Obergrenze für gewerbliches Handeln auf ebay in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU

    • Obergrenze für gewerbliches Handeln auf ebay in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU

      Hallo!
      möchte mal eine Umfrage starten auf die ich keine Antwort weis,und der Frage nachgehen,ab wieviel Auktionen man eigentlich als Gewerblich gilt,dabei wäre es auch intersannt zu wissen,wie das ganze in den einzelnen Eu Ländern geregelt ist!
      wie das ganze in Deutschland geregelt ist,weis man sowiso nicht genau,da liest man Berichte,das schon Leute,ab 50 Artikel im Monat abgemahnt werden,dann gibt es Powerseller,die einen Privat Acount haben mit mehren Tausend Verkäufen,das größte was ich jemals auf ebay.at fand,war ein Privater der mit Kleidung handelte mit 8500 Bewertungen und Verkäufen!
      was stimmt jetz und was stimmt nicht?
      wieviel darf man maximal verkaufen,um noch als Privat zu "gelten"?
    • RE: ab wieviel Verkäufe gilt man in der Eu, in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf Ebay als gewerblic

      Ich würde mal beim Finanzamt anrufen, hier wird dir darüber keiner eine Auskunft geben können. Im Endeffekt würde man sich darauf sowieso nicht berufen können.

      Es wurde bereits einige Threads zu diesem Thema geführt, wobei sich schnell rausstellte, dass hier unheimliche Tiefen zwischen den einzelnen Meinungen klaffen, jeder also eine völlig unterschiedliche Meinung zu dieser Sache hat.

      Abgesehen davon ist es wahrscheinlich auch gar nicht an der Menge der angebotenen Artikel zu bemessen, denn es ist ebenfalls ein Unterschied ob ich 50 Teile für 1 Euro verkaufe oder 3 Teile für 1.000 Euro.

      Dann kommt es wieder drauf an, was Du verkaufst, wo es her kommt und ob Du es absichtlich gewinnbringend verkaufst, also ob Du zB rumrennst und Dinge für einen Euro kaufst und die dann für 10 wieder verkaufst, oder ob Du nur mal deinen Keller von den alten Klamotten befreien willst. Neuware ist beinahe ausgeschlossen, über ein unausgepaktes Geschenk welches Du nicht haben magst bleibt nichts zu sagen, aber dies sollte stark im Rahmen bleiben.

      Sicherlich gibt es viele "Private", die eigentlich gewerblich verkaufen, ab wo kein Ankläger da kein Richter. Wenn es auffliegt mag ich nicht in deren Haut stecken. Demnach darf man sich diese Verkäufer nicht als Vorbild nehmen. Denn hinterher zu sagen:"Aber der hat ja auch" interessiert vor allem das Finanzamt herzlich wenig!

      Lies dir doch in der Zeit des Wartens einfach mal passende Threads durch :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: ab wieviel Verkäufe gilt man in der Eu, in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf Ebay als gewerblic

      Original von Sandman77
      Hallo!
      möchte mal eine Umfrage starten auf die ich keine Antwort weis,und der Frage nachgehen,ab wieviel Auktionen man eigentlich als Gewerblich gilt,dabei wäre es auch intersannt zu wissen,wie das ganze in den einzelnen Eu Ländern geregelt ist!
      wie das ganze in Deutschland geregelt ist,weis man sowiso nicht genau,da liest man Berichte,das schon Leute,ab 50 Artikel im Monat abgemahnt werden,dann gibt es Powerseller,die einen Privat Acount haben mit mehren Tausend Verkäufen,das größte was ich jemals auf ebay.at fand,war ein Privater der mit Kleidung handelte mit 8500 Bewertungen und Verkäufen!
      was stimmt jetz und was stimmt nicht?
      wieviel darf man maximal verkaufen,um noch als Privat zu "gelten"?


      ich empfehle dir mal einen tinyurl.com/qsa2lx zu kaufen
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Original von Sandman77
      Hallo!
      sorry,habe eine Sehschwäche,und schon mehre Augenoperationen hinter mir,deshalb kommt es ab und zu zu mehren Kommas!
      mit der Rechtschreibung selbst hat das nichts zu tuen!
      vielen Dank,für Eurer Verständnis!!


      axo, dann sorry, das mit den Augen ist bedauerlich

      aber das eigentliche Thema selber ist nicht zu ergründen

      in Deutschland gibt es keine feste Regelung, aber das hier könnte ein Anhaltspunkt sein:

      tinyurl.com/o2mw34
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von scharfmacher ()

    • gibt es ein EU Land, in dem sowas festgelegt wurde ? Sei es an dem Betrag oder an der Masse.....ich meine nicht, aber es wäre mal interessant, falls irgendwo überhaupt in der Welt sowas festgelegt wäre....


      Soweit mir bekannt, gibt es das nicht. Der Übergang zwischen privat und gewerblich kann sehr fließend sein. Es ist das grundsätzlich schwer, eine klare Aussage zu treffen. Was wir noch als privat ansehen, kann ein Richter schon gewerblich einstufen und umgekehrt.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Es ist das grundsätzlich schwer, eine klare Aussage zu treffen. Was wir noch als privat ansehen, kann ein Richter schon gewerblich einstufen und umgekehrt.


      Genau das meinte ich, man kann es nicht festlegen, es sei denn, einer verkauf nur Neuware und das in regelmäßigen Abständen oder hoher Anzahl.

      Bei gebrauchten Sachen ist dies sehr schwer zu bestimmen, deshalb im Zweifel vorher beim Finanzamt anfragen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Bei gebrauchten Sachen ist dies sehr schwer zu bestimmen, deshalb im Zweifel vorher beim Finanzamt anfragen !


      Ich würde da eher bei einem Abmahnanwalt nachfragen :D

      Es gibt da schon Unterschiede zwischen dem Steuerrecht und dem Wettbewerbsrecht. Was für das Finanzamt noch nicht gewerblich ist, kann nach dem Wettbewerbsrecht schon gewerblich sein.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • das kann richtig sein....evt. kann ein gewerblich versierter Anwalt Abmahnungen verschicken, weil Du seinem Mandanten in die Quere kommst, indem Du seine Ware vermutlich privat günstiger verkaufst und demnach wettbewerbsgegnerisch vorgehst.....

      So oder so solltest Du nichts verkaufen was neu ist oder in Massen.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger