Kein Auskunftsanspruch gegen eBay bei Markenverletzung

    • Kein Auskunftsanspruch gegen eBay bei Markenverletzung

      Nachfolgenden Beitrag habe ich soeben im eBay SH Forum gefunden. Da er mir für wichtig erscheint, kopiere ich diesen Beitrag mal hier rein.

      *_mona_* (0) 0 x Gut! 04.08.2009 20:19
      Kein Auskunftsanspruch gegen eBay bei Markenverletzung

      Wenn Markeninhaber auf Rechtsverletzungen durch eBay-Nutzer aufmerksam werden, stehen sie vor dem Problem, dass sie zur Rechtsverfolgung den Klarnamen und die Adresse des betreffenden Nutzers brauchen. In der Regel versteigern oder verkaufen diese ihre eBay-Angebote aber unter einem Nickname, weshalb die Geschädigten häufig von eBay entsprechende Auskunft über diese Daten verlangen. Da eBay sich in einem Fall geweigert hatte, diese Daten an den Rechtsinhaber herauszugeben, wurde Klage erhoben. Diese Klage hat das Landgericht Berlin (Urteil vom 21. Juli 2009, Az. 16 O 164/09) jetzt abgewiesen. Die Berliner Richter sehen eBay weder als Täter noch Teilnehmer der Markenverletzung. Auch unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung sahen sie keinen Anlass, der Klage stattzugeben. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

      heise.de/newsticker/Kein-Ausku…letzung--/meldung/142995/

      Quelle eBay SH Forum
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"