bekommen,was ich ihm auch sagte!
      da er mich ja schon positiv bewertet hat,,das alles okay sei,und erst 3 Tage später,mit den Drohungen anfing,sollte,das PP auch einleuchten,das da ein versuchter Betrug,am laufen ist,mit dem Ziel,doppelt abzukasieren!
      was solls,denke es werden sich wohl keine neuen Persektiven eröffnen,und ich bin ja wenigstens nicht der einzige,dem es ähnlich wiederfährt,wie das aber über Jahre gut geht,und täglich tausende Verkäufer,von PP,die immer mit weiser Weste dastehen,um ihr Geld betrogen werden,ist mir ein Rätsel!

      es heist,jedoch auch seit kurzem,die Richtlinien für Verkäuferschutz,seien erweitert worden!

      gestern,erst bekam ich eine Mail,das nun auch,in umgekehrter Richtung,der Käuferschutz,endlich auch im vollen Umfang,bei uns zur Verfügung steht,war mir bisher,gar nicht bewust,das es da Limitierungen gab!
      jetz also abwarten und Tee trinken prost!
    • Hallo!
      so,nun gehts schon los der Käufer hat heute,Käuferschutzbeantragt,und schwupp die wupps,ist mein Konrto gleich am ersten Tag,im Minus,wie gibts den sowas?
      PP selbst hat noch gar nicht geantwortet!
      ,ich werde den Sachverhalt schildern,und gleich morgen die Konsumentenschutzabteilung einschalten!
      dachte bisher immer,zuerst würde die Komunikartion zwischen PP und allen Parteien erfolgen,und erst in einem Zeitraum von 41 Tagen,würde dann das Geld einbehalten werden,das dies sofort pasiert,ist sehr unlogisch!
    • .jetz schlägts 13!
      bei der Durchsicht,der Kaufhistorie,des Käufers ,stellte ich fest,das er genau ,das selbe technische Gerät,was ich ihm verkaufte,bei jemand anderem gekauft hat,genau bin dem Defekt,den er mir unterstellen will,da Gott sei dank habe ich die Seriennummer augeschrieben,und sehe,die des kaputten Gerätes,das er mir anlastet,obwohls von jemand anderem kommt in der Auktion...
    • so,nun gehts schon los der Käufer hat heute,Käuferschutzbeantragt,und schwupp die wupps,ist mein Konrto gleich am ersten Tag,im Minus,wie gibts den sowas?

      Da ja - wo schon weiter oben ausgeführt - PP sich scheut seine Forederungen vor einem ordentlichen Gericht einzuklagen, ist diese sofortige Kontosperre die einzige Möglichkeit ohne Schaden da rauszukommen .

      da Gott sei dank habe ich die Seriennummer aufgeschrieben,...

      Das ist sehr gut! Damit kannst du PP bei einer Stellungnahme schon mal darauf hinweisen, welche Folgen bei Rücksendung des falschen Gerätes auf den Käufer UND PP zukommen werden. Vielleicht berücksichtigt PP das bei der Entscheidungsfindung!?

      das aber über Jahre gut geht,und täglich tausende Verkäufer,von PP,die immer mit weiser Weste dastehen,um ihr Geld betrogen werden,ist mir ein Rätsel!

      Sagen wir mal so:
      Eine Britische LTD. mit Eigentümer in den USA (Ebay), einer luxemburger Banklizenz und Support mit anonymisierten Mitarbeitern in Irland - wer riskiert da eine Klage wenn er den Ausgang noch erleben und finanziell Überleben will ???
      2002-2004 gabe es in den USA eine Sammelklage wo PP mit einem Vergleich herauskam. PP verpflichtete sich dabei 9,3 MillUS$ in einen Fond zu bezahlen aus welchem die RA-Kosten der Kläger beglichen wurden. Und PP betonte dabei ausdrücklich, dases sich dabei um kein Schuldeingeständniß handle.
      Na ja, Sammelklagen gibt es hier ja nicht........
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • welches Konto meinst du das ich da sperren sollte?
      Bank,bzw Kreditkarten Rückbelastung machen die ja keine,sondern behalten das Geld einfach ein im Minus Saldo,und verklagen mich dann!,wenn ich den negativ Saldo nicht rechzeitig ausgleiche!
      sollte,es soweit kommen,werde ich oben wie beschrieben,bei dieser Luxemburgischen Bank anrufen!

      das er das Geld aber sofort bekommt,obohl seiner Seit der Charge Back erst eingeleitet wird,und es Pp gleich einbehält,ist mir gänzlich neu,das war doch bisher so,das dazwischen,eine Zeitspanne von 41 Tagen war,die es jetz nicht mehr zu geben scheint!

      inzwischen fangen wüste persönliche Drohungen an,wie Idiot und soweiter,soll man das nun Paypal melden oder Ebay?

      was ich weis,sind solche Art von Angriffe,ein Grund für den Ebay Ausschlus,wie wird das gehandhabt?
    • welches Konto meinst du das ich da sperren sollte?

      Nicht du sollst ein Konto sperren, sondern PP sperrt deine PP-Konto.

      Bis zur Klärung des Falles solltest du auf jeden Fall folgendes machen:
      Keine PP-Zahlung mehr anbieten und akzeptieren. Eingehende Zahlungen werden sofort zur Abdeckung eines eventuellen Negativsaldos verwendet . Überhaupt sollte man für PP-Zahlungen eine eigene Mailadresse verwenden - also nicht die welche auch für ebay verwendet wird.

      eine Zeitspanne von 41 Tagen war

      41 Tage??
      Es gibt eine Zeitspanne von 45 Tagen in welcher man ab Bezahlung Käuferschutz beantragen kann. Kontosperre und Geld einbehalten wird von PP ab dem Zeitpunkt des Käuferschutzantrages!!!

