"Anwältin" Katja Günther übernimmt Firma von Tomas Franko

    • "Anwältin" Katja Günther übernimmt Firma von Tomas Franko

      Eine Zeit lang war es still um Katja Günther, die für diverse dubiose Firmen und Abbo-Fallen das Geld eingetrieben hat.

      Wir berichteten:

      jetzt Akte einschalten ! nimimit.de Katja Günther

      Verbraucherzentrale NRW warnt vor Online Service Ltd

      Im August diese Jahres wurde sie nun zu Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr einer unberechtigten Inkasso-Forderung.verurteilt.

      In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite "ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, "dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren."

      Weil Günther dennoch immer weiter derartige Rechnungen verschickt, geht das Gericht von der Beihilfe zu einem versuchten Betrug aus. Daraus sei ein Schaden abzuleiten: "Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat."


      Quelle: Heise

      Nun wird Günther wieder aktiv und übernimmt die Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH von einem gewissen Herrn Tomas Franko, der vielen als einer der aktivsten Abo-Fallen-Betreiber bekannt sein dürfte:

      Nachdem es einige Zeit recht ruhig geworden war um Deutschlands bekannteste Abzockanwältin Katja Günther, melden sich seit der zweiten Septemberwoche wieder Betroffene in diversen Foren. Die Opfer berichten von Mahnungen, die sie von einer Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH erhalten haben. So lautet jedenfalls der Absender im Briefkopf. Im Gegensatz zu den als Geschäftsführer eingetragenen Personen ist die Firma noch recht unbekannt. Erst Ende Mai 2009 wurde eine Vorratsgesellschaft umbenannt zur RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, wie ein Blick in das Handelsregister obbenbart.


      Den Herrn Tomas Franko kennen wir bereits von den Abzockseiten fabriken.de und rezepte-ideen.de, für die er als Geschäftsführer der Firma Connects 2 Content GmbH verantwortlich war. Auch dort haben sich Änderungen ergeben, doch dazu an anderer Stelle mehr.

      Offensichtlich war Tomas Franko hier aber nur ein Handlanger dem lediglich eine vorübergehende Rolle als Geschäftsführer zugedacht war. Es hat immerhin keine drei Monate gedauert bis die RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH von der Anwältin Katja Günther übernommen wurde.


      Quelle und kompletter Bericht: antiabzocknet
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich war erstaunt das sie für ihre Abzock Aktivitäten scheinbar sogar Mahnungen auf dem Postwege verschickt

      Sehr geehrte(r) Herr/Frau K.Einer,

      wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
      Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
      sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
      beglichen wurde.

      Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
      den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
      Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
      Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.

      -------------------------------------------------

      Ihre Mahnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
      83.141.2.204/?dc=hu7wyuzrxesd2cw7d56v

      -------------------------------------------------

      Wir weisen Sie auf die Zahlungsfrist hin.
      Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen,
      richten Sie ihre E-Mail bitte an ratenzahlung@strafrecht-guenther.de

      Hochachtungsvoll

      Katja Günther
      Rechtsanwältin

      Rechtsanwaltskanzlei Günther
      Brienner Str. 44
      D-80333 München
    • Da stand nur etwas wie "wir haben Ihre IP Adresse nun gespeichert"
      und ein paar leere Drohungen wie Adressermitlung möglich bla. bla.
      Das der Link schon mal in einem Forum veröffentlich wurde, kann die IP niemals ein Beweis sein, könnte ja jeder Neugieriege drauf geklickt haben.. :lach:
      Abgesehen davon hatte ich gerade einen anonymen Proxy verwendet "sicher ist sicher"
      Neuerdings steht da nur : "It Works" ?(
    • Ist schon komisch, das solche Leute wie diese weltbekannten Anwälte heute noch ganz gesund herumlaufen und andere unbescholtene Bürger in Bayrischen U-bahnen zu Tode geprügelt werden. 8o
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • nun, sie ist sich (oder sollte sich zumindest) der deutschen Gesetze bewusst (sein), und: Wo kein Kläger, da keine Strafe.....

      Ich kann nur jedem erstmal raten, sich die Seite genau anzusehen, bevor man einen Klick zuviel macht, wenn es dann aber doch zu versteckten Kosten kommt......ab zum Verbraucherschutz und Widerruf des Vertrags per Einschreiben !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Pressemitteilung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: PDF-Datei

      06.10.2009
      Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz verurteilt

