Käufer droht mit Visa Charge Back über Paypal - wie reagiert der Verkäuferschutz?

    • ,so das ganze ist jetz am laufen und ich darf abwarten,stand danach direkt dabei nachdem ich den Käuferschutz beantragt hatte als Verläufer,wegen des Übersetzungsfehlers,loggen sie sich nach 5 Minuten erneut ein,um den aktuellen Status anzuzeigen!


      nun geht das ganze Spiel weiter,der Käufer droht,wegen eines gebrochenen Sichtfensters beim Transport,weil er nicht im Stande war,die Versicherung zu kontaktieren in England,nun mit dem Anwalt!

      nun schickt er mir das ganze Gerät,kaputt zurück,obwohl ich es ihm funktionierend schickte,das bei Privatauktionen Rückgaben ausgeschlossen sind intersierte den nicht!

      nun das Intersannte,obwohl das ganze eine Track and Track Nummer,von Royal Mail Uk hatte,muste ich nicht unterschreiben!
      war nicht zu Hause,und hättte das Paket gerne zurückgeschickt!
      ein Gelber Zettel der Ö Post stand oben,mit dem Vermerkt bei Übergabe Track and Trace erfassen,nun erhoft er sich beim seinem Anwalt zu beweisen zu können,das er Anrecht,auf die Rückersattung hätte,sobald ich das Paket wieder retour bekommen habe!

      auf dem Paket steht weiters oben no signature requeired,ich hätte es aber nicht mal angenommen,wäre ich zu Hause gewesen!

      weis jemand aus Erfahrung,wie es bei Royalmail Uk ist,ob die hiesige Post,beim vorhanden sein einer Tracking Nr ,meine Unterschrift einfordern hätte müssen?
      mir wäre nicht bekannt,das es eine Tracking Nr gibt,die ohne Unterschrift auskommt!
    • Hallo!
      eine kurze Zwischenfrage!
      nun ist es schon über 10 Tage her,und die Käuferschutzbeschwerde,hat den Status "Überprüfung durch Paypal"!
      wie lange,dürfen die die die Transaktion "einfrieren",gibt es da einen Zeitrahmen,oder kann der belibig lange dauern?
      kommt mir inzwischen,doch etwas zu lang vor!
    • 10 Tage sind bei PP gar nichts, das dauert Wochen!
      Hängt nicht nur von PP sondern auch von der beteiligten KK-Gesellschaft ab . Im letzten in den ebay-Foren bekannt gewordenen Fall dauerte es 5 (fünf) Monate bis PP dem VERKÄUFER Recht gab. Allerdings ohne Kommentar warum es solange dauerte.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • na toll,das sind ja wahnsinng spannende Aussichten..!

      laut englischem Recht,wie oben gepostet,kann ein Käufer,bei Paypal Transaktionen sein Geld über die KK Gesellschaft nicht zurückbuchen lassen,das selbe höre ich an der Hotline,wenn ich bei Visa Deutschland in Frankfurt anrufe,auf der Warteschleife!
      die Dkb Bank machts in Deutschland auch nicht,da heist es,klären sie das mit der Vertragspartei PP ,hätte ,also überhaupt keinen Grund zu warten,da die positive Bewertung bereits erfolgte !
      und erst im Nachhinein der Käuferschutzantrag gestellt wurde,also solch einen Fall hatte ich wirklich noch nie,nach beinahe 500 Auktionen!