      Meldungen von Beschimpfungen sind sinnlos weil beim PP-Support ohnehin niemand befugt ist irgendetwas zu unternehmen. Anrufe dort sind ähnlich sinnlos weil man dir nur das erzählt was du ohnehin schon aus denpp-Mails weisst. EBAY interessiert sich erst recht nicht dafür, da es eine PP-Angelegenheit ist.

      Du kannst derzeit nur abwarten, eventuelle Forderungen von PP (Versandnachweis,....) erfüllen und die Fristen dafür einhalten.
      Weitere Schritte gegen den Käufer und/oder PP können warten, die laufen nicht davon.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • gut habe ich gemacht,und ich akzeptiere keine Zahlungen mehr!
      inzwischen,droht er schon mit dem Anwalt!
      ich habe ihm ausgerichtet,das mit der positven Bewertung die seinerseits bereits erfolgte,3 Tage später kein Nachverhandeln mehr möglich ist,und das es seine Sache sei,wenn er es versäumt,einen verdeckten von ausen nicht sichtbaren Transportschaden bei der Post zu reklamieren!

      mit dem Gebot,und abgabe,der positiven Bewertung des Käufers die bereits ,greift meiner Meinung nach der Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung!

      wie das jetz aber rechtlich ist,wenn ich in Uk,verkaufe,aber das Recht gilt,des Ursprungsland des Verkäufers,wo er die Waare bekommen hat bin ich jezt echt überfragt!
    • so ,inzwischen,sind ein paar englische Textbausteine,mit deutschen Grußwörtern zum Schluß eingetrudelt,da machen ja wirklich einen auf multilanguage:)

      hier mal der Text,ich schreibe unten dann weiter!


      Thank you for contacting PayPal.

      If you're not able to agree with your buyer on how to resolve a dispute,
      you can escalate the dispute to a claim. By escalating the dispute to a
      claim, you're asking us to investigate and decide whether your buyer is
      eligible for a refund.

      Here's how to escalate the dispute to a claim:

      1. Go to the PayPal website and log in to your account.
      2. Click "Resolution Center" at the top of the page.
      3. Select "Open cases" from the list.
      4. Click "View" next to the case you want to escalate.
      5. Click "Escalate to a Claim."

      Note:

      * A buyer has 45 days after the date of the payment to open a
      dispute.
      * A dispute can be escalated to a claim within 20 days from when the
      dispute was filed.
      * Buyers must wait at least 7 days from the date of payment to
      escalate a dispute for an item not received, unless the dispute is for
      $2,500 USD or the equivalent or more.
      * If the dispute is not escalated to a claim within 20 days, we'll
      close the dispute. A closed dispute cannot be reopened or escalated to a
      PayPal claim.

      Please keep this deadline in mind. Failure to supply any requested
      information within the deadline may result in a claim automatically
      decided in the buyer's favor. Most requested information can be
      submitted online through the Resolution Center, but you may be asked to
      submit additional materials by faxing or uploading files. For faster
      processing, choose "Upload files." If you submit additional information
      by fax, be sure to use the fax cover sheet we provide. We cannot process
      your submission unless you use the cover sheet provided.

      You can check the status of this claim any time by logging in to your
      account and visiting the "Resolution Center."

      You can learn more about the PayPal Dispute Resolution process by
      reviewing our step-by-step tutorials found in the Resolution Center.

      Mit freundlichen Grüßen,

      PayPal Kundenservice
      ein eBay-Unternehmen


      so,wenn ich das jetz richtig interpretiere,muß ich mich einloggen,auf konfliktlösungen gehen ,dann offene Fälle klicken,und während dieser Zeit,den Claim,innerhalb 20 TTage einreichen,das Anrecht,für mich als Verkäufer,was mich jetz aber sehr verwirrt,ist,das ich da nur 2 Optionen habe,vollständige Rückzahlung an den Käufer verursachen,und beim 2 steht da Käuferschutz beantragen,obwohl ich selbst der Verkäufer bin!
      haben die sich jetz da verschrieben ist das gemeint,oder bin ich im falschen Menü unterwegs?
      es müste ja heisen Verkäuferschutz beantragen,aber diese Auswahloption habe ich ja gar nicht!
      von esculate a dispute to a claim steht da gar nix,wie soll dieser menü punkt in deutsch heisen?
      selbst wenn ich mich bei paypal uk einlogge habe ich alles deutsch!
      thx for your help:)
    • da nur 2 Optionen habe,vollständige Rückzahlung an den Käufer verursachen,und beim 2 steht da Käuferschutz beantragen,obwohl ich selbst der Verkäufer bin!
      haben die sich jetz da verschrieben ist das gemeint,oder bin ich im falschen Menü unterwegs?
      es müste ja heisen Verkäuferschutz beantragen,aber diese Auswahloption habe ich ja gar nicht!


      Müßte eigentlich Verkäuferschutz heissen (ist nicht der einzige Übersetzungsfehler bei PP).
      Wenn du keine vollständige Rückzahlung möchtest bleibt ohnehin nur diese Option.

      btw: da ich noch nie eine VKS abgewickelt habe, kenne ich auch die weiteren Möglichkeiten nicht ! :tongue:
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.