Akzeptiert Paypal nach Übersee einen eingeschriebenen Brief als Versandbeleg?

    • Akzeptiert Paypal nach Übersee einen eingeschriebenen Brief als Versandbeleg?

      Hallo!
      habe ein Käufer aus Australien,und stehe non vor der Frage,ob ich einen Artikel der nur 150 gramm wiegt,als Brief aufgeben "darf",mit Rückschein,oder wird das dann von Paypal,bei Problem nicht akzeptiert,und ich muß es als Paket aufgeben?
    • Vielleicht hilft dir die PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie:

      (...) Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:

      •Einlieferungsdatum

      •Name des Empfängers

      Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.


      Der letzte Punkt ist wichtig, weil manchmal die hinterlegten Adressen bei eBay und PayPal nicht übereinstimmen.

      Quelle: paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…icySpp-outside&ed=spp_old

      Infos zum Einschreiben International:

      deutschepost.de/dpag?tab=1&ski…E&xmlFile=link1015334_851
    • Was hat der letzte Punkt mit der Frage zu tun ob er es per Brief schicken darf oder nicht.

      Ich wurde es dem Käufer klar machen das er günstiger kämme wen du den Artikel einfach per Brief senden würdest. Wen Paypal und er auf ein Paket besteht dann muss er dafür bezahlen.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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      c:\>
    • Hallo!
      danke für die Antworten!
      das Problem,bei der österreichischen Post ist,ich kann zwar einen Brief Weltweit per Einschreiben aufgeben,habe auch so eine Art Augabenummer,was aber keine eigentliche Tracking Nr darstellt,auf gut Deutsch,ich kann sie eintippen,aber Online,wird dann nix angezeigt,als ob es die Nr nicht geben würde,obwohl sie bei mir auf dem Zettel steht,denke mal dann schaut das für Paypal so aus,selbst wenn ich ihnen die Kopie,des Aufgabescheins faxe,als ob ich es gar nicht verschickt hätte,und ich komme,gar nicht drumrum,es als Paket aufzugeben,um eine Onlinenachforschung zu haben!
      sieht ihr das auch so?
      oder muß Paypal,auch den Fax Beleg,eines eingeschriebenen Briefes akzeptieren genau in dieser Frage bin ich mir unschlüssig!

      noch ein intersanntes Detail am Rande,wenn es immer heist es mus genau an dieser Adresse von Paypal und nicht Ebay verschickt werden,hatte schon Fälle in England,wo der Käufer bei PP überhaupt keine Anschrift hinterlegte,und ich nur an die Ebay Adresse schicken könnte,dann kommen die wahrscheinlich später auf die Idee,einfach eine Paypaladresse,oder neue Anschrift hinzzugügen,und dann wenn die Ware,unterwegs ist zu behaupten,das sei jetz die richtige Anschrift,das es sowas gibt,hätte ich bis vor kurzem gar nicht erst für möglich gehalten,erst seit dem ich es mit eigenen Augen gesehen habe!

      und jezt noch was kurioses,mit der Österreichischen Post,habe ich nur dann einen Adressnachweis,innerhalb des Eu Raums,wenn ich einen eingeschriebenen Brief schicke,dies gilt aber wiederum nicht früs Inland,mit anderen Worten ausgedrückt heist das,würde z.b jemand im Indland mit PP bezahlen,bekäme ich von der Post,nur eine Normale Paketaufgabe Nr,die zwar besagt,das das Paket,an die jeweilige Postleitzahl ging,aber ich könnte nicht beweisen,das ich es tasächlich an die von PP nötige Adresse geschickt habe,da die gar nicht angegeben werden kann!
      echt eine nette Sache das ganze..!
      wie es sich beim Internationalen Briefversand verhält auserhalb der EU muß ich erst noch rausfinden!°
    • das Problem,bei der österreichischen Post ist,ich kann zwar einen Brief Weltweit per Einschreiben aufgeben,habe auch so eine Art Augabenummer,was aber keine eigentliche Tracking Nr darstellt,.............,selbst wenn ich ihnen die Kopie,des Aufgabescheins faxe,als ob ich es gar nicht verschickt hätte,und ich komme,gar nicht drumrum,es als Paket aufzugeben,um eine Onlinenachforschung zu haben!


