Langsame DSL-Geschwindigkeit ist außerordentlicher Kündigungsgrund gegenüber Provider

    • Langsame DSL-Geschwindigkeit ist außerordentlicher Kündigungsgrund gegenüber Provider

      Leitsatz:

      1. Ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über eine Flatrate mit DSL 6.000 abschließt, kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

      2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass der Provider nur die am jeweiligen Ort verfügbare maximale Bandbreite schulde, während der Kunde in jedem Fall den vereinbarten Preis zahlen müsse, ist unwirksam.


      Quelle

      Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08

      Sollten solche Urteile wiederholt werden, dann hätte dies gravierende Folgen: positive für die meisten Kunden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wen der Anbieter aber vor Bereitstellung Bescheid gibt das die volle Leistung nicht erbracht werden kann ist es so weit legal und der Vertrag gilt.

      Noch eine Besondere Klausel.

      Zieht man um und der alte Anbieter kann am neuen Wohnort kein DSL liefern hat man auch hier ein außerordentliches Kündigungsrecht.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Wen der Anbieter aber vor Bereitstellung Bescheid gibt das die volle Leistung nicht erbracht werden kann ist es so weit legal und der Vertrag gilt.


      Eben gerade nicht. Kann es sein, daß du weder den Leitsatz noch die Ausführungen hinter dem angegebenen Link gelesen hast?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nein, ich gehe nämlich nach der realität und da sagt die Telekom ganz was anderes.


      Sorry, aber das muß jetzt sein: :rolleyes:

      Manchmal ist es besser, ein Urteil unkommentiert zu lassen...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wie prüfst du das engelchen-mail? Hast du ein Universal DSL Tester bei dir oder wie willst du das bewerkstelligen. Fakt ist das man bei einem Abschluss eines DSL Vertrages nur geprüft bekommt ob DSL überhaupt machbar ist oder nicht. Das habe ich nun bei T-Com erlebt, 1&1, Vodafone und o2. Ich fand bis jetzt keine Internet Seite ... Moment, wen ich kein DSL oder Internet habe is nichts mit Internet Seite ... aber ich spiele weiterhin das Szenario ... ich fand bis jetzt keine Internetseite die vor Vertrag die maximale Geschwindigkeit eines FREMDanschlusses Testet. Ich betone bewusst Fremdanschluss den was nützt mir ein Online speed Test wen ich diesen Zuhause nicht Testen kann wo ich ja eigentlich DSL haben möchte.

      So bin ich entweder auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. So wie es die Telekom macht die einem Schriftlich kurz vor Schaltung Informiert das maximal so und so viel DSL Speed drin ist. Oder lasse mich überraschen wie bei 1u1 die gar nichts in dieser Sache geschrieben oder gesagt haben.

      Im Fernsehen kam auch ein Bericht das der DSL Vertrag nicht außerordentlich Gekündigt werden kann wen man vor der Freischaltung des DSL Bescheid bekommt das nur so oder so viel überhaupt machbar ist. In dieser Zeit kann man im ideal Fall noch vom Rücktrittsrecht Gebrauch manchen. Die Praxis zeigte aber das, wen überhaupt so ein Bescheid kommt, erst nach den 2 Wochen Rücktrittrechts einer ins Haus schneit wen alles schon zu Spät ist.
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      c:\> del brain
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

    • Original von engelchen-mail
      Meines Erachtens nach ist vorher zu prüfen, ob man an gegebener Stelle die Leistung empfangen kann oder nicht, wenn man das nicht tut ist man:

      "Selber Schuld" :(


      Ich weiß nicht, ob ich dich jetzt richtig verstehe, aber wie soll der Kunde prüfen, welche Leistung bei ihm letztlich ankommt, bevor er den Vertrag unterschrieben hat und die Leitung freigeschaltet ist?
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.