"Anwältin" Katja Günther übernimmt Firma von Tomas Franko

    • Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

      Leider bin ich immer noch nicht ganz davon überzeugt dass ich heil aus der sache rauskommen - ja die beiden sind einschlägig bekannt aber LEIDER ist auf der hp outlets.de auf der ANMELDESEITE (wie ich später gesehen habe) zumindest ein kleines kästchen mit dem hinweis dass es kostet und dass der vertrag 2 jahre läuft *achduscheiße*

      der anwalt hat gesagt, sie hätten mir etwas schriftliches schicken müssen - stimmt das? und kann ich so dann da raus kommen?

      ich hab den hinweis auf der seite echt nicht gesehen und die hp ist auch so aufgebaut dass man sie nicht benutzen kann - total kompliziert und irreführend - so dass man nur einmal drauf geht und dann eben die kommenden emails ignoriert! so wie ich... und dann hab ich plötzlich die rechnung bekommen!



      nicht dass ich mich jetzt auf die anderen fälle verlasse und nachher bin ich doch der arsch weil es bei mir nen anderer sachverhalt war!?



      Ich wünsch euch trotzdem schöne feiertage!



      lg und danke
    • Mache das so, wie ich es beschrieben hatte. Die Mahnungen lochen und abheften, sollte doch tatsächlich mal ein Mahnbescheid kommen, selbigen widersprechen.
      Die ganze Seiten sind rein auf Abzocke aufgebaut. Die Kostenhinweise werden ganz gezielt klein gehalten um so potentielle User in die Irre zu führen.
      Ich hatte ja ein paar Links zu youtube gepostet. In diesen Berichten wird ja auch das geraten, was ich auch geschrieben habe.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • dann mach ich das mal so...



      ABER es ist noch anzumerken, dass ich heute (wo ich mich schon gewundert hab) die schriftliche mahnung bekommen habe - sonst kamen die immer nur per email!



      voll unverschämt da steht sogar von außen lesbar drauf LETZTE MAHNUNG - was denkt der postbote??!!



      und wenn dann der mahnbescheid von gericht kommt, kann ich dem widersprechen ja?! dann machen wir das mal so - ich vetrau dir UNBEKANNTER MANNI :P



      lg
    • winki schrieb:

      dann mach ich das mal so...



      ABER es ist noch anzumerken, dass ich heute (wo ich mich schon gewundert hab) die schriftliche mahnung bekommen habe - sonst kamen die immer nur per email!



      voll unverschämt da steht sogar von außen lesbar drauf LETZTE MAHNUNG - was denkt der postbote??!!



      und wenn dann der mahnbescheid von gericht kommt, kann ich dem widersprechen ja?! dann machen wir das mal so - ich vetrau dir UNBEKANNTER MANNI :P



      lg

      also ich habe mich auch erst nach der schriftlichen mahnung die ich per post bekommen habe an die verbraucherschutzzentrale gerichtet....deswegen rate ich dir bevor du einen anwalt einschaltest solltest du dich an die verbraucherschutzzentrale wenden in deiner nähe....wie gesagt sie hat sich die seite angeschaut und ich kann nur nochmals sagen. das es auch wenn es klein gedruckt auf der anmeldeseite steht eine arglistige täuschung ist und eventuelle kosten oder eine vertragsbindung müssen auf der ersten seite gut ersichtlich stehen, dass man sie auf keinen fall übersehen kann....
      falls bei mir ein mahnbescheid kommt so soll ich mich zu erst an die verbraucherschutzzentrale wenden bevor ich widerspruch einlege....glaube nicht das es vor gericht geht, denn der geschäftsführer ist einschlägig bekannt.... :thumbup:

