Paypalzahlung einbehalten - Anspruch auf Lieferung?

    • Paypalzahlung einbehalten - Anspruch auf Lieferung?

      Hallo,

      ich betreibe einen Ebay-Shop mit Telekommunikationsartikeln. Als Zahlungsart biete ich neben den "Üblichen" auch Paypal an.

      Nun kommt es aber regelmäßig vor, dass mein Paypal-Konto aufgrund von sog. Routineüberprüfungen limitiert wird und Kundenzahlungen eingefroren werden. Dies ist grundsätzlich kein Problem, da ich Sicherheit im Zahlungsverkehr sehr wichtig finde und es eben nicht ausgeschlossen ist, dass jemand Fremdes mein Paypalkonto missbraucht.

      Eine unangenehme Folge dieser Limitiertung ist jedoch jedes Mal die Sperrung meines Ebaykontos in Verbindung mit dramatisch klingenden Email von Ebay an meine Kunden, die aufgefordert werden, sämtliche Transaktionen zu widerrufen. Das tun dann die Meisten auch (verständlicher Weise).

      Nun zum Problem:
      Der Kunde kauft einen Artikel und reklamiert noch am selben Tag bei Paypal wegen Nichterhalt (makaber, aber Realität). Paypal friert daraufhin die Zahlung des Kunden ein. Eine Verfügung meinerseits ist somit nicht mehr möglich.

      Ich verstehe meinen Handel so, dass der Kunde die Ware erhält, sobald er für diese bezahlt hat und ich über den Kaufpreis verfügen kann. In dem genannten Fall kann ich über den Betrag allerdings nicht verfügen, da Paypal nicht meine Bank ist sondern nur ein Abwicklungspartner, der die Zahlung vom Käufer an den Verkäufer weiterleitet. Das paypalkonto ist kein Bankkonto, sondern eine Art "Spielgeldkonto".

      Der Kunde hat nachweislich die Ware bezahlt, allerdings nicht an mich, sonder an Paypal. Hat er trotz der Einbehaltung des Kaufpreises durch Paypal das Recht auf Lieferung der Ware?
    • Hallo!
      ich schreibe,jetzt das ganze mal einfach so,wie ich es sehe!
      habe das zwar noch nie so krass gehört,aber in dem Fall gibt es doch mehr Hacken und Ösen ,bei diesem PP Verein,und es tuen sich jeden Tag neue Probleme auf..!
      um gleich den letzen Satz zu beantworten,hat der Kunde ein Recht,ich denke schon,da er ja nachweislich bezahlt hat,dies auch bestätigt bekommen hat,was zwischen PP ,und den Händler,oder eben Verkäufer ist,mit dem hat der Kunde nix zu tuen!

      die Routine Überprüfungen sind eigentlich im Normafall reccht selte,hatte nur eine mal aus heiterem Himmel wo ich die lezten 4 Stellen meiner Visa Kartennummer verifitzieren muste am Telefon und weiter gehts!
      ich schicke,mir sobald ich Geld erhalten habe,sofort alles aufs Bankkonto,einen Fall,das mich PP,verklagt hätte weil ich das Konto nicht gedeckt oder ausgeglichen habe,obwohl ich die Ware Ordnungsgemäß verschickt habe,hatte ich ,obbwohl es einmal bald so aus sah nicht,wie es damit rechtlich ausschaut,haben wir ja schon in einem anderen Thread ,damals mit dem Visa Charge Back Theater disktiert gehabt auf 10 Seiten!
      leider sind einige alte Beiträge,wie ich festegestellt habe,durch den Serverwechsel den bach runter!
      wenn du dir also das Geld gleich schickst,ist das Geld so lange im Minus,bis die Prüfungen abgeschlossen sind,um welcher Art von Rutineorüfungen handelt es sich bei dir?
      mit einem Wort,akzeptiere ,solange kein PP,bis sich das Konto,nach der Prüfung im Nomallfall wieder von selbst ausgleicht!
      rechtlich gesehen,handelt es sich meiner Auffasung,um groben Betrug,und Irreführende Täuschung,wenn PP,behauptet,gegenüber den Käufern,selbst eine Versicherung zu haben,im Ernstfall obwohl die Ware verschickt wurde,einem dann das Geld wieder holt..

