Billiardtisch beschädigt

    • Billiardtisch beschädigt

      Ahllo Zusammen bräucte mal euren Rat:

      Hab auf Ebay einen Billardtisch ersteigert( Wert inkl. Fracht ca. 400EURO)

      nach 10 monatiger Lieferzeit( obwohl lt. Angebot kurzfristig) wurde der tisch angeliefert.
      Der karton war äußerlich ziemlich ramponiert, konnte aber nicht gleich genauer geprüft werden, da der Tisch ca. 150kg wiegt, somit wurde der lieferschein unterschrieben, vom Spediteur wurde auf dem frachtschein festgehalten dass das Paket beschädigt ist.

      Nach dem Das Paket dann vollständig ausgepackt wurde, sah man das der Tisch an verschiedenen Stellen durchgebrochen ist (Seitenwand und untere Platte ) Dies wurde an den herrsteller gemeldet, dieser wollte daraufhin Fotos die ich ihm gesendet hab.

      Jetzt bietet er mir lediglich eine neue Seitenwand und ein paar Ersatzteile!!!

      Was soll ich tun????
    • @mickpoos

      Bei einem mangelhaften Artikel hast du Anspruch auf die Beseitigung. Der Verkäufer kann sich der Pflicht in der Regel nicht entledigen, in dem er einige Teile schickt und du sie dann montieren mußt. Das gilt besonders dann, wenn die Monatge nicht ohne viel Zeitaufwand von einem Laien durchführbar ist.

      Die Mängelbeseitigung fordert man am besten schriftlich per Einschreiben/Rückschein und setzt dazu eine Frist. (z.B. 2 Wochen) Gleichzeitig sollte man ankündigen, für den Fall einer ausbleibenden Reparatur vom Vertrag zurückzutreten. Dann hat der Verkäufer den Kaufpreis incl. Versandkosten zu erstatten und muß gegebenenfalls sogar mit Schadenersatz rechnen.

      Du soltest auch überlegen, ob du von deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machst. Die Frist für den Widerruf beginnt erst nach erfolgter Lieferung zu laufen. (14 Tage bei Kauf im Onlineshop, einen Monat bei Kauf über eBay.) Wenn eine ordentliche Belehrung in Textform über den Widerruf nicht erfolgt ist (Mail, Hinweis auf Lieferschein od. rechnung, Belehrung mit Download-Möglichkeit) kann auch später widerrufen werden.

      Die Kosten des Rücktransports gehen dann zu Lasten den Verkäufers, die Hinversandskosten legen Verkäufer wegen der unklaren Rechtslage aber häufig dem Käufer auf.
    • Original von idefix.windhund
      Eigentlich ist das doch nun Sache der Post und das Verhalten des Verkäufers gegenüber dir sehr Kulant. Melde es der Spedition.


      bubu.m hat ja bereits alles zutreffend formuliert. Ich möchte an dieser Stelle nur nochmals betonen, daß bei einem gewerblichen Verkäufer (und um so einen handelt es sich hier wohl), dieser für die Lieferung eine fehlerfreien Ware zuständig ist. Die Spedition hat für den Käufer erst einmal keinerlei Bedeutung, er muß sich einzig an den Verkäufer halten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.