Ebay-Artikelbeschreibung ändern

    • Ebay-Artikelbeschreibung ändern

      Hallo!

      Ich habe gestern eine EBAY-Auktion eingestellt.
      Ist eine ziemlich wichtige Auktion und deshalb ist es besonders lästig was mir da passiert ist:

      Ich habe eineziemlich lange Artikelbeschreibung, und wollte heute nur die Hintergrundfarbe ändern.
      Aber anstatt dass die Artikelbeschreibun ggeändert wurde, steht jetzt alles doppelt, mittlerweiel 4-fach da.
      Die Beschreibung lässt sich nicht löschen, weil schon ein Gebot vorlag, echt mies :(
      Hat jemand eine Idee, wie ich jetzt den Wust an Beschreibungen wegbekomme?

      danke!
    • RE: EBAY-Artikelbeschreibung ändern

      Wenn ein Gebot bereits abgegeben wurde, dann läßt sich die Beschreibung nicht mehr ändern, sondern lediglich ergänzen. Das ist auch nicht mehr rückgängig zu machen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke für die Info, ich habe die Auktion jetzt vorzeitig beendet!


      Und damit hast du möglicherweise das nächste Problem an der Backe. Denn damit hast du nun einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden. Man kann jetzt nur hoffen, daß es dabei nicht um zu viel Geld ging und der Käufer nicht sein recht einklagt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Na, ich stell die Auktion ja morgen wieder ein.


      Das macht deine Situation nicht besser.

      Und klagen kann der so viel er will, ich hab mein Konto leer


      Nun, du wirst die Einnahmen für den erneuten Verkauf haben. Das dürfte doch wohl die Forderungen decken können. Du wolltest doch noch vor kurzem eine GmbH gründen. Ich verstehe deine Einstellung und Argumentation nicht. Du kannst dich doch berechtigten Forderungen nicht entziehen, indem du dein Konto leerräumst.

      Aber ich rede hier über ungelegte Eier, da wir nicht mal wissen, um was für Summen es hier geht. Ich wollte dich nur darauf hinweisen, daß dein Verhalten problematisch sein könnte und du nicht ganz korrekt handelst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Hallo!

      Die Auktion hatte doch erst ein Gebot mit einem Euro.
      Morgen stell ich das Angebot wieder ein, dann kann de ja wieder bieten.

      Da fällt mir ein:
      Theoretisch hätte ich einen Freund bitten können, z.B. 2000 Euro zu bieten, dann würde ich sehen was das Höchstgebot des ersten Bieters war, und DANN die Auktion löschen.
      DAS wäre illegal, und dann würde mir auch eins auf den Deckel gehören.

      Ich hatte einen Driftigen Grund die Auktion zu löschen, ein HTML-Tag machte die ganze EBAY Seite schwarz, das Problem tritt mit dem Firefox Browser nicht auf, nur mit dem IE,da ich Firefox nutze fiel mir das nicht auf.

      Und durch die vielen Änderungen die ich versucht habe, ist die Beschreibung total unmöglich lang geworden, weil sie vierfach da steht..

      Naja, bis jetz habe ich gute Erfahrungen gemacht, konnte alles mit ein paar Mails klären.
      Wenn einer meint, er muss unbedingt nen Anwalt einschalten... Was sollt, die brauchen auch Arbeit :)

      PS: das mit dem leergerämten Konto war nur Spass

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fridel007 ()

    • @Fridel007: Uhu hat dir doch nur aufgezeigt, was im schlimmsten Falle passieren könnte, weiter nichts, das heißt ja nicht, dass der Bieter sein Recht wahrnimmt. Wenn er sich bisher nicht gemeldet hat und dies in den nächsten drei Tagen auch nicht tut, dann wird da evt. auch nichts mehr kommen.

      Da wir hier ein Forum sind, welches auch auf negativen Seiten aufmerksam machen möchte, hat Uhu eben dies getan.

      Berücksichtige dies eben bei einer erneuten Löschung. Es gibt ähnliche Fälle, bei denen der Höchstbietende einer vorzeitig beendeten Auktion geklagt hat und auch gewann. Dich darauf aufmerksam zu machen ist nur fair ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo engelchen!

      Ist ja ok :)
      Nur, imschlimmsten Fall fällt mir ein 1-KM Meteor auf den Kopf :)

      Wäre jedenfalls interessant wenn mich jetzt 2 Menschen verklagen.
      Der eine, der meinen Artikel für einen Euro haben will.

      Der zweite, der die morgige Auktion gewinnt uns 150.000 Euro zahlen will :)


      Der Artikel ist nämlich
      garantiert nur einmal vorhanden :)
    • Der Artikel ist nämlich garantiert nur einmal vorhanden


      Und genau das ist dein Problem. Dem zweiten wirst du dann die Ware liefern und der erste hat Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen Verkaufspreis und Marktwert.

      Natürlich wird nur in den seltensten Fällen der juristische Weg beschritten. Wir haben hier im Forum nicht nur diverse Urteile die diese Konstellation eindeutig darlegen, wir hatten auch bereits einen User, dessen Verkäufer genau das abgezogen hat, wie du jetzt. Es war wirklich lehrreich live mitzuerleben, wie schnell die juristische Maschinerie zum Erfolg gelangte.

      Wahrscheinlich wirst du in diesem Fall mit einem blaue Auge davon kommen, du solltest dir aber darüber im Klaren sein, daß dies nicht immer gut gehen wird. und du wirst kaum eine Chance haben, sich dagegen zu wehren, denn der Käufer ist hier nun mal im Recht.

      Ein Tip, wie man so etwas eleganter lösen kann: Laß einen Freund bieten, so daß er Höchstbietender ist und dann erst beende die Auktion. Dann bist du wenigstens juristisch auf der sicheren Seite.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von Fridel007
      Hallo engelchen!

      Ist ja ok :)
      Nur, imschlimmsten Fall fällt mir ein 1-KM Meteor auf den Kopf :)

      Wäre jedenfalls interessant wenn mich jetzt 2 Menschen verklagen.
      Der eine, der meinen Artikel für einen Euro haben will.

      Der zweite, der die morgige Auktion gewinnt uns 150.000 Euro zahlen will :)


      Der Artikel ist nämlich
      garantiert nur einmal vorhanden :)

      Auch der erste Gewinner bekommt dann keineswegs nur 1 Euro von dir sondern den Artikel, bzw. adequaten Ersatz oder Zahlung im Höhe des Beschaffungswertes !
      Im schlimmstenfalle müßtest du für 150.000 € einen weiteren Artikel besorgen... :lach: :lach:
    • ...gelegte Eier kommen nicht mehr zurück ins Huhn. Hoffe also, dass der Bieter sich nicht mehr meldet oder nochmal verzückt neu bietet.

      Wenn er sich meldet und Ansprüche stellt, dann können wir hier weiter diskutieren.

      @TE: Es wäre schön, mal einen Link zum Artikel zu bekommen, damit wir uns alle von der ausserordentlichen Einzigartigkeit überzeugen können ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • wenn hier jemand abmahnen will, dann tut er das auch so.

      Durch den Link zur vergangenen Auktion hättest Du deinen Grund untermauern können, die Auktion vorzeitig zu beenden.....durch den Link zur neune Auktion hättest Du die potentielle Käuferrate steigern können...aber gut, das soll deine Sache sein............ :D

      Hätte mich einfach mal interessiert, evt. willst Du mir den Link per PN schicken ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger