Hallo,
ich habe mir im Dezember '08 ein DUAL-SIM-Handy beim Verkäufer CHECKWAY gekauft.
Seit Dienstag läßt es sich nicht mehr einschalten. Es ist mir weder runtergefallen, noch habe ich es sonst irgendwie beschädigt. Es hat sich einfach irgendwann im Laufe des Tages abgeschaltet, was ich erst abends bemerkt habe und geht seither nicht mehr an.
NAchdem ich den Händler mittlerweile 2x angeschrieben habe (per eMail und über ebay) habe ich heute seine Antwort erhalten, in der er mir mitteilt, daß die Gewährleistung abgelaufen sei (??)
> Am 21.08.2009, 18:36 Uhr, schrieb <shop@checkway.de>:
> Hallo
> das Handy befindet sich außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
> Sollen wir Ihnen einen Reparaturbetrieb vermitteln? Bei derartigen
> Defekten liegt die Reparaturpauschale um die 40 Euro incl. Versand.
> Grüße
> checkway
In seinen AGBs steht aber:
"...1. Nach Wahl des Kunden gelten bei aufgetretenen Mängeln der Kaufsache die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mängelbeseitigung bzw. Neulieferung sowie, bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt, sowie daneben auf Schadensersatz einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes ihrer vergeblichen Aufwendungen. Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr."
Hab ich jetz echt die A...karte gezogen????
Kann ja nicht sein(?!?!)
Kann mir hier bitte irgendjemand weiterhelfen?
Grüße
Petra
ich habe mir im Dezember '08 ein DUAL-SIM-Handy beim Verkäufer CHECKWAY gekauft.
Seit Dienstag läßt es sich nicht mehr einschalten. Es ist mir weder runtergefallen, noch habe ich es sonst irgendwie beschädigt. Es hat sich einfach irgendwann im Laufe des Tages abgeschaltet, was ich erst abends bemerkt habe und geht seither nicht mehr an.
NAchdem ich den Händler mittlerweile 2x angeschrieben habe (per eMail und über ebay) habe ich heute seine Antwort erhalten, in der er mir mitteilt, daß die Gewährleistung abgelaufen sei (??)
> Am 21.08.2009, 18:36 Uhr, schrieb <shop@checkway.de>:
> Hallo
> das Handy befindet sich außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
> Sollen wir Ihnen einen Reparaturbetrieb vermitteln? Bei derartigen
> Defekten liegt die Reparaturpauschale um die 40 Euro incl. Versand.
> Grüße
> checkway
In seinen AGBs steht aber:
"...1. Nach Wahl des Kunden gelten bei aufgetretenen Mängeln der Kaufsache die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mängelbeseitigung bzw. Neulieferung sowie, bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt, sowie daneben auf Schadensersatz einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes ihrer vergeblichen Aufwendungen. Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr."
Hab ich jetz echt die A...karte gezogen????
Kann ja nicht sein(?!?!)
Kann mir hier bitte irgendjemand weiterhelfen?
Grüße
Petra