      + Spesen und Ebay++ ist dann gleich einem Supergau gleich kommend!

      in meinem Fall,war der Verkäufer noch so dreist,das er die angeblich Defekte Ware zu mir zurück schickte habs nicht angenommen,und in seiner Auktionshistorie fand ich heraus,das er genau das selbe Gerät,mit dem Defekt den er mir unterschieben wollte,woanders gekauft hat!
      hatte ihn komplett durchschaut,und es der Ebay sicherheitsabteilung gemailt,da hies es dann nach einer Weile
      wurde das einfrieren aufgehoben!
      ,da er mich schon positv angeblich als Versehen bewertet hätte,wir haben uns gütlich geeinigt ,obwohls gar nicht simmte!
    • Hallo ebay-hase,

      da Du in diesem Forum sowieso keinen Rechtsrat erhalten kannst, hier deshalb nur ein Hinweis, wie ich mich verhalten würde. Sofern der Kunde nicht schon von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben sollte, würde ich unbedingt die Ware versenden. Die Differenzen, welche Du mit PayPal hast, interessieren und tangieren Deinen Kunden nicht. Der hat bezahlt und will pronto seine bezahlte Ware! Anderenfalls riskierst Du Dein Bewertungsprofil und Deine Schwierigkeiten werden immer größer. Sollte der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, bevor Du die Ware versenden konntest, hast Du sogar noch Glück gehabt. Du sparst Dir die Versandkosten, bekommst die Verkaufsgebühr umgehend zurück und kannst den ehedem verkauften Artikel sofort wieder anbieten. Also denke auch einmal positiv!

      Im Übrigen solltest Du Dir einmal Dein Bewertungsprofil anschauen. Seit etwa September friert PayPal vor allem bei Anbietern, bei denen es mit der Transaktionsabwicklung häufiger zu Problemen kam, Gelder ganz oder teilweise zeitweise ein. Könnte in Deinem Bewertungsprofil ein Grund der gehäuften "Routineüberprüfungen" liegen?

      Noch etwas: Du hast Dich nicht ohne Grund bei eBay angemeldet und Dich damit eBay's Bedingungen unterworfen. Zu eBay gehört, wenn auch nicht juristisch, PayPal. Also musst Du mit den Problemen, welche die Nutzung der Dienste beider Anbieter mit sich bringen, leben. D.h., nicht nur die fälligen Gebühren, sondern auch die Probleme, welche Du weder verschuldet hast noch beeinflussen kannst, muss Dein Geschäft aushalten können. Ansonsten müsstetst Du Dich nach Alternativen zu eBay umsehen. Dass haben viele Verkäufer vor Dir schon getan und sind bei eBay "ausgezogen".
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • RE: Paypalzahlung einbehalten - Anspruch auf Lieferung?

      Eine Routineüberprüfung in deren Folge der Betrag eingefroren wurde bedeutet NICHT automatisch das es sich um ein Problem beim VERkäufer handelt (siehe Punkt 4.2 der PP-Nutzungsbedingungen - vorbehaltlich Punkt 10.).
      Da der Status einer solchen Zahlung als "offen" erscheint ist auch keine Zahlung erfolgt.
      In so einem Fall würde ich auf keine Fall versenden da diese Transaktion nicht durch den Verkäuferschutz abgesichert ist.

      Du hast Dich nicht ohne Grund bei eBay angemeldet und Dich damit eBay's Bedingungen unterworfen. Zu eBay gehört, wenn auch nicht juristisch, PayPal. Also musst Du mit den Problemen, welche die Nutzung der Dienste beider Anbieter mit sich bringen, leben

      Sorry, aber das hat auch der KÄUFER bei seiner Anmeldung bei ebay/PP gemacht. Sich nur selektiv z.B. die Käuferschutzrichtlinie durchlesen und den Rest zu ignorieren, läuft definitiv nicht (auch wenn es weit verbreitet ist)

      Zum speziellen Fall:
      Der Kunde kauft einen Artikel und reklamiert noch am selben Tag bei PayPal wegen Nichterhalt (makaber, aber Realität). PayPal friert daraufhin die Zahlung des Kunden ein. Eine Verfügung meinerseits ist somit nicht mehr möglich.

