Mein Gebot wurde gestrichen

    • Mein Gebot wurde gestrichen

      Ich habe auf eine Canon EF ( 280395413299) ) mit Angebotspreis 1,- Euro geboten. Da es keine weiteren Bieter gab, hat der Verkäufer mein Angebot gestrichen. ich schrieb an den Verkäufer:
      Hallo altbert,

      hallo
      warum haben sie mein Angebot beendet?
      mfg


      - brandi1940
      Daraufhin schrieb altbert zurück:
      Hallo brandi1940,

      Sie meinen vermutlich, daß ich Ihr Gebot gestrichen habe...?
      Da ich jetzt nicht weiß, auf welchen der beiden beendeten Artikel Sie geboten haben:
      Beim Tokina-AT-X-Objektiv habe ich eine mchanische Beschädigung festgestellt, beim Canon-EF-Gehäuse habe ich mich entschieden, dies zu behalten, da ein solches in diesem guten Zustand kaum noch zu bekommen sein dürfte.

      Mit freundlichen Grüßen


      - altbert
      Meine Antwort:
      Hallo altbert,

      hallo altbert
      ich habe auf die Canon EF geboten. Ich finde es nicht korrekt, dass sie kurz vor Ablauf der Angebotsfrist mein Angebot streichen, weil ihnen wahrscheinlich der Preis zu gering war. Das ist aber das Risiko des Anbieters, der mit so einem niedrigen Preis seine Ware anbietet.



      - brandi1940
      Ich antwortete:
      Hallo brandi1940,

      Offensichtlich haben Sie nicht gelesen, was ich geschrieben habe...
      Ich habe mich entschieden, die Kamera selber zu behalten.
      Der bis jetzt erzielte Preis ist a) vollkommen irrelevant, b) nicht der Endpreis.
      Da dies meine persönliche Entscheidung ist, ist dies auch allein meine Sache.
      Bitte keine weitere Diskussion dazu.

      Mit freundlichen Grüßen


      - altbert

      Ich schrieb:
      Hallo altbert,

      Hallo. Ich habe schon gelesen was Sie geschrieben haben. Das hätten Sie sich aber vor der Einstellung bei ebay überlegen sollen. Auch ich möchte darüber nicht mehr diskutieren und habe die Angelegenheit an ebay weiter gemeldet.


      - brandi1940
      Daraufhin schrieb ich:
      Hallo brandi1940,

      Ich weiß zwar jetzt nicht, was Sie sich davon versprechen, aber bitteschön...


      - altbert

      Dazu habe ich folgende Frage: ist es bei ebay so einfach, ein Angebot zurückzunehmen bzw. habe ich mich falsch verhalten, da sich anscheinend der Verkäufer im recht fühlt?

      viele Grüße/Brandi1940
    • Willkommen im Forum



      ist es bei ebay so einfach, ein Angebot zurückzunehmen


      Technisch gesehen ja, aber dem Verkäufer ist es offenbar nicht klar, daß er trotz Streichung der Gebote und Beendigung der Auktionen einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat.

      Sollte es dir das wert sein, könntest du nun zum Anwalt laufen und die Erfüllung des Vertrages einklagen. Die Kosten sind vom Verkäufer zu tragen, da dieser sich bereits in Verzug befindet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke für deine rasche Antwort. Ich werde nicht zum Anwalt gehen, da mir der Aufwand zu groß ist. Ich habe mich schon über die Kaltschäuzigkeit des Verkäufers geärgert und auch darüber, dass er seinen Fehler nicht einsieht.
      Nochmals besten dank und gute Nacht
      Brandi1940
    • Dann ist ja die Diskussion darüber letztlich überflüssig. Dreist bleibt es allemal, was der Verkäufer da macht.

      Im übrigen habe ich doch meine Zweifel, daß du Höchstbietender warst. Es wurden nämlich insgesamt 6 Gebote gestrichen und nicht nur deines, wie du behauptest: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=280395413299
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @ biguhu: Mich würde das alerdings schon interessieren.
      Kannst du mir erklären, wie sich das verhalt das wenn der VK alle Gebote streicht der letzte Höchstbieter, desen Gebot ja auch gestrichen wurde trotzdem einen gültigen Vertrag hat.
      Ich war nämlich auch immer anscheinend in dem irrglauben, dass man in so einem Fall nichts machen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • Mein Fehler war, dass ich die nachträglichen Mails von ebay - " sie wurden überboten ..." gelöscht habe, da mir der Kaufpreis der anderen Bieter zu hoch war. Ich habe dann reagiert, als ich das Mail von ebay erhielt und nicht mehr an die anderen Angebote gedacht - vielleicht schon etwas verkalkt - ich bin 69 Jahre.

