Hallo,
ich betreibe einen Ebay-Shop mit Telekommunikationsartikeln. Als Zahlungsart biete ich neben den "Üblichen" auch Paypal an.
Nun kommt es aber regelmäßig vor, dass mein Paypal-Konto aufgrund von sog. Routineüberprüfungen limitiert wird und Kundenzahlungen eingefroren werden. Dies ist grundsätzlich kein Problem, da ich Sicherheit im Zahlungsverkehr sehr wichtig finde und es eben nicht ausgeschlossen ist, dass jemand Fremdes mein Paypalkonto missbraucht.
Eine unangenehme Folge dieser Limitiertung ist jedoch jedes Mal die Sperrung meines Ebaykontos in Verbindung mit dramatisch klingenden Email von Ebay an meine Kunden, die aufgefordert werden, sämtliche Transaktionen zu widerrufen. Das tun dann die Meisten auch (verständlicher Weise).
Nun zum Problem:
Der Kunde kauft einen Artikel und reklamiert noch am selben Tag bei Paypal wegen Nichterhalt (makaber, aber Realität). Paypal friert daraufhin die Zahlung des Kunden ein. Eine Verfügung meinerseits ist somit nicht mehr möglich.
Ich verstehe meinen Handel so, dass der Kunde die Ware erhält, sobald er für diese bezahlt hat und ich über den Kaufpreis verfügen kann. In dem genannten Fall kann ich über den Betrag allerdings nicht verfügen, da Paypal nicht meine Bank ist sondern nur ein Abwicklungspartner, der die Zahlung vom Käufer an den Verkäufer weiterleitet. Das paypalkonto ist kein Bankkonto, sondern eine Art "Spielgeldkonto".
Der Kunde hat nachweislich die Ware bezahlt, allerdings nicht an mich, sonder an Paypal. Hat er trotz der Einbehaltung des Kaufpreises durch Paypal das Recht auf Lieferung der Ware?
ich betreibe einen Ebay-Shop mit Telekommunikationsartikeln. Als Zahlungsart biete ich neben den "Üblichen" auch Paypal an.
Nun kommt es aber regelmäßig vor, dass mein Paypal-Konto aufgrund von sog. Routineüberprüfungen limitiert wird und Kundenzahlungen eingefroren werden. Dies ist grundsätzlich kein Problem, da ich Sicherheit im Zahlungsverkehr sehr wichtig finde und es eben nicht ausgeschlossen ist, dass jemand Fremdes mein Paypalkonto missbraucht.
Eine unangenehme Folge dieser Limitiertung ist jedoch jedes Mal die Sperrung meines Ebaykontos in Verbindung mit dramatisch klingenden Email von Ebay an meine Kunden, die aufgefordert werden, sämtliche Transaktionen zu widerrufen. Das tun dann die Meisten auch (verständlicher Weise).
Nun zum Problem:
Der Kunde kauft einen Artikel und reklamiert noch am selben Tag bei Paypal wegen Nichterhalt (makaber, aber Realität). Paypal friert daraufhin die Zahlung des Kunden ein. Eine Verfügung meinerseits ist somit nicht mehr möglich.
Ich verstehe meinen Handel so, dass der Kunde die Ware erhält, sobald er für diese bezahlt hat und ich über den Kaufpreis verfügen kann. In dem genannten Fall kann ich über den Betrag allerdings nicht verfügen, da Paypal nicht meine Bank ist sondern nur ein Abwicklungspartner, der die Zahlung vom Käufer an den Verkäufer weiterleitet. Das paypalkonto ist kein Bankkonto, sondern eine Art "Spielgeldkonto".
Der Kunde hat nachweislich die Ware bezahlt, allerdings nicht an mich, sonder an Paypal. Hat er trotz der Einbehaltung des Kaufpreises durch Paypal das Recht auf Lieferung der Ware?