      Es gibt 2 Gründe warum ein Kunde so handelt:
      a) Irrtum, dann kann er diesen jederzeit durch Beendigung des Konfliktes bereinigen.
      b) Der Käufer eröffnet vorsorglich einen Konflik da er beabsichtig einen Käuferschutzantrag zu stellen und auf Nummer sicher gehen will den vollen Betrag erstattet zu bekommen (unabhängig von PP-Versprechungen und Dutzenden Ausnahmen). Mögliche Szenarien sind, das der VK unversicherten Versand anbietet oder der Käufer einen "von der Beschreibung abweichenden Artikel" melden will. Beides KANN (ich unterstelle das niemanden!) leicht in betrügerischer Absicht erfolgen.
      Eine Lieferung käme für mich nicht in Frage solange der Käufer nicht ausreichen erklärt, was es mit dieser völlig unberechtigten Konflikeröffnung auf sich hat.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Guten Morgen!
      falls,schon jemand wach ist,die Frage in die Runde,die an dieser Stelle angeracht ist,wie schaut es eigentlich genau,unter solchen Bedienungen mit dem Verkäuferschutz aus?
      darüber,wird hier kein Wort verloren,aber bei jeder PP Transaktion steht auch dabei mit einem grünen Hacken,das selbige auch gegeben sei!
      meinen damit die nur die Ordungsgemäse Funktion der Ware,bzw eben deren Erhalt und Bestätigung mit dem Aufgabe schein?
      denke mal,das da,bei möglichen Betrugsversuchen,seitens des Käufers,die man aber schlecht bewweisen kann,das Verkäufer "Schutzpaket",wenn man es so nennen will noch mehr umfast,was genau,wäre jetz intersannt zu wissen!
    • RE: Paypalzahlung einbehalten - Anspruch auf Lieferung?

      Hallo mahgreb66,

      Eine Routineüberprüfung in deren Folge der Betrag eingefroren wurde bedeutet NICHT automatisch das es sich um ein Problem beim VERkäufer handelt ...


      Das ist richtig und wurde von mir dem TE auch nicht unterstellt. Es ist aber einer der neuen Gründe, warum Paypal überhaupt Gelder teilweise oder ganz zeitweise einfriert.

      Da der Status einer solchen Zahlung als "offen" erscheint ist auch keine Zahlung erfolgt.


      Davon stand nichts im Thread von ebay-hase. Solange die Zahlung nicht den Status "Abgeschlossen" trägt, versende ich auch nicht. Dafür brauche ich kein Jura-Studium, es reicht der gesunde Menschenverstand.

      Sorry, aber das hat auch der KÄUFER bei seiner Anmeldung bei ebay/PP gemacht. Sich nur selektiv z.B. die Käuferschutzrichtlinie durchlesen und den Rest zu ignorieren, läuft definitiv nicht (auch wenn es weit verbreitet ist)


      Auch das ist sachlich richtig. Aber PayPal und damit der Zahler sitzen hier am längeren Hebel. Mal davon abgesehen: PayPal mit irgendwelchen Gesetzen kommen zu wollen, ist von Hause aus absurd. Seit wann interessiert sich PayPal für irgendwelche Gesetze irgendwelcher Mitgliedsländer, soweit diese sich mit den Interessen von PayPal nicht zufällig decken? Weiterhin wird doch den Kunden von PayPal suggeriert, ihr als Käufer dürft alles und seit abgesichert und der Verkäufer haftet für alles, inklusive der Dummheit der Käufer. Dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Käufer sich dementsprechend auch verhält.

      Und damit konmen wir wieder zu meiner Quintessenz: Wenn wir von eBay nicht lassen können oder wollen, müssen wir die Kröte PayPal schlucken und auch mit diesen Problemen leben.
      Lord of the Motherboards
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    • Mal davon abgesehen: PayPal mit irgendwelchen Gesetzen kommen zu wollen, ist von Hause aus absurd. Seit wann interessiert sich PayPal für irgendwelche Gesetze irgendwelcher Mitgliedsländer, soweit diese sich mit den Interessen von PayPal nicht zufällig decken? Weiterhin wird doch den Kunden von PayPal suggeriert, ihr als Käufer dürft alles und seit abgesichert und der Verkäufer haftet für alles, inklusive der Dummheit der Käufer. Dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Käufer sich dementsprechend auch verhält.


      BINGO :D
      Dem kann man nichts hinzufügen und der Rat sich einen anderen Marktplatz oder gleich einen eigenen Onlineshop zu machen hatten wir auch schon.

