Media-Knaller.de - wieder ein betrügerisches Angebot?

    • Media-Knaller.de - wieder ein betrügerisches Angebot?

      media-knaller.de/checkout_payment.php

      Hallo Leute,

      bei solchen Internet Shops die sogenannte "Sofortüberweisung.de" Anbieten :lach:

      wo steht

      Bitte halten Sie Ihre Online-Banking-Zugangsdaten, d.h
      Bankverbindung, Kontonummer, PIN und TAN bereit.

      Würde ich lieber Finger weg lassen !!!!!!!!!!!!!!

      PIN und TAN sollten sie niemals!!!!!!!!!!! im Internet weitergeben

      Gruß
      Mozart
    • media-knaller.de
      media-knaller.de/

      ---------------------------------------------
      Firma .................. : Venture Trading
      Geschäftsführer ........ : A.C.P. van der Wielen
      Anschrift .............. : Adenauerallee 12-14, Office unit 1529
      Ort .................... : 53113 Bonn
      e-Mail ................. : info@media-knaller.de
      Handelsregister ........ : keine Angabe
      UID .................... : keine Angabe
      Steuer-Nr. ............. : keine Angabe
      Telefon ................ : keine Angabe
      Telefax ................ : keine Angabe
      ---------------------------------------------

      [Blockierte Grafik: http://pic.leech.it/t/45880/2e98d6afunkmediakn.png]

      ---------------------------------------------
      Hoster ................. : Cyso Hosting B.V
      IP ..................... : 93.94.226.77
      ---------------------------------------------
      Überprüfung Anschrift .. : existiert, unter dieser Anschrift u.a. Postfach-Anbieter mbe-de.de
      ---------------------------------------------
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Bei gegen-abzocke.com wurde in einem Beitrag vom 27.10.09 der platte und leicht durchschaubare Versuch der "Macher" von media-knaller.de unternommen, den Verdacht mangelnder Seriosität auszuräumen.

      Sehr geeherter Damen und Herren,

      Was ist das fuer ein Bloedsinn? Wir liefern bestellte Ware normal aus wie wir auch immer gemacht haben! Wenn Sie Widerrufen moechten bitte per email melden, Betrag wird erstattet!

      Handelsregister auszug koennen wir gerne liefern auf Anfrage!

      Mfg
      Auke van der Wielen
      Media-Knaller
      Venture Trading


      Auf diesen HR-Auszug wartet man wohl noch länger erfolglos.

      Zwischenzeitlich wurden auch die Daten des Impressums "aufgepäppelt".

      Impressum

      Deutsche Postadresse:
      Venture Trading BV
      Office unit 1529
      Adenauerallee 12-14
      53113 Bonn

      Firmensitz:
      Venture Trading BV
      Peizerweg 86
      9727AK Groningen
      NL

      Handelsregister NL: 01227880
      HRB nr in bearbeitung
      Ust ID: NL817155665B01

      E-Mail: info@media-knaller.de

      Geschäftsführer: A.C.P. van der Wielen
      Verkaufsleiterin: A. Nobel


      Der angebliche Firmensitz in Groningen erweist sich laut Google Maps als ein ganz oder überwiegend unbebautes Grundstück gegenüber dem "GAMMA"-Markt. In den niederländischen Gewerbe-Infos findet man zu dieser Anschrift 3 Eintragungen:
      1. SCHEFFER GROEP (Abbruchhunternehmen, Asbestentsorgung etc.)
      2. JAC. AMERIKA EN ZONEN BV (Erd-/Tiefbaubetrieb und Tankinstallationen)
      3. HAMER BV (Installationstechnik.)

      Möglicherweie wird das Gelände von diesen 3 Unternehmen als Abstell- und Lagerplatz benutzt ....

      Nicht wirklich überraschend sind dann auch die weiteren Ergebnisse der Überprüfung der Angaben:
      UID: ungültig
      HR-Angabe NL: ungültig (Suche nach Firmenname und nach Reg.-Nr.)
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Die Angaben zu den anderen Firmen waren auch nicht mehr aktuell.
      (Keine HR-Eintragungen zu dieser Anschrift)

      Der Shop ist inzwischen vom Netz, stattdessen wird ein Bild von einem Kerlchen gezeigt, das seinerseits den Stinkefinger zeigt.

      [Blockierte Grafik: http://pic.leech.it/i/07329/751eeb9smrip.gif]
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • [Blockierte Grafik: http://pic.leech.it/i/12b50/9c8ad5dsmachtung.gif] Aufruf an die Geschädigten von media-knaller.de

      Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger

      Staat­san­waltschaft München I

      316 Js 50615/09

      In einem unter dem Az.: 316 Js 50615/09 bei der Staat­san­waltschaft München I geführten Ermit­tlungsver­fahren wegen Betrugs wird neben den Ermit­tlun­gen zur Strafver­fol­gung zugle­ich ein Rück­gewin­nung­shil­fever­fahren zugun­sten der durch die Straftat Geschädigten durchgeführt.