      Katja Günther ist in Deutschland die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin. Diese betreibt nämlich seit Jahren
      das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.
      Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene
      Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen
      Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.
      Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu
      verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines
      von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von
      besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich
      diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum
      Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
      Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 - rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte
      abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung
      wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über
      1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon
      einmal nicht sonderlich beeindrucken.
      Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft
      äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich. Wenn jedoch
      zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und
      sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr
      Handeln.
      Was ist also zu tun, wenn eine dubiose Rechnung im Briefkasten liegt? Zunächst sollte man sich Rechtsrat –
      z.B. bei der Verbraucherzentrale – einholen, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine unberechtigte
      Forderung eines Internetabzockers handelt oder nicht. Ist dies der Fall, sollte mit einem Musterschreiben der
      Forderung widersprochen werden. Jegliche weitere Korrespondenz kann man sich sparen. Sollte ein
      gerichtlicher Mahnbescheid von der Gegenseite erlassen worden sein, muss innerhalb der 14-tägigen Frist
      der Widerspruch erklärt werden. Hierzu bedarf es nur eines Kreuzes auf dem beiliegenden Formular. Dass
      danach ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wurde, ist bislang nicht bekannt geworden. Dies ist wohl
      schon deswegen unwahrscheinlich, weil der Internetabzocker vor Gericht seinen Anspruch beweisen muss,
      was ihm in der Regel nicht gelingen wird.
      Steht dem Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, kann die Angelegenheit einem
      Rechtsanwalt übertragen werden. Dadurch entlastet der Verbraucher seine Nerven und kann den Spieß wie
      in dem hier beschriebenen Fall umdrehen.
      Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
      Stand: 06.10.2009
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ich heb mal einen Teil heraus, für diejenigen unserer User, die so ein langer Text schreckt, wir nähern uns sozusagen mal häppchenweise:

      Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch andere Rechtsanwälte
      abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen.

      Die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren.

      (ein bisschen formatiert und Großschreibung Satzanfang ist auch von mir) ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ach ja, das wichtigste wäre ja das Urteil selbst:

      In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt,
      die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der [SIZE=7]im Auftrag eines Mandanten[/SIZE] gegen die Forderung
      eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war.
      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Grosse/smilie_gr_136.gif]

      und wichtig ist auch die Begründung (denn sie hat ja "nicht selbst" betrogen, sondern den Betrug ander durchgesetzt)
      Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.


      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Grosse/smilie_gr_222.gif]
      Das wird ja nun wohl die Tore öffnen für eine Flut weiterer Klagen!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • die Nutzlosbranche

      Tvstore schrieb:

      Hat denn irgendwer Fotos oder Infos über Katja Günther oder Tomas Franko?
      schon mal gegoogelt? einfach den namen eintippen und schon gibts haufenweise filme und fotos.

      hier hat sich jemand besonders auf die nutzlosbranche eingeschossen

      antiabzockzentrale.co.cc


      die Beziehung Syndikus ( der mal in der Tagesschau in Handschellen zu sehen war) und Günther muss wohl schon länger gehen...überhaupt scheint die ganze Branche miteinander vernetzt zu sein, wenn nicht auf der Armwaltsebene dann doch über die Seitenbetreiber und die Betreiber von gulli....Fritzmann....
    • @roflem

      Ich weiß nicht, inwieweit du dich mit den Inhalten der von dir verlinkten Seite identifizierst, deshalb soll meine Anmerkung auch nicht als Kritik an deiner Person mißverstanden werden,

      aber: Ich halte von derartigen Seiten rein gar nichts. Der letzte Artikel vom 26. November schmeißt mit Namen und angeblichen Verstrickungen um sich, die nur Eingeweihte nachvollziehen können. Der gemeine Leser wird mit vielen Fragezeichen zurückgelassen. Die Seite ist irgendwo in Korea registriert, ein Impressum sucht man vergebens. Kein Wunder, denn das Diagramm unter besagtem Bericht ist nicht nur an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, sondern würde von den betroffenen Personen zu Recht als ehrverletzend vor Gericht gezerrt werden. Da wird die Verachtenswürdigkeit einiger Personen (sogar Dieter Bohlen, der nun mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun hat), mit einer Darmgrippe verglichen. :wallbash

      Sorry, aber da hat der Betreiber der Seite wohl vergessen, seinen eigenen Namen einzureihen. In meinen Augen sieht seriöse Aufklärung so nicht aus. Man sollte sich nicht auf das Niveau derjenigen stellen, die man anzuprangern versucht.

      Im übrigen geben ich dir vollkommen Recht, roflem: Fotos zu entsprechenden Personen findet man zu Hauf bei google und ich möchte darum bitten, hier keine in Umlauf zu bringen. Das macht auch wirklich keinen Sinn.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das ist eben eine schmutzige Branche, da brauchen sich die Beteiligten eigentlich auch nicht zu wundern, wenn sie mit Schmutz beworfen werden.

      Ansonsten kann man youtube empfehlen. Da findet man zig Berichte über Katja Günther und man sieht sie auch mal kurz in einem Bericht
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Das ist eben eine schmutzige Branche, da brauchen sich die Beteiligten
      eigentlich auch nicht zu wundern, wenn sie mit Schmutz beworfen werden.
      Nur mal zur Klarstellung, weil meine Aussage wohl zu Irritationen geführt hat.