      Ausser vielleicht das ab 14.Oktober für neuen Konfliktstoff gesorgt ist wenn die neuen PP-AGB mit der erlaubten Gebührenumlage auf KÄUFER und die Einführung des "Reservekontos" aufschlägt. X(
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Guten Morgen an die "Gemeinde",

      vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

      Diese ganzen Überprüfungen sind ja grundsätzlich ok, auch dass Paypal bis zum Abschluss der Untersuchung das Geld einfriert. Das würde ich als Käufer auch erwarten. Nun hat es mich aber schon zum 4. Mal erwischt (innerhalb eines Monats). Immer mit neuen Späßchen. Lieferantenrechnungen, Gewerbeanmeldung (3 Mal) usw.


      Wichtig: Alle Waren sind bereits von mir versandt worden. Ich habe meine Verpflichtung demnach erfüllt. Ich kann über die Verkaufserlöse jedoch nicht verfügen. Mein ganzes Firmenmodell geht nicht auf, wenn ich keinen Cashflow habe. Lieferanten können nicht oder erst mit Wochen Verzögerung bezahlt werden. Und nun liegt es nahe, dass mein Verständnis am Ende ist.

      Fest steht für mich, dass es so nicht weitergehen kann.

      Die große Frage für mich ist nun:
      Gibt es irgendwo eine Entscheidung oder eine Aussage, ob eine Zahlung seitens des Kunden an Paypal den Anspruch auf Lieferung auslöst, so wie es der Zahlungseingang bei Banküberweisung tut.

      Ich würde gern mit Paypal weiterarbeiten, nur suche ich nach meiner Sicherheit in dem Spiel.
    • Gibt es irgendwo eine Entscheidung oder eine Aussage, ob eine Zahlung seitens des Kunden an PayPal den Anspruch auf Lieferung auslöst, so wie es der Zahlungseingang bei Banküberweisung tut.


      Für mein Verständnis ist dies eine eindeutige Konstellation. Ich schließe mich da den ersten Schreibern an. Der Käufer hat seinen Part des Kaufvertrages erfüllt. Wenn du nicht lieferst, dann gerätst du automatisch in Verzug. Ob du nun ein Problem mit deiner "Bank" Paypal hast, ist einzig dein "Privatvergnügen".

      Das wäre im übrigen bei einer "richtigen" Bank nicht anders. Dort könntest ebenfalls keinen Zugriff auf dein Konto haben (Pfändung, von Staatsanwaltschaft eingefroren etc.). Spätestens mit Eingang des Geldes auf deinem Konto besteht Lieferpflicht.

      Sorry, ich weiß das dies deine Situation nicht gerade verbessert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich würde gern mit PayPal weiterarbeiten, nur suche ich nach meiner Sicherheit in dem Spiel.


      Die gibt es nicht.
      Dein Geld bei PP unterliegt weder der luxemburgischen Einlagensicherung, noch handelt es sich (lt. PP-AGB) um frei verfügbare Gelder - d.h. haftest immer für alle Rückforderungen. Der VERkäuferschutz ist heiße Luft und nicht erwähnennswert.

      Du kannst jederzeit einer betrügerischen Kreditkartenzahlung zum Opfer fallen bei der du nur Zuseher bist und alle Entscheidungen (im Normalfall gegen dich) hinzunehmen hast. PP macht sich das mit der KK-Firma aus, du hast keine Einsicht in den Vorgang.

      Du kannst jederzeit durch (angeblich) gehackte Accounts betrogen werden. PP stellt auf JEDEN Fall den Accountinhaber Schadensfrei ohne irgendetwas zu überprüfen. Es genügt die Meldung des Accountinhabers.

      Die betrügerischen Verkäuferschutzanträge lasse ich mal raus. Ich denke das reicht um das Wort "Sicherheit" in Verbindung mit PP zu relativieren.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Könnte in Deinem Bewertungsprofil ein Grund der gehäuften "Routineüberprüfungen" liegen?


      Mitglied seit Oktober 2008 und 100% positive Bewertungen. Den Grundwürd ich mal ausschließen.

      Dein Geld bei PP unterliegt weder der luxemburgischen Einlagensicherung, noch handelt es sich (lt. PP-AGB) um frei verfügbare Gelder - d.h. haftest immer für alle Rückforderungen. Der VERkäuferschutz ist heiße Luft und nicht erwähnennswert.
      [

      Ich habe es befürchtet.

