Ware defekt angekommen

    • Ware defekt angekommen


      Guten Morgen,
      habe folgendes Problem:
      Das o.g. Mischpult gekauft und auch sofort bezahlt, daß Paket kam nach 3 Tagen an und als ich den Karton gesehen habe hatte ich noch gedacht "so klein ist das Mischpult doch garnicht" (Karton war unbeschädigt) als ich den Karton dann aufmachte war dort nur sporadisch Zeitungspapier drin und das besagte Mischpult + externes Netzteil. Leider war die Schwanenhalslampe nicht drin...das ist schonmal das erste und das zweite: Das Netzteil viel bein auspacken auseinander (lag direkt an der Kartonseite ohne Zeitungspapier) man sieht auch das die Schraubenhalter alle abgebrochen sind und dann war auch noch ein Regler abgebrochen. Als ich den Verkäufer informierte meinte er nur das ich mich an Hermes wenden sollte aber in den AGB von Hermes steht eindeutig mit anderen Worten "Ware muß gut verpackt sein) habe dem Verkäufer dies dann auch mitgeteilt und er meinte nur das die Ware super verpackt gewesen sei!!! Er meinte ich sollte zum Anwalt gehen und hätte sowieso keine chancen.
      Was meint Ihr, stehen die chancen wirklich so schlecht! Es war wirklich für ein elek. Teil misserabel verpackt. Was soll ich machen....wer bezahlt denn den Anwalt? Wie soll ich jetzt vorgehen, eigentlich stimmt die Auktion ja schonmal nicht überein da die Lampe ja auch fehlt. Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar. Ohne das Mischpult kann ich meinen Job nicht ausführen und dementsprechen habe ich dann auch kein Geld mehr.
      Bedanke mich im voraus.
    • Hallo
      Der Verkäufer hat ja in seiner Auktion Eigenschaften des Artikel
      zugesichert !
      Diese sind zum Teil nicht mehr vorhanden, weil was fehlt und nach
      Deiner Ausführung durch mangelhafte Verpackung was
      beschädigt wurde !
      Das entbindet Dich denoch nicht dem Frachtdienst Paket, Inhalt und
      verwendetes Polstermaterial zur Prüfung zu verfügung zu stellen !
      Informiere Dich bei Hermes, wie Du als Empfänger da
      weiter zu handeln hast !
      Hast Du besonderen hohen aufwand an Zeit oder Kilometers,
      aufschreiben am besten mit Zeugen !

      Eben weil Du schreibst, das eine Schadensregulierung von Hermes
      wegen mangelhafter Auspolsterung nicht geschehen wird.
      Aber das muss von Hermes an den Absender (Verkäufer) mitgeteilt
      werden.
      Dann kannst Du Dich weiter mit dem Verkäufer streiten ;) wie
      Ihr Euch einig werdet !
      Wenn der Verkäufer uneinsichtig bleibt ?
      Mit Rechtsschutz ab zu einem Anwalt und die Ware einklagen,
      wie diese beschreiben wurde !
      ggf. auch mit Schadensersatzregulierung !
      Ohne Rechtsschutz ?
      Vorbeifahren und aufs Maul haue.... :tongue:

      Unklug war die voreilige Negativ Bewertung von Dir ! :rolleyes:
      Das macht die andere "Seite" nur noch sturer und uneinsichtiger
      in seinem verhalten !
      Das hättest Du auch noch viel später machen könne.... ;)

      Und lerne da raus !
      Ich täte bei so einem detalierten Verkäuferprofil nie was
      kaufen ! keine Werte über 4 !!!
      Und dann bei solchen art von empfindsamen Geräten 8o
      Die Hoffung nach einem möglichen Schnapper machen
      viele Käufer blind ;)
      Keine neue Erkenntnis, sondern täglich sich wiederholend !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ihringer ()

    • Ja ok.... hätte natürlich noch warten können mit der Bewertung aber habe den Verkäufer heute morgen nochmal höflich gefragt wie wir jetzt verbleiben und da meinte er nur zu mir, mit anderen Worten "Ich solle Ihm am A..." lecken und das fand ich garnicht nett ;)
      Bisher habe ich noch nie Probleme gehabt mit Ebay aber einmal ist immer das ertse x.
      Danke für die info.
      Habe schon sämtliche Photos % Mail ausgedruckt und werde am Montag meinen Rechtsanwalt anrufen nur ne Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht... aber wenn Er verlieren sollte dann muß er doch für die Kosten aufkommen...oder!
      Gruß
    • Vergiss es !
      Bei dem niederigen Streitwert wird Dein Anwalt erst
      mal kräftig Vorkasse verlangen, bevor dieser überhaupt
      in so einem Fall ein Blatt Papier in der Hand nimmt !

      Und selbst wenn Dein Anwalt so gut ist, das Ihr einen
      Zivilprozess gewinnt, wer garantiert das der Verklagte
      auch zahlen kann ?

      Vergiss es, abhaken unter Erfahrungen ! ;)
    • Diesen Mail habe ich gestern von Ihm noch erhalten "Richtlinien sind bei ebay völlig hinfällig. wenn man sich nicht selber absichert ist man selber schuld. ich habe keine zeit für sowas. das paket war ausreichend verpackt. das netzteil geht nicht mal kaput wenn ich es wegwerfe! aber naja... rufen sie von mir aus ihren anwalt an!"

      Muß anmerken das, daß Netzteil nur aus Plastik besteht.