      aber trotz allem ärger noch so kurz vor weihnachten

      wünsche ich euch auch ein paar schöne besinnliche weihnachten und festtage

      gruß
    • und wenn dann der mahnbescheid von
      gericht kommt, kann ich dem widersprechen ja?! dann machen wir das mal
      so - ich vetrau dir UNBEKANNTER MANN
      Falls ein Mahnbescheid kommen sollte, Widerspruch dagegen einlegen. Bisher wurden zu Abschreckungszwecken, jedoch nur vereinzelt Mahnbescheide beantragt. Verklagt wurde bisher noch niemand. Zwar schmücken sich diese Abzockbanden gerne mit irgendwelchen Urteilen, jedoch sind diese komplett aus dem Zusammenhang gerissen und auf solche Fälle gar nicht anwendbar. Das ging sogar schon so weit, dass mal ein Gericht, welches in einem ganz anderen Zusammenhang mal ein Urteil gesprochen hatte, per Gerichtssprecher in einer Pressekonferenz für Aufklärung gesorgt hatte ( eben weil sich diese Abzockbanden auf dieses Urteil bezogen hatten und so auch für Wirbel gesorgt hatten ). Daran sieht man, dass diese Banden nichts unversucht lassen um die Leute abzuzocken. Bei youtube findest du auch ein TV Bericht, wo über diese Aufklärung des Gerichtssprechers berichtet wird ( der Gerichtssprecher kam da auch zu Wort )


      falls bei mir ein mahnbescheid kommt so soll ich mich zu erst an die
      verbraucherschutzzentrale wenden bevor ich widerspruch einlege...
      Die Verbraucherschutzzentralen selbst, raten Widerspruch gegen die Mahnbescheide einzulegen ( siehe auch TV Berichte bei youtube )


      Diese ganze Seiten sind nur auf Abzocke ausgelegt. Nur von gerichtlicher Seite, weht diesen Banden ( bereits seit Jahren ) ein kalter Wind ins Gesicht. Zivilrechtlich ist der Fall also klar, nur tun sich die Staatsanwaltschaften im Moment noch schwer, diesen Typen das Handwerk zu legen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Da ist meinen Vorschreibern nur zuzustimmen. Die Herrschaften gehören zu den berüchtigsten Gestalten der Abo-Fallen-Szene, die keine Mittel scheuen, um die Opfer einzuschüchtern. In der Regel ist dabei auch Schluß, in seltenen Fällen versucht man es auch mit einem Mahnbescheid. Zu einem Gerichtsverfahren ist es noch nie gekommen, denn das würde übel für die Abo-Fallen-Betreiber ausgehen.

      Passend zum Thema ganz frisch:

      Auch Verbraucherschützer sehen in outlets.de eine typische Abofalle im Internet. Die Hinweise auf die Kosten finden sich bei outlets.de nämlich nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt etwa Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er riet Opfern von outlets.de, die Rechnungen der IContent GmbH in Frankfurt "keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

      Besonders intressant der Fall einer Frau, die sich per einstweiliger Verfügung gegen einen Schufaeintrag wehrte:

      Von Outlets.de kam daraufhin nur ein Mahnungsbrief, in dem der Frau mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht wurde, sollte sie nicht bezahlen.

      Nun platze der Frau und ihrem Anwalt der Kragen. Sie erwirkten vor Gericht eine einstweilige Verfügung: Das Amtsgericht Halle verbot der IContent GmbH, über die Frau einen Eintrag bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Aauskunfteien zu veranlassen (Amtsgericht Halle, Beschluss v. 09.12.2009 - Az. 105 C 4636/09). Bei Zuwiderhandlung droht der IContent GmbH ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro.


      Quelle: Computerbetrug
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Katja Günther ist zumindest strafrechtlich mit einem blauen Auge davon gekommen. Millionen Opfer werden dies bedauern.

      Die Augsburger Allgemeine berichtet:

      Die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungen gegen die Rechtsanwältin eingestellt. Warum, erklärt die Behörde in einem 26-seitigen Einstellungsbescheid. Und der wirkt stellenweise so, als sei der Staatsanwaltschaft durchaus klar, welchen Sturm der Empörung sie damit auslösen wird.