      Ich versuche meine Kunden 100% Sicherheit für ihren Einkauf zu bieten.
      Als sichere Alternative zu Paypal kommt neben Barzahlung bei Abholung wohl nur ein Treuhandservice in Frage, oder? Nachname-Lieferung ist ja auch nur optisch sicher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ebay-hase ()

    • jezt noch eine kleine Zwischenfrage!
      ich habe mal gelesen,das PP nie,eine Rücklastabbuchung,über die KK tätigt,wenn der Käufer mit selbiger bezahlt hat,in einem anderen Beitrag ,mit dem Visa Charge Back ,den ich verfast hatte,antwortete man mir,das PP auch nie selbst klagen würde,wenn man ein Konto nicht ausgleicht,könnte es zwar sein,das Inkassoforderungen kommen,die dann aber schnell eingestellt werden,wenn man es der Luxemburgischen Bankaufsicht melden würde so damals ein User!

      das heist also für mich Käufer zahlt durch Kreditkarte,sagen wir es gibt einen Transportschaden,die Post zahlt wie immer nicht,und der Käufer,reklamiert bei PP,Ware wurde Ordungsgemäß verschickt,PP haftet aber auch nicht,bei Transportschäden,folglich,bekommt der Käufer nix!
      bei anderen Defekten,würde er ein Sachverständiger Gutachten,technischer Natur bei PP einreichen müssen!
      also so einfach,wie ihr hier schreibt,bekommt ein Käufer sein Geld auch nicht zurück,wir sprechen hier wieder Fall bezogen,wird entschieden,aber genau das ist etwas,wo mir eine gewisse unbekante fehlt!
      PP,verhält sich,wie ein brüllender zahnloser Tiger!
    • Hallo ebay-hase,

      wie Du es auch drehst, Du (und auch alle anderen Verkäufer) kommst aus der Nummer mit PayPal nicht raus. Ich habe als Alternative den ILOXX-Treuhandservice und auch Moneybookers angeboten. Beide Dienste werden von den Kunden nicht angenommen. Eher bezahlen die Kunden per Überweisung, als die von mir genannten Alternativen zu nutzen. So sind zumindestens meine Erfahrungen. Hinzu kommt, dass bei vielen Kategorien entweder eine PayPal-Pflicht besteht bzw. Du einfach keine Umsätze machst, wenn Du PayPal nicht anbietest.

      @mahgreb66:

      Ausser vielleicht das ab 14.Oktober für neuen Konfliktstoff gesorgt ist wenn die neuen PP-AGB mit der erlaubten Gebührenumlage auf KÄUFER und die Einführung des "Reservekontos" aufschlägt.


      Habe ich etwas verpasst? Ich habe den Text so gelesen, dass ich ab 14.10. die Paypalgebühren dem Kunden überhelfen darf? Wenn dem so ist, wird das Diskussionen ohne Ende geben. Wie soll ich dem Kunden beibringen, dass ihm Paypal-Zahlungen etwas kosten? Schreibe ich das in die Artikelbeschreibung, ignoriert er das garantiert. Ojeeh ... Das gibt Stress ohne Ende ...
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • ist zwar schon älter, beantwortet aber die Frage nach der KK
      youtube.com/watch?v=oI2Tvxl7tE8&feature=related ;)



      hier noch ein neuerer auch besonders zu den sogenannten Sicherheitsüberprüfungen bis ins Private...
      youtube.com/watch?v=j8WsdMEGLkI&feature=related


      und für alle die nun auf 180 sind, hab ich hier etwas nettes gefunden
      youtube.com/watch?v=hM5KSNzIZ2E&feature=related
      ein Beruhigungsvideo :) vom Katzenjens :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Habe ich etwas verpasst? Ich habe den Text so gelesen, dass ich ab 14.10. die Paypalgebühren dem Kunden überhelfen darf? .......Schreibe ich das in die Artikelbeschreibung, ignoriert er das garantiert. Ojeeh ... Das gibt Stress ohne Ende ...