      Ich meine mit "Beteiligten " nicht die Leute, die gegen diese Abzockbanden und deren Anwälte vorgehen, sondern die " Abzocker selbst und deren Anwälte " !!

      abzockeiminternet.com/katja-guenther-vor-gericht/admin/608/
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Aufgrund der obigen Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat Katja Günther zahlreiche Blogs und Foren abmahnen lassen. Gegenstand ihres Zornes war die Überschrift, die viele Betreiber einfach zitiert haben. Ich hatte die Überschrift vorsorglich leicht abgeändert, so daß Auktionshilfe nicht in den Genuß der Post von Frau Günther gekommen ist.

      Hintergründe finden sich bei tutsi: Klick

      Das aber die jetzt abgemahnten Blogs und Webseiten lediglich eine offizielle Pressemitteilung der Verbraucherschutzzentrale im Rahmen der nach Artikel 5 Grundgesetz geltenden Pressefreiheit zitierten, scheint hier weder Katja Günther oder den, von ihr beauftragten Abmahnanwalt, die Kanzei K…. aus Düsseldorf, wirklich zu interessieren…


      Nun ist Günther auch mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale vor Gericht gescheitert. Nachzulesen bei konsumer.info: Klick

      Offensichtlich ist Frau Günther jedes Mittel recht, um ihre zweifelhaften Aktivitäten nicht öffentlich werden zu lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Post Von Tomas Franko

      hallo ihr da draußen - wahrscheinlich langweilen euch diese posts schon aber ich bin mir nicht sicher ob ich nicht auch einen fehler gemacht hab und sie mir was können - immerhin habe ich wirklich die agb akzeptiert und wie ich im nachhinein entdeckt habe war doch zumindest ein kleines kästchen mit den kosten an der seite unten...
      folgendes habe ich heute erhalten:


      LETZTE MAHNUNG

      Sehr geehrte/r Herr/Frau xxx,

      unsere Rechnung RE50-138340 vom 28.10.2009 wurde trotz Zahlungserinnerung
      vom 20.11.2009 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf,
      den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf
      unser Geschäftskonto unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.

      Sollten Sie die Forderung inzwischen beglichen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

      ------------------------------------------------------
      12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR
      Zeitraum: 12.10.2009 - 12.10.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
      Verzugspauschale: 5,00 EUR

      Zahlungsbetrag: 101,00 EUR
      (Ohne Abzug sofort zahlbar)
      ------------------------------------------------------
      Zu Ihrer Information:

      Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
      Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Outlets.de.
      Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot auf der Webseite http://www.Outlets.de mit der IP-Adresse 92.74.93.191 unter Angabe ihres Namens,
      ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.

      Ferner
      haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde
      liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.
      Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.

      Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten und jederzeit unter http://www.Outlets.de einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

      Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der
      Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01
      entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich
      in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.

      Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden,
      der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske.

      Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung
      gem. § 280, 286 als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.

      Hinweis:

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung
      unserer
      Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten
      Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen
      weitere Kosten
      und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.

      Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum

      17.12.2009

      durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes

      50-BOSOLA-138340-CPXKXW-9

      auszugleichen.


      Unsere Bankverbindung lautet:

      Inhaber: IContent GmbH
      Konto: 116 475
      BLZ: 505 500 20
      Bank: Sparkasse Offenbach
      IBAN: DE42 5055 0020 0000 1164 75
      BIC: HELADEF1OFF

      Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter +49-1805-993177-01 (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz) zur Verfügung.

      Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format sowie Allgemeine Informationen zum Vertragsschluss auf Outlets.de

      Mit freundlichen Grüßen,
      Ihre Outlets.de - Vertragsabteilung


      -------------------------------------------------------------------------

      Persönliche Rechnungssignatur:
      MUDLXLIJJEGDCIDJHLRKSQRZKUJAVCHEPERIQJLE

      IContent GmbH - Bockenheimer Landstrasse 17-19 - 60325 Frankfurt am Main
      Geschäftsführer: Tomas Franko
      HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt
      Steuernummer: 035/236/02148





      kann jemand was dazu sagen? ich habe auch schon rücksprache mit einem anwalt gehalten - er sagt sie hätten mit was schriftliches schicken müssen - ich wäre dankbar wenn mir jemand was dazu sagen könnte - oder soll ich dann lieber jetzt schon richtig einen anwalt einschalten???


      bitte bitte sag jemand was :)
      OH MAN WIE ICH MICH DARÜBER SCHON WIEDER ÄRGER!!!!


      lg
    • winki schrieb:

      hallo ihr da draußen - wahrscheinlich langweilen euch diese posts schon aber ich bin mir nicht sicher ob ich nicht auch einen fehler gemacht hab und sie mir was können - immerhin habe ich wirklich die agb akzeptiert und wie ich im nachhinein entdeckt habe war doch zumindest ein kleines kästchen mit den kosten an der seite unten...
      folgendes habe ich heute erhalten:


      LETZTE MAHNUNG

      Sehr geehrte/r Herr/Frau xxx,

      unsere Rechnung RE50-138340 vom 28.10.2009 wurde trotz Zahlungserinnerung
      vom 20.11.2009 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf,
      den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf
      unser Geschäftskonto unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.