      Nochmals besten Dank/ Brandi1940
    • @Oberlix

      Sicher kann man die Sache auch etwas lockerer nehmen und mir ist bewußt, daß auch hier im Forum viele User der Meinung sind, man solle die Sache nicht so ernst sehen. Ich würde da auch nur in Ausnahmefällen juristisch nachtreten. Auf der anderen Seite würden Kaufverträge ad absurdum geführt, wenn man sich seine Angebote nachträglich überlegen könnte.

      Eine Paradeurteil: jurpc.de/rechtspr/20050090.htm

      Besonders wichtig hierbei:

      Der Beklagte hat zwar die Internetauktion unter Berufung auf die eBay Grundsätze vorzeitig beendet und die bis dahin abgegebenen Gebote gestrichen; das berührt indes die Wirksamkeit seines zuvor abgegebenen Angebots nicht (vgl. KG und LG Berlin a.a.O.; LG Coburg MMR 2005, 330 f).
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Zur Genugtuung des TE hilft vielleicht, dass der Anbieter nun noch einige Tage (Wochen) bangen muß, ob nicht der Höchstbieter sein Recht per Anwalt durchsetzt. :D

      Gründe dafür gibt es genug: Z.B. weil er Sammler ist und weis was das Teil wirklich wert wäre.

      Ich verweise mal auf die Begründung des Verkäufers es doch zu behalten. 8)

      Und beobachte ihn ruhig, ob er das Teil noch einmal einstellt.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Nun, lieber TE dann musst du allerdings auch kijiji und geizhals und Kleinanzeiger aller Art und Fachmärkte beobachten ;)

      Noch eine Möglichkeit wäre ja, dass es jemand geschafft hat ein unschlagbares Angebot außerhalb Ebays abzugeben, da könnte man ja auch noch die Gebühren sparen, und dann wird der Apparat jedenfalls bei diesem Vk nicht mehr bei ebay auftauchen

      ooooder der Vk hat noch ein Account, ooooder er verkauft die Kamera in Einzelteilen, oder gibt sie bei einem Händler oder Sammler in Zahlung .... tbc :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • hierzu mal eine kleine Geschichte aus meinem persönlichen eBay Leben:

      Ich suchte zwei Paar Sneaker von Puma (limitierte Ausgabe einmal in weiß und einmal in schwarz)...habe eine eBay Suche eröffent...Wochen später (ich habe schon nicht mehr dran geglaubt kam ein Ergebnis, welches ich nicht nur toll sondern perfekt fand: Eine Privatperson stellte eben genau diese Sneaker (beide Farben) bei eBay ein und genau in meiner Größe, sie waren jeweils einmal getragen, bzw. probiert, da diese aber zu klein ausfallen (was bei Puma klar sein sollte) hatte diese Dame die Sneaker nun als gebraucht eingestellt.

      Es war noch nicht geboten und ich fragte sie, ob sie mit einem Sofortkauf für beide Paare einverstanden wäre. Die Antwort war, sie wolle pro Paar 50, ich habe sie auf 40 pro Paar runtergehandelt und wir waren uns einig.

      Zwischenzeitlich hatten aber schon einige Bieter auf eines der beiden Paare geboten. Demnach dachte ich, es hat sich dann wohl wieder erledigt und ich müsse bieten, was ich auch beinahe getan hätte, aber dann kam dies:

      Sie hat beide aus der Auktion genommen, ich habe überwiesen und mir war es in dem Moment egal, was die anderen Bieter sagen. Die Schuhe hatte ich nun je Paar zu einem Drittel des Verkaufspreises und so gut wie neu....

      Wochen später kam eines der beiden Paare in gleicher Größe von einem anderen privaten Anbieter gebraucht und getragen zur Auktion (ich habe dies gesehen, da meine Suche noch nicht gelöscht war, habe dies in "beobachten" gestellt und dieses Paar ist für 85,60 Euro) weggegangen. Die Schuhe hatten bereits Gebrauchsspuren....

      Will damit nur sagen...jeder sucht seine Vorteile und wenn ein Verkäufer gegen die Grundsätze geht, weil er ein schnelles Geld wittert, kann er auch deshalb auf die Nase fallen...

      In dem Falle hier kann es genauso abgelaufen sein, wer weiß es, aber schlecht ist tatsächlich, dann auch noch zu behaupten, dass man es doch lieber selber behält und richtig ist es auch nicht, ein Gebot zurück zu nehmen, weil man sich mehr Geld erhofft. In der Realität passiert das täglich und kann leider in den meisten Fällen auch nicht nachgewiesen werden. Anders wäre es, wenn man den Artikel nur noch wegen Defekt zurücknehmen könnte und nur dann, wenn dieser zB durch Foto nachweisbar wäre.....aber das wäre wieder viel zu viel Arbeit für eBay..... 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Sowas machst Du?
      engelchen das ist aber nicht nett und der Verkäufer wird sich später auch in den Hint..n gebissen haben, wenn er das andere Gebot gesehen hat :D
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