Käuferschutz, wenn der Verkäufer in der Auktion selbst kein PP anbietet?

    • Käuferschutz, wenn der Verkäufer in der Auktion selbst kein PP anbietet?

      Hallo!
      vielen dank fürs anklicken meines Beitrages!
      alle die was dazu wissen,bitte nicht nur lesen,sondern auch was dazuschreiben

      möchte folgendes fragen!
      hatte vor gut einem dreiviertel Jahr mal einen Fall,wo der Verkäufer selbst kein PP anbot,in der Auktion,im nachhinein aber doch eine PP Adresse hatte,an die ich das Geld schickte,über die Ebay Artikel Nr,,bei der darauf folgenden Käuferschuztbeschwerde,da das technische Gerät nicht funktionierte,ging ich aber lehr aus,da Ebay,obwohl ich,den exakten Betrag ,den der verkäufer dannte,ber die Artikel Nr leer aus,und bekam nix,da es PP so handhabte,als ob es kein Ebay Artikel gewesen ist,und dann automatisiert schrieb,der Käuferschutz greift nur,bei nicht Erhalt der Ware,nicht aber,über den Zustand,der Ware!
      hatte das jemand auch schon mal?
    • ALSO ich weiß nicht ob ich das nu richtig verstanden habe, ict etwas durcheinander 8o ;)

      ABER ich habe auch kürzlich Schuhe bei Ebay geholt, Ware natürlich erhalten ,aber die waren kaputt was nicht erwähnt wurde, da hab ich dann (nachdem der Verkäufer sich weigerte) Käuferschutz beantragt. Da wollte Paypal,das ich die Schuhe auf eigene Kosten zurück sende,damit der Schutz greifen kann und ich das Geld der Ersteigerung wieder bekomme, was die Kosten des Rückversandes betraf,da müsse ich mich mit dem Verkäufer auseinander setzen,da würde der Schutz nicht greifen.... waren also zb 12€ inkl Versand für die Schuhe, die wollte Paypal mir erstatten wenn ich die Schuhe zurück sende (auf eigene Kosten und das NUR versichert mit Angaben des Empfängers etc), was also für mich nur eine Rückzahlung von 6€ ausgemacht hätte,da der Versand 6€ gekostet hätte. Ich hab die Beschwerde zurück genommen und fertig,war mir echt zu doof,da ins leere zuschauen......

      Du siehst,der Schutz greift leider nicht in jedem Punkt,was ich besch.... finde,sorry :wallbash 8o

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von anuriel ()

    • Hallo!
      ja diese Variante habe ich auch schon gehört,selber aber noch nie gehabt,gerade jerzt habe ich aber wieder so einfall,verkäufer bietet im Ebay kein PP an,schreibt aber jezt in der Korespondenz er hätte pp,ich bat ihn die Zahlungsauforderung inklusive Porto über PP zu schicken,dabei sagte ich ihm er soll sich einloggen auf geld anfordern klicken artikel nr eingeben,und Ebay Artikel auswählen,er behauptet aber das Gegenteil und sagt das das nicht ginge,und er es nur als Normale Artikel deklarieren kann,stimmt das jezt oder ist das frei erfunden?
      falls ja,denke ich nicht das ich als Käufer irgendeine möglichkeit habe,manuell den genannten Betrag,an die genante PP Adresse,so mit der Auktion zu verknüpfen das es im Sinne PP Käuferschutz als Ebay Aritkel gilt?
      oder gehts doch irgendwie?
      bevor ich jetz ein 2. mal ins selbe Fettnäpfchen tappe,warte ich auf euren Input,ich bin mir in dieser Spezielllen Frage,bis auf weiteres Unschlssig!
    • @sandmann...

      Du hast nur den den ebay-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe wenn PP als Bezahlmethode in der Auktion angegeben war.

      War in der Auktion PP nicht angeboten wird der Kauf als "sonstiger Online-Kauf" behandelt (Punkt 13.2 der Nutzungsbedingungen) und dir das erstattet was am VK-Account noch zu holen ist.

      Zu ebay im Speziellen:
      OB dir überhaupt Käuferschutz gewährt wird hängt davon ab ob der Artikel für den Käuferschutz ÜBERHAUPT QUALIFIZIERT ist!! Und das hat nichts damit zu tun, ob in der Auktion der Hinweis auf den KS in unbegrenzter Höhe angezeigt wird. Dies wird angezeigt wenn der Verkäufer bestimmte (länderspezifische) Bedingungen erfüllt.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Nachtrag:
      Es ist richtig, daß es bei "sonstigen Online-Käufen" keine KS bei einem Artikel mit abweichender Beschreibung gibt.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • welche Artikel wären jezt nicht vom Käuferschutz gedeckt?

      Log dich bei PP ein, klicke auf AGB und dann auf Nutzungsrichtlinie. Dort findest die alles was man nicht mit PP bezahlen darf.
      Dürfen schon, aber sämtliche "Schutzversprechen" kannst dann in die Tonne treten. Und bei der teilweise schwammigen Formulierung hat PP genug Hintertürchen um sich bei Gelegenheit vom Käuferschutz/Verkäuferschutz zu drücken.
      Dann noch die Käuferschutzrichtlinie !!!

      Nur mal ein Beispiel:
      Autos sind von Käuferschutz ausgenommen. Stellst du einAuto unter "Autos" ein, kannst du PP als Bezahlmethode angeben, bekommst aber den üblichen KS-Text NICHT angezigt (ebay-Filter). Stellst du das Auto unter "Radios" ein, dann wird dir der KS-Text angezeigt. Aber KS hast du trotzdem keinen.
      (habe das aber jetzt nicht ausprobiert ob es wirklich so genau funkteoniert!!!)

      Die Werbung?
      Na ja, angeblich wäscht das Neue PERXXX alle 6 Monate weisser als das Alte. Glaubt ja auch keiner mehr.
      Und es ist ja abgesichert - unter dem Vorbehalt das die PP-AGB eingehalten werden. :D
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Hi !
      habe es jetzt probiert,unv versucht die empfangene PP Zahlung die als Waren deklariert war,da der Verkäufer PP selbst nicht anbot,in Eigenregie mit der Artikel nr zu verknüpfen,da hies es dann loggen sie sich immer in mein Ebay ein,um von dort direkt zu bezahlen,das habe ich gemacht mit der Fehlermeldung,ihr Einkaufskorb konnte nicht geladen werden
    • Ist ohnehin egal, du hast i.d. Fall sicher nicht den ebay-Käuferschutz - ob es dir nun gelingt eine Zahlung mit einer ebay-Auktion (bei welcher PP NICHT angeboten war) zu verknüpfen oder nicht !
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.