Versicherung verlangt Geld zurück

    • Versicherung verlangt Geld zurück

      Hallo,

      mal was ganz anderes, es geht um folgendes:
      Mein Kollege "A" hat Kollege "B" sein Handy ausversehen "zerstört", wie genau kann ich jetzt nicht sagen...
      Kollege "B" hat natürlich über Kollege "A"s Versicherung den ganzen ablauf erledigt.
      Versicherung schrieb zu Kollege "B" das er ein neues Handy bekommt und ca. 250 Euro.
      Ein Monat später schreibt die Versicherung das die 250 Euro ein versehen waren und er soll Bitte das Geld zurück überweisen. So wie es meistens im Leben ist, Kollege "B" arbeitslos geworden und hat auch die 250 Euro nicht mehr zur Verfügung.
      Meine Frage: Darf bzw, kann die Versicherung einfach so das Geld wieder zurück verlangen, immerhin war das ein Fehler der Versicherung.
      Vielleicht kann einer von weiterhelfen.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Mit Hinweis auf die irrtümliche Annahme des Geldes und auf seine aktuelle Lebenssituation sollte er versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

      Ich frage mich allerdings, ob jemand der knapp bei Kasse ist, unbedingt ein 250-Euro teures Handy braucht.
    • Nimm doch mal an, die Versicherung wäre nicht die Versicherung sondern Kollege "C" ( :D) und hätte Kollege "B" aus irgendeinem Versehen fälschlicherweise die 250,- Euro überwiesen.

      Wie wäre dann das "Gerechtigkeitsempfinden" von Kollege "C" ?

      Vielleicht sollte Kollege "C" mit Kollege "A" darüber mal reden - obwohl Kollege "A" da eigentlich auch selber drauf kommen könnte ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • Ich frage mich allerdings, ob jemand der knapp bei Kasse ist, unbedingt ein 250-Euro teures Handy braucht.


      Er hatte ne Arbeit gehabt und außerdem, kostet jedes Vertragshandy heutzutage bei 250,00 Euro ;-). Was hast du für ein Handy?! :)

      Nimm doch mal an, die Versicherung wäre nicht die Versicherung sondern Kollege "C" ( großes Grinsen ) und hätte Kollege "B" aus irgendeinem Versehen fälschlicherweise die 250,- Euro überwiesen. Wie wäre dann das "Gerechtigkeitsempfinden" von Kollege "C" ?


      Besser kann man es nicht formulieren, klingt logisch.

      Mfg, David
      Ich bin wieder da :-)
    • Egal wie, dass das Handy der Haftpflicht des "Zerstöhrers" übernommen wird ist gut und richtig. Warum er die zusätzlichen 250 Euro bekommen hat ist fraglich. Diese Frage hätte sich leider auch der Handybesitzer stellen müssen. Demnach das Geld erstmal behalten sollen. Die Versicherung kann sich mit angegebenem Paragraphen auf Irrtum berufen und das Geld zurückverlangen. Da dem Empfänger dieses Geld nicht zustand ist dies auch richtig so.

      Wie es bereits beschrieben wurde würde ich ebenfalls eine Ratenzahlung in Höhe von zB 30 Euro und Stundung beantragen, damit keine Zinsen anfallen.

      Es gibt noch Ausnahmen...diese würden aber erst zum Tragen kommen, wenn diese Summe bereits verjährt wäre oder der Empfänger davon ausgehen musste, dass ihm das Geld zusteht und eine angemessene Zeit vergangen wäre zwischen Auszahlung und Rückverlangen, dass es nicht mehr tragbar wäre, die Summe zurückzuzahlen. Beides trifft aber hier offenbar nicht zu.

      Demnach stand ihm das Geld nicht zu und er muss zurückzahlen :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Der Freund wird das Geld zurückzahlen müssen, denn es liegt nach meiner Auffassung eine ungerechtfertigte Bereicherung vor.


      In diesem speziellen Fall muss ich an dieser Stelle bubu.m m. E. widersprechen.
      Kollege B kann sich zunächst auf den, im BGB verankerten, Grundsatz von Treu und Glauben berufen. Von unberechtigter Bereicherung kann hier zunächst keine Rede sein, schließlich hat die Versicherung dem Kollegen B schriftlich mitgeteilt, dass der Schaden, nach Prüfung, reguliert wird, was dann auch passiert ist. Dies ist eine eindeutige Willenserklärung von Seite der Versicherung, die nicht einfach mal so, nach Lust und Laune ( sondern nur unter bestimmten Umständen ), widerrufen werden kann. Der Kollege B kann also zunächst davon ausgehen, dass die Versicherung den Schaden, nach Prüfung, ordnungsgemäß reguliert hat. Anders hingegen sieht es aus, wenn in dem Schreiben an Kollege B ausdrücklich drin stand, dass unter Vorbehalt reguliert wird.

      Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass die Regulierung des Schadens hätte nicht passieren dürfen, so muss die Versicherung dass dem Kollegen B schon ausführlich begründen. Die lapidare Aussage, es handelt sich um einen Irrtum reicht da definitiv nicht aus ( wenn das so einfach ginge, könnten sich die Versicherungen bei jedem Schaden irren ). Wenn die Versicherung jedoch belegen kann, dass die Regulierung zu unrecht erfolgte, muss der bezahlte Schaden zurück gezahlt werden.