      Es besteht der drin­gende Ver­dacht, dass im Zeitraum Mitte Okto­ber 2009 bis Mitte Novem­ber 2009 über die Inter­net­seite media-knaller.de unter Vortäuschung der Liefer­ungswilligkeit diverse Elek­tron­ikar­tikel gegen Vorkasse zum Kauf ange­boten wur­den. Im Ver­trauen auf ord­nungs­gemäße Liefer­ung überwiesen die jew­eils geschädigten Käufer die Kauf­preise auf das bei der Bay­erischen Hypo– und Vere­ins­bank AG (nun­mehr Uni­Credit Bank AG) geführte Konto Num­mer 654195323, ohne jedoch die Waren aus­geliefert zu erhalten.

      In diesem Zusam­men­hang wur­den fol­gende Ver­mö­genswerte von der Staat­san­waltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einst­weilen gesichert:

      • Das bei der Bay­erischen Hypo– und Vere­ins­bank AG (nun­mehr Uni­Credit Bank AG) geführte Konto Num­mer 654195323 wurde beschlagnahmt. Es wies per 8.2.2010 ein Guthaben in Höhe von 59.014,70 € aus. Das Konto wurde am 22.09.2009 für die Firma Ven­ture Trad­ing B.V., Peiz­er­weg 86, Gronin­gen 9727AK, Nieder­lande, ein­gerichtet. Nach den bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen ist eine Firma Ven­ture Trad­ing B.V. jedoch weder an der angegebe­nen Anschrift noch ander­swo in den Nieder­lan­den existent.
      • Weit­ere Ver­mö­genswerte kon­nten bis­lang nicht gesichert werden.


      Ziel des Rück­gewin­nung­shil­fever­fahrens ist es, den durch die Straftat betrof­fe­nen Geschädigten einen (ggf. teil­weisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

      Der vom Gesetz vorge­se­hene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich gel­tend machen und kann anschließend mit Zwangsvoll­streck­ungs­maß­nah­men auf die von der Staat­san­waltschaft sozusagen stel­lvertre­tend gesicherten Ver­mö­genswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmit­tel­bar durch die Straftat ein beweglicher Gegen­stand ent­zo­gen wurde und genau dieser Gegen­stand von der Staat­san­waltschaft in amtlichen Gewahrsam genom­men wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein ein­facher Her­aus­gabeantrag nach § 111k StPO aus.

      Erfol­gen keine Maß­nah­men durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicher­weise die gesicherten Ver­mö­genswerte wieder zurück!

      Die Erfol­gsaus­sichten eines gerichtlichen Zivil– und Zwangsvoll­streck­ungsver­fahrens wer­den durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschre­itung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berück­sich­ti­gung der dabei anfal­l­en­den Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusam­men­hang kann auch die Ein­schal­tung eines Recht­san­walts für Sie sin­nvoll sein, durch den allerd­ings weit­ere Kosten entstehen.

      Bitte bedenken Sie, dass Sie – abge­se­hen vom oben genan­nten Son­der­fall nach § 111k StPO – nur im Wege der Zwangsvoll­streck­ung auf die gesicherten Ver­mö­genswerte Zugriff nehmen kön­nen. Dies setzt immer einen zivil­rechtlichen Titel voraus. Solche Titel kön­nen Voll­streck­ungs­bescheide, voll­streck­bare Urteile oder ähnliches sein, die Voll­streck­ung kann, je nach Sach­lage, auch auf­grund einer einst­weili­gen Ver­fü­gung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst ausken­nen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umstän­den bedarf die Zwangsvoll­streck­ung in das gesicherte Ver­mö­gen auch noch der Zulas­sung durch den Richter (§ 111g StPO) und/oder eines Ran­grück­tritts der Staat­san­waltschaft, zu dem wiederum eine richter­liche Zulas­sung erforder­lich ist (§ 111h StPO).

      Das in der Zwangsvoll­streck­ung herrschende Pri­or­ität­sprinzip (umgangssprach­lich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Ver­fahren. Die Erfol­gsaus­sichten für die Durch­set­zung der Schadenser­satzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

      Die Aufrechter­hal­tung der staat­san­waltschaftlichen Sicherungs­maß­nah­men für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht abse­hbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gun­sten erwirk­ten Sicherungs­maß­nah­men aufrechter­hal­ten wird, wird Ihnen drin­gend emp­fohlen, umge­hend selbst tätig zu werden.

      Haben Sie bitte Ver­ständ­nis, dass die Staat­san­waltschaft keine Ratschläge zum Ver­fahren oder Auskün­fte zu Erfol­gsaus­sichten geben kann und darf und eine weit­erge­hende Auskun­ft­serteilung daher nicht erfol­gen wird.


      Beitrag bei Gegen-Abzocke
      Beitrag im Blog autosec4u

      Kon­takt

      Hau­san­schrift
      Staat­san­waltschaft München I
      Lin­prun­straße 25
      80335 München

      Postan­schrift
      Staat­san­waltschaft München I
      80097 München
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.