LH Hannover zur zulässige Meinungsäußerung von "Betrug"

    • LH Hannover zur zulässige Meinungsäußerung von "Betrug"

      Hier einen Beitrag, den ich im eBay Forum gefunden habe.

      schubstreben-fall (2) 0 x Gut! 17.08.2009 15:18

      zumindest, wenn man dem Landgericht Hannover glauben soll: Aktenzeichen 6 O 102/08 supportnet.de/newsthread/2256647 +Das LG Hannover hatte darüber zu befinden (Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08 ), ob die negative Verkäuferbewertung im Bewertungsform von eBay mit dem Text: +,,Handy als ,,Neu"angeboten-Handy Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!" zurecht abgegeben werden durfte oder eine Anspruchsgrundlage zur Beseitigung bestehe.+ +Die Beklagte hatte von der Klägerin über eBay ein Mobiltelefon als Neugerät erworben, das nach ihren Angaben anhand der äußeren Spuren gebraucht aussah. Das Landgericht lehnte die Löschung der o.g. Bewertung dennoch ab. Dies mit der Begründung, es handele sich bei der Bewertung in dieser Form um eine zulässige Meinungsäußerung und damit nicht um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Eine Rechtsgrundlage für die Löschung bestehe daher nicht.+ +Dabei hielt es einen Nachweis der Wahrheit der enthaltenen Behauptungen für unerheblich, da es sich insgesamt um eine Meinungsäußerung handele, welche nach dem Grundgesetz geschützt sei.+ +*Der Leser des Urteils stellt sich hier die Frage: ,,Wann kann ich denn dann überhaupt noch die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn nicht bei der Behauptung, dass Betrug im Spiel war?"*+ lampmann-behn.de/lbr/entscheid…oenlichkeitsrecht/360/5/5

      Quelle:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hierzu absolut passend, ein ähnliches, ganz frisches Urteil des OLG Koblenz: beckmannundnorda.de/serendipit…nungsaeusserung-sein.html

      Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 entschieden, dass die Bezeichnung eines Dritten als "Betrüger" in einem Internetforum eine zulässige Meinungsäußerung sein kann. Das Gericht führt aus, dass der Nutzer das Wort "Betrüger" nicht im strafrechtlichen Sinne gemeint habe, sondern sich der Verfasser aufgrund falscher Werbeaussagen betrogen gefühlt habe. Es gehe dem Verfasser - so das Gericht - um die Warnung Dritter und nicht um die persönliche Herabsetzung. Dieses Urteil darf nicht als Freibrief verstanden werden. Andere Gerichte hätten im vorliegenden Fall eine unzulässige Äußerung bejaht.


      Ich bitte aber die beiden letzten Sätze zu beachten. Wir werden hier im Forum weiterhin in diesem Kontext auf Vorsicht bauen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auf der einen Seite finde ich es schön bald uneingeschränkte Rechte bei Bewertungen als Käufer zu haben. Auf Verkäufer Sicht wird es mir dabei Schlecht.

      Ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet. Egal ob Meinung hin oder her? Ist als Betrüger beschimpft zu werden nicht Beleidigung oder Nötigung? Wäre Rufmord und Go nicht auf Zulässig?
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>