      Sollten Sie die Forderung inzwischen beglichen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

      ------------------------------------------------------
      12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR
      Zeitraum: 12.10.2009 - 12.10.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
      Verzugspauschale: 5,00 EUR

      Zahlungsbetrag: 101,00 EUR
      (Ohne Abzug sofort zahlbar)
      ------------------------------------------------------
      Zu Ihrer Information:

      Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
      Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Outlets.de.
      Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot auf der Webseite http://www.Outlets.de mit der IP-Adresse 92.74.93.191 unter Angabe ihres Namens,
      ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.

      Ferner
      haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde
      liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.
      Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.

      Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten und jederzeit unter http://www.Outlets.de einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

      Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der
      Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01
      entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich
      in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.

      Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden,
      der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske.

      Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung
      gem. § 280, 286 als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.

      Hinweis:

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung
      unserer
      Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten
      Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen
      weitere Kosten
      und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.

      Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum

      17.12.2009

      durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes

      50-BOSOLA-138340-CPXKXW-9

      auszugleichen.


      Unsere Bankverbindung lautet:

      Inhaber: IContent GmbH
      Konto: 116 475
      BLZ: 505 500 20
      Bank: Sparkasse Offenbach
      IBAN: DE42 5055 0020 0000 1164 75
      BIC: HELADEF1OFF

      Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter +49-1805-993177-01 (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz) zur Verfügung.

      Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format sowie Allgemeine Informationen zum Vertragsschluss auf Outlets.de

      Mit freundlichen Grüßen,
      Ihre Outlets.de - Vertragsabteilung


      -------------------------------------------------------------------------

      Persönliche Rechnungssignatur:
      MUDLXLIJJEGDCIDJHLRKSQRZKUJAVCHEPERIQJLE

      IContent GmbH - Bockenheimer Landstrasse 17-19 - 60325 Frankfurt am Main
      Geschäftsführer: Tomas Franko
      HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt
      Steuernummer: 035/236/02148





      kann jemand was dazu sagen? ich habe auch schon rücksprache mit einem anwalt gehalten - er sagt sie hätten mit was schriftliches schicken müssen - ich wäre dankbar wenn mir jemand was dazu sagen könnte - oder soll ich dann lieber jetzt schon richtig einen anwalt einschalten???


      bitte bitte sag jemand was :)
      OH MAN WIE ICH MICH DARÜBER SCHON WIEDER ÄRGER!!!!


      lg
      hallöchen,

      mir geht es ganz genau wie dir....
      deswegen habe ich mich heute bei der verbraucherschutzzentrale informiert....
      eventuelle kosten und eine vertragslauf zeit darf nicht in den agb´s stehen sondern sofort ersichtlich auf der ersten seite und auch nicht erst auf der anmeldeseite....die frau von der verbraucherzentrale hat sich die seite angeschaut und meinte so wie es da gemacht ist, wäre es auch eine arglistige täuschung....
      also nicht zahlen und wenn der mahnbescheid kommt wiederspruch einlegen....aber am besten wendest du dich an die verbraucherschutzzentrale in deiner nähe....
      über den angeblichen geschäftsführer und seine dubiosen firmen habe ich eben mal gegoogelt und darüber steht im internet auch nichts gutes....nur in bezug auf internetabzocke wurde es bekannt ......
      also lass dich nicht ins boxhorn jagen und nur nicht zahlen....wenn ein anwaltsschreiben kommt mach der anwalt sich ebenfall strafbar, das zählt dann als beihilfe zum betrug!!!!

      also ich habe die letzte mahnung erhalten wie gesagt und werde nun so handel wie mir das die verbraucherschutzzentrale dazu rät....
      habe natürlich auch schon ein vorgedrucktes schreiben von deren internetseite an die firma geschrieben, allerdings haben die darauf nicht reagiert....

      also ich warte nun mal ab und werde definitiv nicht zahlen! :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blondgirl1985 ()

    • Bitte bitte sag jemand was :)

      OH MAN WIE ICH MICH DARÜBER SCHON WIEDER ÄRGER!!!!
      Ich hatte zu diesem Thema schon einmal etwas geschrieben.

      Es ist hier nachzulesen ( einfach auf das "hier" klicken )
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"