      Der R-Beleg der Ö.Post (egal ob Abrisszettel oder Selbstkleber) hat Platz für die vollständige Anschrift und wird von der Post abgestempelt. Das sollte auch für PP als Versandbeleg genügen. Dies ist auf jeden Fall mehr als ein deutsches Einwurfeinschreiben wo man auf dem Kassabeleg händisch einfach den Empfängernamen schreiben soll und das auch anerkannt wird (lt. Aukunft des PP-Pinkliners in ebay-Forum).
      Etwas teureres als 25€ (Ausland ca. 35€ +/-) würde ich als Brief auch nicht versenden.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • ja,der Maximale Versicherungswert,eines Briefes liegt bei 80€
      läst sich aber auch erhöhen!
      geht aber nur dann,wenn der Brief,mit einem speziellen Siegel versiegelt wird,das man aber bei der Post selbst auch nicht bekommt,und man im Paprierfachhandel besorgen muß,sagte man mir auf nachfrage!
      sparen tut man sich dabei nicht wirklich viel!
    • dann würde ich es einfach per Paket schicken. Der Kunde trägt doch eh die Kosten. Und du hast dann endlich deinen Beleg den du brauchst. Der Kunde wartet bestimmt schon auf die Lieferung. Und bevor ich mich da nun Tagelang herum Erkundige geht es halt per Paket. Egal ob es sich nun rentiert oder nicht. Kannst ja noch ein kleines Süßes Tupferl mit rein legen damit der Inhalt des Pakets steigt :D
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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      c:\>
    • nein Ide, die Frage ist doch, ob die im Falle eines Verschwindens der Sendung den Versandbeleg für Einschreiben akzeptieren, damit die Verkäuferin keine Schwierigkeiten bekommt wenn ein "nicht erhaltener Artikel" gemeldet werden würde.

      Also: Was wäre wenn, kann ich dann.......?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich wusste gar nicht das PayPal einem so das leben Schwer machen kann. Ich dachte es ist eine stink Normale Amerikanische Bank


      Wenn es nicht ironisch gemeint war, versuche ich mal eine Definition um was es sich genau handelt:

      Um ein in US-amerikanischen Besitz (EBAY) befindliche Britische Limited (deren AGB auf dem Recht von Wales und England basieren und für welche die britische Finanzmarktaufsicht BSA zuständig ist[1])
      welche eine Luxemburgische Banklizenz erworben hat (damit aber nur E-Money ausgibt und keine Einlagen/Kreditgeschäfte tätigt und dafür die luxemburgische Bankenaufsicht CSSF zuständig ist[2])
      und deren Ansprechpartner/Support in einer Irischen Limited ausgelagert sind, dessen Mitarbeiter sich mit falschem! Namen melden.

      Das dürfte so machem klagefreudigen Zeitgenossen wohl dem Mumm nehmen - und das weiss auch PP....

      [1] PP-AGB Punkt 1.1
      [2] PP-AGB Punkt 14.2 und 14.3
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Ach ja dazu

      .....hatte schon Fälle in England,wo der Käufer bei PP überhaupt keine Anschrift hinterlegte,und ich nur an die Ebay Adresse schicken könnte,dann kommen die wahrscheinlich später auf die Idee,einfach eine Paypaladresse,oder neue Anschrift hinzzugügen,und dann wenn die Ware,unterwegs ist zu behaupten,das sei jetz die richtige Anschrift,das es sowas gibt,hätte ich bis vor kurzem gar nicht erst für möglich gehalten,erst seit dem ich es mit eigenen Augen gesehen habe!


      Mit deiner Vermutung hast du recht.
      In so einem Fall würde ich den Betrag erstatten und den Käufer auffordern seine PP-Account in Ordnung zu bringen. Wenn er das erledigt hat, schicke ich ihm eine neue Zahlungsaufforderung.

      Das beweist wieder einmal wie schlampig PP agiert wenn es sich um relevante Daten handelt. Normalerweise sollte so etwas automatisch auffallen und zumindest eine Sperre des Accounts zur Folge haben bis der Inhaber schlüßig aufklärt warum dort keine Adresse mehr steht.
      Aber das ist eben "PayPal-live"....
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • ich habe bis jetzt immer nur an die eine Adresse geschickt die da war. Hatte ich 2 verschiedenen fragte ich nach. Das ich bis jetzt gar keine hatte ist mir noch nicht passiert. Habe aber auch mal an eine Falsche Adresse geschickt die mir ebay gegeben hat. Pech für den Käufer. Man soll sich schon bemühen seine Sachen ordentlich zu halten.
      c:\brain> cd\
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    • Hallo!
      sehr schön,freue mich immer,über die zügigen Antworten hier auf diesem Board:)

      so dann,ist Paypal,in dem Fall die einzige "Firma",in ganz Europa,die nicht die hiesigen Gesetze akzeptieren muß,die in dem jweiligen Land gelten,wo deren Bezahldienste angeboten werden!
      jede andere Firma,muß zigtausende Auflgagen erfüllen,und jedes Gesetz,achten,nur PP,hat in dem Fall seine eigene Defeinationen davon,intersannt das so was überhaupt geht!

      man stelle sich nur vor,es würden anderen "Kleinfirmen"so machen,da würde es am nächsten Tag heisen,sowas ist nach deutschem Recht nicht konform!