      Na ja, man darf es von PP aus. Ob EBAY die AGB ändert und man es ungestraft in der Auktion erwähnen darf ist fraglich. :(
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • ich reich noch die Klar-Titel nach
      Ärger mit PayPal (eBay Tochter) ARD Plus Minus
      ist zwar schon älter, beantwortet aber die Frage nach der KK
      youtube.com/watch?v=oI2Tvxl7tE8&feature=related

      besonders denen gewidmet, die nicht gerne Links durchlesen. ;)



      hier noch ein neuerer auch besonders zu den sogenannten Sicherheitsüberprüfungen bis ins Private...
      ZDF WISO zum Thema: Ärger mit PayPal
      youtube.com/watch?v=j8WsdMEGLkI&feature=related
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo ebay-hase,

      nein, wozu auch? Der Kunde zahlt an der Wohnungstür, kann die Ware also gar nicht prüfen. Der Kunde zahlt extra Gebühren an die Spedition. Und ich habe nur Mehrarbeit und Kosten. Nachnahme bringt aus meiner Sicht außer der Spedition Niemandem einen Vorteil.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Doppelklicker ()

    • Original von Doppelklicker
      Hallo ebay-hase,

      nein, wozu auch? Der Kunde zahlt an der Wohnungstür, kann die Ware also gar nicht prüfen. Der Kunde zahlt extra Gebühren an die Spedition. Und ich habe nur Mehrarbeit und Kosten. Nachnahme bringt aus meiner Sicht außer der Spedition Niemandem einen Vorteil.


      ... wenn man sich gegenseitig vertraut, nicht, aber wenn man nicht sicher ist, ob der Genüber überhaupt existiert, dann schon

      und als Vk kann man sich wenigstens sicher sein, dass man sein Geld bekommt, oder?

      Natürlich lohnt sich der Aufwand bei höheren Werten eher und bei Kleckerbeträgen gar nicht.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • jezt noch eine kleine Zwischenfrage!
      ich habe mal gelesen,das PP nie,eine Rücklastabbuchung,über die KK tätigt,wenn der Käufer mit selbiger bezahlt hat,in einem anderen Beitrag ,mit dem Visa Charge Back ,den ich verfast hatte,antwortete man mir,das PP auch nie selbst klagen würde,wenn man ein Konto nicht ausgleicht,könnte es zwar sein,das Inkassoforderungen kommen,die dann aber schnell eingestellt werden,wenn man es der Luxemburgischen Bankaufsicht melden würde so damals ein User!


      Steht glaube ich schon in einem anderen Thread, aber noch mal zusammengefasst:

      1. Käufer storniert KK-Zahlung, KK-Firma reicht Forderung an PP durch
      2. PP erfüllt die Forderung SOFORT, belastet damit das PP-Konto des Verkäufers
      3. PP fordert JETZT vom Verkäufer entweder
      a) einen Versandnachweis wenn der Grund Nichtlieferung war
      b) eine Nachweis das der Artikel so wie beschrieben war, wenn der Grund "Abweichung von der Artikelbeschreibung" war (also am besten unter notarieller Aufsicht verpacken und versenden X()
      c) gar nichts wenn der Käufer behauptet das ihm die KK gestohlen wurde. Dann hat man die ultimative A-Karte. (Selbes gilt für "gehackte" PP-Accounts).
      4. PP versucht - wenn 3a oder 3b zutrifft - das KK-Storno anzufechten, betont aber das es alleinige Entscheidung der KK-Firma ist und diese Endgültig sei.

      Problem ist: der Verkäufer ist ausschließlich Zuseher, erhält KEINE Unterlagen über eingeleitete Schritte und hat zu akzeptieren was ihm PP vorsetzt. Punkt.

      Weiter:
      War das Geld noch am PP-Konto des Verkäufers ist es für PP ganz "easy": Käufer hat Geld von KK-Firma, KK-Firma Geld von PP und PP Geld vom Verkäufer. Wie Intensiv PP die Rückbuchung in so einem Fall anficht , kann man sich ausmalen!
      Kein oder zu wenig Geld am PP-Konto: Aufforderung zum Saldoausgleich, Einschaltung von KSP (Inklassobude) und bis vor ca. 2 Jahren gab es gelegentlich einen Mahnbescheid. Wurde dieser nicht bedient: Ende.
      Mir ist kein Fall bekannt wo PP mit seine Forderungen vor Gericht gegangen wäre. Freiwillig gleicht nur der das Konto aus, der PP UNBEDINGT braucht!

      Wer aufs Ganze gehen will und PP ohnehin nicht mehr will, der zeigt PP wegen Unterschlagung an und meldet den Vorfall der CSSF. Gibt genug Fälle wo PP die Zahlung wieder erstattete (Zitat....einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht....) und natürlich den VK danach kickte. Man versucht eben krampfhaft das Betreten eines Gerichtsgebäudes zu verhindern.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.