      Katja Günther, das ergibt sich aus dem Bescheid, hat in den vergangenen Jahren über einer Million Menschen Mahnungen für dubiose Internetdienste geschickt. Betrug? Oder zumindest Beihilfe zum Betrug? Nein, sagt die Staatsanwaltschaft München: „Auch wenn die durch die Beschuldigte geltend gemachten Internet-Dienstleistungsgebühren aus zivilrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mögen, ergibt sich kein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Beihilfe zum Betrug durch die Beschuldigte.“

      Quelle und vollständiger Artikel
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • hallo erst einmal. ich bin neu hier.
      ich hab zwar vorhin schon einen beitrag gepostet aber irgendwie erscheint der nicht.. :( naja
      dann eben nochmal.
      ich denke ich habe genau das selbe problem wie einige von euch auch. ich hab mich zur faschingszeit auf outlets.de angemeldet, da bei amazon eine werbung drinnen war.
      ich bin eigentlich immer ziemlich vorsichtig was solche internetadressen betrifft. nur dieses mal hab ich leider übersehen das es etwas kostet.. ich bin selbst sowas von sauer auf mich aber nun ja. kann man nichts mehr ändern.
      bei der anmeldung dacht ich mir, das es eben so ähnlich ist wie amazon. ich gebe meine suchkriterien ein und bekomme angebote. aber ich habs leider nicht wirklich verstanden das die mir nur verschiedene links anbieten. ich dacht mir zwar dann, ok ich werd nie wieder auf dieser seite sein und hab auch nicht meinen richtigen bzw meinen ganzen namen angegeben.
      meine mutter hat auch schon einen bekannten(anwalt) gefragt und der meinte aber ich solle zahlen weil man bei sowas nicht drum rum kommt.
      aber als ich hier in diesem forum die beiträge gelesen habe stand ja eig das man es nicht zahlen soll. nun stellt sich eben meine frage an euch, was sollte ich eurer meinung nach tun ?
      soll ich einfach abwarten und nichts zahlen oder eher gleich zahlen und die probleme aus dem weg räumen?
    • Den Beitrag habe ich dorthin verschoben und es dir auch bereits mitgeteilt: Hilfe habe -mail rechung von IContent GmbH erhalten Bitte dort zu Outlets.de und IContent GmbH diskutieren, sonst gibt es nur Crossposting. Das Post lasse ich mal dennoch stehen, damit alle den richtigen Weg finden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Pressemitteilung des Landgerichts München I

      PM - Kontokündigung gegenüber Mahnanwältin

      (Pressesprecherin Anja Hambach)

      Urteil des Landgerichts München I zur Kontenkündigung gegenüber Mahnanwältin eines Internetportals rechtskräftig



      Das Landgericht München I hatte am 12.05.2009 die Klage einer Rechtsanwältin gegen eine Sparkasse auf Feststellung, dass der Girovertrag zwischen den Parteien nicht beendet sei, abgewiesen. Die Klägerin hatte das Konto geführt, um die gegenüber einzelnen Kunden eines Internetportals geltend gemachten Mahngebühren für anwaltliche Tätigkeit entgegennehmen zu können. Die Beklagte hatte die Geschäftsbeziehung im September 2008 gekündigt. Aufgrund von Fernsehberichten seien bei ihr zahlreiche negative Zuschriften eingegangen, sie befürchte daher bei Fortsetzung der Geschäftsbeziehung einen Imageschaden.

      Die 28. Zivilkammer begründete ihre Klageabweisung nach Beweiserhebung damit, dass das Einfordern von Rechtsanwaltsgebühren gegenüber den Empfängern der Mahnungen den objektiven Tatbestand des Betrugs erfülle. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Klägerin mit dem Internetportal von vornherein vereinbart hatte, die Vergütung für die Mahntätigkeit nach einer nicht näher zeitlich definierten Testphase pauschal für das Gesamtmandant auf der Grundlage des tatsächlichen Zahlungseinganges abzurechnen. Die Klägerin habe im Verhältnis zu dem von ihr vertretenen Internetportal von Anfang an nicht die Absicht gehabt, in den Einzelmandaten betreffend einzelne nichtzahlende „Kunden“ ihre gesetzlichen Gebühren geltend zu machen. Wenn sie aber in den Mahnschreiben jeweils ihren gesetzlichen Gebührenanspruch in voller Höhe geltend gemacht habe, ohne die Pauschalabgeltungsvereinbarung mit dem Internetportal offenzulegen, habe die Klägerin jeden einzelnen angeblichen Schuldner getäuscht. Mit der Zahlung der in Anspruch genommenen „Kunden“ sei der Klägerin ein Vermögensvorteil zugeflossen, auf den weder sie noch ihre Mandantin einen Anspruch in dieser Höhe gehabt hätten. Dies erfüllt zumindest den objektiven Tatbestand des Betruges, was die Beklagte zur Kündigung der Geschäftsbeziehung berechtigt habe.

