Urteil des BGH zum Wertersatz bei Rücktritt vom Kaufvertrag - Az. VIII ZR 243/08

    • Urteil des BGH zum Wertersatz bei Rücktritt vom Kaufvertrag - Az. VIII ZR 243/08

      Erst vor kurzem berichteten wir von einem Urteil des EuGH, daß den generellen Wertersatz bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs als rechtswidrig ansah: auktionshilfe.info/index.php?thread/5103/&pageNo=1

      Nun entschied der BGH über den Wertersatz bei Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Urteil fiel hier anders aus, steht aber der Rechtsprechung des EuGH nicht entgegen.

      Az. VIII ZR 243/08

      Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass dem Verkäufer im Falle der Rückabwicklung des Vertrages nach § 346 BGB auch bei einem Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der Gebrauchsvorteile des Fahrzeugs während der Besitzzeit des Käufers zusteht.

      Abgrenzung zur Rechtsprechung des EuGH: Kein Wertersatz für die Nutzung vertragswidrig gelieferter Sachen bei Ersatzlieferung

      Einem solchen "Nutzungswertersatzanspruch" stehe auch Europarecht nicht entgegen. Insbesondere beziehe sich die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. April 2008 – Rs. C-404/06 (MIR 2008, Dok. 124 - Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) auf das Recht des Verbrauchers auf Ersatzlieferung, an dessen Geltendmachung dieser nicht durch eine Verpflichtung zum Nutzungswertersatz gehindert werden soll, nicht aber auf eine Rückabwicklung des Vertrages, bei der der Käufer - anders als bei der Ersatzlieferung - seinerseits den Kaufpreis nebst Zinsen zurückerhält. Dies stehe auch in Einklang mit dem Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie), der eine Berücksichtigung der Benutzung der (vertragswidrigen) Ware bei einer Vertragsauflösung ausdrücklich gestattet.

      Ebenfalls abzugrenzen ist die Entscheidung EuGH vom 03.09.2009 (Az. C-489/07, MIR 2009, Dok. 174). Hiernach ist eine nationale Regelung, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf des Verbrauchers generell Wertersatz verlangen kann, europarechtswidrig.


      Quelle
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.