Hier einen Beitrag, den ich im eBay Forum gefunden habe.
schubstreben-fall (2) 0 x Gut! 17.08.2009 15:18
zumindest, wenn man dem Landgericht Hannover glauben soll: Aktenzeichen 6 O 102/08 supportnet.de/newsthread/2256647 +Das LG Hannover hatte darüber zu befinden (Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08 ), ob die negative Verkäuferbewertung im Bewertungsform von eBay mit dem Text: +,,Handy als ,,Neu"angeboten-Handy Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!" zurecht abgegeben werden durfte oder eine Anspruchsgrundlage zur Beseitigung bestehe.+ +Die Beklagte hatte von der Klägerin über eBay ein Mobiltelefon als Neugerät erworben, das nach ihren Angaben anhand der äußeren Spuren gebraucht aussah. Das Landgericht lehnte die Löschung der o.g. Bewertung dennoch ab. Dies mit der Begründung, es handele sich bei der Bewertung in dieser Form um eine zulässige Meinungsäußerung und damit nicht um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Eine Rechtsgrundlage für die Löschung bestehe daher nicht.+ +Dabei hielt es einen Nachweis der Wahrheit der enthaltenen Behauptungen für unerheblich, da es sich insgesamt um eine Meinungsäußerung handele, welche nach dem Grundgesetz geschützt sei.+ +*Der Leser des Urteils stellt sich hier die Frage: ,,Wann kann ich denn dann überhaupt noch die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn nicht bei der Behauptung, dass Betrug im Spiel war?"*+ lampmann-behn.de/lbr/entscheid…oenlichkeitsrecht/360/5/5
Quelle:
schubstreben-fall (2) 0 x Gut! 17.08.2009 15:18
zumindest, wenn man dem Landgericht Hannover glauben soll: Aktenzeichen 6 O 102/08 supportnet.de/newsthread/2256647 +Das LG Hannover hatte darüber zu befinden (Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08 ), ob die negative Verkäuferbewertung im Bewertungsform von eBay mit dem Text: +,,Handy als ,,Neu"angeboten-Handy Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!" zurecht abgegeben werden durfte oder eine Anspruchsgrundlage zur Beseitigung bestehe.+ +Die Beklagte hatte von der Klägerin über eBay ein Mobiltelefon als Neugerät erworben, das nach ihren Angaben anhand der äußeren Spuren gebraucht aussah. Das Landgericht lehnte die Löschung der o.g. Bewertung dennoch ab. Dies mit der Begründung, es handele sich bei der Bewertung in dieser Form um eine zulässige Meinungsäußerung und damit nicht um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Eine Rechtsgrundlage für die Löschung bestehe daher nicht.+ +Dabei hielt es einen Nachweis der Wahrheit der enthaltenen Behauptungen für unerheblich, da es sich insgesamt um eine Meinungsäußerung handele, welche nach dem Grundgesetz geschützt sei.+ +*Der Leser des Urteils stellt sich hier die Frage: ,,Wann kann ich denn dann überhaupt noch die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn nicht bei der Behauptung, dass Betrug im Spiel war?"*+ lampmann-behn.de/lbr/entscheid…oenlichkeitsrecht/360/5/5
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Gruß
Manni
>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
Manni
>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"