      Nachdem die Klägerin ihre Berufung im Termin vor dem Oberlandesgericht München am 09.03.2010 (Az: 5 U 3352/09) zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts München I vom 12.05.2009, Aktenzeichen 28 O 398/09, rechtskräftig.

      Quelle
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo an alle Opfer von IContent !

      Ich zähle auch dazu. Ganz wichtig, Ruhe bewahren, nichts zahlen.
      Die haben rechtlich nichts in der Hand. Beim Anmeldevorgang wird permanent seitens Outlet/IContent gegen das Gesetz der Preisverschleierung verstoßen, es wird ein kostenloses Angebot suggeriert, geht man wieder auf die Seite, steht so ganz zufällig rechts eine Info über eine Jahresgebühr. Damit ist jeder Vertragsabschluß juristisch nichtig.

      Ich habe sowohl ein paar Tage später formlos schriftlich Widerruf eingelegt bzw. dieses Musterschreiben unter computerbild.de/artikel/cb-New…ltsschreiben-3332398.html versandt, beide per Einwurf-Einschreiben (ein Übergabe-Einschreiben könnte von denen verweigert werden)
      Das beeindruckt dort zwar niemanden, damit ist man aber auf der sicheren Seite. Beide Schreiben natürlich vorher für sich persönlich kopieren.

      Dann geht die typische Einschüchterungsmaschinerie per Drohkulisse los. Zweimal wird man im Fall IContent per email gemahnt, dann folgt die sogenannte "Letzte Mahnung" per Postbrief. Rechtlich sind die genauso wertlos wie mögliche zukünftige Inkassobriefe. Negative Schufaeinträge einzutragen ist für diese dubiosen Firmen so gut wie nicht möglich, wenn man schriftlich gegen ihre Forderungen widersprochen hat. IContent wurde 2009 sogar die Ankündigung eines Eintrages bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Auskunfteien im Rechtsstreit mit einem seiner zahllosen Opfer per einstweiliger gerichtlicher Verfügung des Amtsgerichtes Halle untersagt, bei Unterlassung ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro angedroht.

      Nur wenn die es tatsächlich riskieren würden, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu übersenden, muß die von der Zivilprozeßordnug festgelegte Einspruchsfrist
      von 2 Wochen beachtet werden.
      Direkt beim örtlichen Amtsgericht innerhalb dieser Frist Einspruch einlegen, indem man die Forderung ablehnt, Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" und schon steht die andere Seite in der Beweispflicht, trägt selbst die Forderung zzgl. Gebühren und Gerichtskosten für ihren eigens in Auftrag gesetzten Mahnbescheid. Daher scheuen die Abzocker es i.d.R.überhaupt, einen gerichtl. Mahnbescheid in Auftrag zu geben, sich vor Gerichten in Beweisnot zu bringen, und es kommt so gut wie gar nicht dazu.

      Das wird alles sehr gut auf computerbetrug.de/abzocke-im-internet/ erläutert, da findet Ihr alles, was Ihr wissen müßt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von flachpass ()

    • Danke für das qualitätvolle Post, aber wie ich bereits zwei Posts weiter oben schrieb, bitte ich hier lediglich die Aktivitäten von Frau Günther zu diskutieren. Geschädigte von Outlets.de / IContent treffen sich und diskutieren bitte dort: Hilfe habe -mail rechung von IContent GmbH erhalten

      Die Threads sind thematisch leider so eng verwandt, daß ich eine Vermischung vermeiden möchte.

      Es wäre nett, wenn du dort dein Post wiederholen könntest, flachpass.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich mußte gerade feststellen, daß Auktionshilfe noch nicht über den Prozess von Frau Günther gegen die Sparkasse berichtet hat. Dies möchte ich nun in aller Kürze nachholen, indem ich einfach auf andere Berichte verweise:

      Im Fall der Rechtsanwältin Katja Günther gegen die Stadtsparkasse München gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil: Die Stadtsparkasse muss das Konto, auf dem Mahngebühren eingingen, die die einschlägig bekannte Mahnanwältin gegenüber Internetnutzern geltend machte, nicht weiter führen. Die Beklagte hatte die Geschäftsbeziehung im September 2008 gekündigt. Aufgrund von Fernsehberichten seien bei ihr zahlreiche negative Zuschriften eingegangen, sie befürchte daher bei Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit der Klägerin einen Imageschaden.

      Quelle und vollständiger Bericht: teltarif.de
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nun kommt es knüppeldicke für Katja Günther und ihre RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH:

      An dieser Stelle stand eine Pressemitteilung des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.). Die Verbreitung dieses Presseberichts ist durch das Landgericht Berlin am 21.09.10 untersagt worden. Wir veröffentlichen daher die Pressemitteilung von RA Dr. Kötz in Ausschnitten:

      Landgericht Berlin verurteilt Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU)
      Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) untersagt, Pressemitteilungen herauszugeben, in denen er verlautbaren lässt, er habe gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther Strafanzeige erstattet. Außerdem wurde ihm untersagt, den Eindruck zu erwecken, Frau Günther und ein von ihr betriebenes Inkasso-Unternehmen (RAZ GmbH) rechneten Internetangebote ab, deren Preisangaben in AGB versteckt oder nur mit großer Mühe auf der entsprechenden Internetseite zu entdecken seien.
      Der BDIU hatte in einer Pressemitteilung vom 28. Juli 2010 verbreitet, dass er Strafanzeige gegen Rechtsanwältin Günther wegen des Verdachtes des versuchten Betruges erstattet habe. Frau Günther habe versucht, als Geschäftsführerin der RAZ GmbH Forderungen aus sog. Abofallen zu realisieren. Dies seien Internetangebote, deren Preisangaben meistens in den AGB versteckt, kaum lesbar oder nur mit großer Mühe zu entdecken seien. So etwas sei unzulässig. Diese Presseerklärung fand in Internet und Presse große Verbreitung.
      Die Staatsanwaltschaft München allerdings hatte das Ermittlungsverfahren schon am 22. Juli 2010 mangels Tatverdacht wieder eingestellt, was dem BDIU ab dem 2. August 2010 bekannt war. Die Presseerklärung wurde nicht geändert, sondern weiter verbreitet.
      Die weitere Verbreitung dieser Presserklärung wurde dem BDIU mit Verfügungsurteil vom 21. September 2010 (Az. 16 O 38/10) untersagt. Die Presseerklärung des BDIU ist nach Auffassung des Landgerichts wettbewerbswidrig. Die RAZ GmbH werde herabgesetzt und verunglimpft. Weiter sei das Persönlichkeitsrecht von Frau Günther in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Mittlerweile hat der BDIU die Entscheidung des Landgerichts als endgültige und materiell-rechtlich verbindliche Regelung anerkannt.

      Dr. Daniel Kötz
      Rechtsanwalt
      Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
      Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
      Blumenstraße 7
      40212 Düsseldorf
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Fall Franko

      Hallo, bin neu hier und durchs Internet ( Suchbegriff ) aud dieses Forun aufmerksam geworden
      Habe heute eine Mahnung bekommen. Absender RAZ GESELLSCHAFFT FÜR ZAHLUNGSMANEGMENT
      Laut E-Mail mehrmals angemahnt ( Was nicht der Fall ist )
      Hauptforderung 96€. Mit Mahnung und Inkassogebühren sind es 140 €.
      Der Betrag von 96 € wurde laut Schreiben seit 04. April 2010 mehrmals angemahnt.
      Habe nie Post bekommen.
      Wie soll ich jetzt reagieren?

      Gruß aus Koblenz
      ?(
    • Merlin.koblenz schrieb:

      Hallo, bin neu hier und durchs Internet ( Suchbegriff ) aud dieses Forun aufmerksam geworden
      ...
      Wie soll ich jetzt reagieren?

      Hättest du auch ein bischen hier im Forum gelesen statt es nur zu finden, könntest du dir die Frage leicht selber beantworten. :D
      GAR NICHT ... :]
      (Es sei den es kommt mal ein gerichtlicher Mahnbescheid, hierfür gelten Fristen )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()

    • @Merlin

      dieselfisch hat recht. Mal abgesehen davon, daß hier zwei Thraeds zum Thema mit über 100 Beiträgen alles klären sollten, kann auch sonst niemand deine Frage beantworten, wenn du niemanden mitteilst, wofür du die 96€ bezahlen sollst. Die Zahlungsforderungen der RA GESELLSCHAFFT FÜR ZAHLUNGSMANEGMENT sind ja nicht per se unberechtigt. Hier ein pauschale Antwort zu geben, wäre fahrlässig.

      Sollte es sich um IContent oder outlets.de handeln, habe ich ja die Hinweise auf den anderen Thread mehrfach deutlich gesetzt. Wir helfen gerne, mögen aber nicht immer dieselben Fragen beantworten, die einige Zeilen vorher bereits mehrfach beantwortet wurden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Inkassodienst

      Hallo User und Admin, anbei die an mich gestellte Forderung. Erhalten am 26.Juli 2010.
      Soll ich jetzt Wiederspruch einlegen, oder sofort zum Rechtanwalt?
      Habe schon eine Kopie an die Staatsanwaldschaft Düsseldorf gesendet.
      Danke für Eure Hilfe

      IContent GmbH ./. XXXXX
      Mitgliedschaft outlets.de
      Sehr geehrte(r) Herr/Frau XXXXX,
      in der vorbezeichneten Angelegenheit wurden wir durch die Firma IContent GmbH, vertreten durch den
      GF Tomas Franko, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main mit dem Einzug einer offenen
      Forderung beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.
      Nach unserem Informationsstand haben Sie Ihre Rechnung vom 23. März 2010 mit der Rechnungsnummer
      RE50-332494 für die Anmeldung vom 25. Februar 2010 um 13:48:26 Uhr mit der folgenden Anmelde-IP
      94.221.110.20 bis zum heutigen Datum nicht beglichen.
      Aus der von Ihnen in Anspruch genommenen Internet-Seite ist ersichtlich, dass es sich bei der erbrachten
      Dienstleistung um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Unsere Mandantin hat den Betrag aus dem mit Ihnen
      geschlossenen Vertrag mehrmals angemahnt, erstmalig am 8. April 2010.
      Wir haben Sie daher aufzufordern, die Hauptforderung in Höhe von 96,00 € sowie die unter dem Gesichtspunkt
      des Verzugs entstandenen Kosten unseres Tätigwerdens binnen zehn Tagen, spätestens jedoch bis zum 5.
      August 2010 unter Angabe des Aktenzeichens auf das unten angegebene Konto zu überweisen.
      Einzelheiten bitten wir der beiliegenden Forderungsaufstellung zu entnehmen.
      Hauptforderung der Mandantschaft* € 96,00
      Bisherige Mahnkosten der Mandantschaft € 5,00
      Zwischensumme € 101,00
      Kosten unserer Inanspruchnahme
      vorgerichtliche Inkassogebühr € 32,50
      vorgerichtliche Inkassoauslage € 6,50
      Offener Betrag (Stand: 22. Juli 2010) € 140,00
      * inkl. gesetzlicher MwSt
      Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt das Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
      Mit freundlichen Grüßen
      RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH
      (Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.)
      RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH
      Sitz: Elisabethstraße 91, D-80797 München / GF: Katja Günther / HRB-Nr: 178162
      Finanzamt München für Körperschaften / Steuernummer: 143 / 173 / 90972
      Registriert und zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts München, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.
      Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister
      Konto 1 728 901 061 / BLZ 140 520 00 Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
      IBAN: DE13 1405 2000 1728 9010 61 / SWIFT (BIC-Code): NOLADE21LWL
    • Vielleicht mal ne Runde googlen dort ist einiges zufinden zum thema outlet. desweiteren kann man leider nicht sagen wie die seite zum Zeitpunkt des vertragsabschlusses aussah. heute sieht man auf der rechten seite gross und deutlich das man wenn man sich anmeldet 96 tacken los wird nicht versteckt oder so somit wäre es rein theoretisch ein rechtsgültiger vertrag wenn man sich heute dort registieren würde.

      hier mal nen link der interessant sein könnte:

      konsumer.info/?p=10815

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • Internetseite von outlets.de

      Hallo senseman,

      wen man doch gar nicht nachweisen kann, wie die seite zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgesehen hat, wie soll man dann nachweisen, dass die Kosten tatsächlich nicht ersichtlich waren? Und das gleichzeitig eine Vertrag über die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen wurde?

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