      Im übrigen ist der Eigentümer des defekten Handys mit Regulierung die Versicherung. Das defekte Handy muss der Versicherung übereignet werden bzw es muss der Versicherung die Möglichkeit gegeben werden, dass sie das defekte Handy erlangen kann. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, muss dies binnen eines Monats passieren. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, hat die Versicherung ein Wahlrecht ( Herausgabe des defekten Handys oder Rückzahlung des regulierten Betrages ), wenn diese Frist fruchtlos verlaufen ist.

      Was stand den nun im ersten Schreiben der Versicherung, wo die Regulierung mitgeteilt wurde und was stand genau in dem Schreiben, wo die Versicherung den Irrtum erklärte ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Den Irrtum wird die Versicherung mit Sicherheit belegen können.

      Sie hat das Handy in Form eines Handys oder dessen Kosten erstattet...

      ich denke mal, dass hier in doppelter Ausführung erstattet wurde, einmal per Gerät und einmal per Euro.

      Das sollte für die Versicherung ein Leichtes sein, dies nachvollziehbar zu belegen..
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Den Irrtum hätte die Versicherung jedoch schon in dem Schreiben begründen müssen.

      Einfach so mal in den Raum stellen " Es liegt ein Irrtum vor " geht definitiv nicht.

      Im Regelfall erstattet die Versicherung den Barwert des Handys. Es wäre das erste mal, dass ich davon höre, dass eine Versicherung dem Geschädigten ein Handy schickt.

      Im übrigen probieren es die Versicherungen mit einer solchen Masche gerne mal. Bei mir hatten sie es 1995 auch mal versucht. Bei mir ging es seinerzeit um einen Schaden von knapp über 2000 DM. Die Versicherung wollte den defekten Artikel haben, weil ich diesen angeblich nicht zur Verfügung gestellt hatte, wollte die Versicherung das Geld zurück. Pech für die Versicherung war, dass ich seinerzeit die Versicherung angeschrieben hatte und denen mitgeteilt hatte, dass sich ein Vertreter der Versicherung bei mir melden soll, zwecks Terminabstimmung zu Abholung der defekten Pumpe. Bei mir hatte sich nie einer gemeldet. Ich hatte das Schreiben seinerzeit aber, zum Glück, vorab per Fax geschickt und als Einschreiben/Rückschein hinterher. Da ging dann ein paar Monate Schriftverkehr zwischen meinem Anwalt und der Allianz Hin und Her ( angeblich wäre das mit dem Schreiben gelogen und es gäbe Allianzmitarbeiter als Zeugen dass ich die defekte Pumpe angeblich nicht rausgeben wollte usw.). Kurz vor dem festgesetzten Gerichtstermin wurde dann die Klage zurück gezogen, mit der Begründung, dass die Allianz keine Ansprüche mehr gegen mich hat.

      Mein damaliger Anwalt ( auf Versicherungsrecht spezialisiert ) sagte mir, ein solches Vorgehen sein nicht ungewöhnlich. Teilweise würden mit den abenteuerlichsten Argumenten versucht, Gelder wieder zurück zu fordern bzw. gleich die Schadensregulierung abzulehnen. Oft setzen sich die Leute dann nicht zur Wehr und zahlen zurück oder schlucken ganz einfach die Ablehnung der Schadensregulierung.

      Ganz aktuell hatte ich so einen Fall auch letztes Jahr im Bekanntenkreis. Da wurde ein Wasserschaden ( Schadenshöhe knapp 5500 Euro ) unter Angabe der abenteuerlichsten Argumenten nicht bezahlt ( obwohl der Fall mehr als Eindeutig war und auch mehrere Zeugenaussagen und Gutachten vorlagen ). Das zog sich dann knapp 6 Monate hin. Erst nachdem ich den Bekannten an meinen ( damaligen ) Anwalt verwiesen hatte und der der Versicherung richtig Feuer gegeben hatte, wurde der Schaden dann binnen 2 Wochen bezahlt. Was vorher nicht möglich war ( die Versicherungseigene Gutachterin unterstellte beim Ortstermin sogar, das Wasser könne ja auch vorsätzlich hingeschüttet worden sein ), war dann plötzlich ganz schnell möglich.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich bedanke mich erstmal für Eure Antworten und Bemühungen.

      Also im Prinzip wenn ich mir so Euro Antworten lese hätte ich bzw. mein Kollege mit ein bisschen Überlegung selbst drauf kommen können.

      @auktions-manni

      Das die Versicherung nicht so reine sind ist glaube ich klar, manchmal bin
      ich auch froh nicht zu wissen wie oft ich schon übers Ohr gehauen wurde.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Also im Prinzip wenn ich mir so Euro Antworten lese hätte ich bzw. mein Kollege mit ein bisschen Überlegung selbst drauf kommen können.


      Auf was ? ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Z.B.
      Nimm doch mal an, die Versicherung wäre nicht die Versicherung sondern Kollege "C" ( großes Grinsen ) und hätte Kollege "B" aus irgendeinem Versehen fälschlicherweise die 250,- Euro überwiesen. Wie wäre dann das "Gerechtigkeitsempfinden" von Kollege "C" ?


      @Manni

      Was ich vergessen habe hinzuzuschreiben ist das die Versicherung die 250 Euro wieder zurück haben möchte mit der Begründung das, dass Geld nicht für Ihn gedacht sein sollte sondern für den Hersteller vom Handy.
      Ich bin wieder da :-)
    • Wurde denn ein neues Handy gekauft ? Falls ja, von wem ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Gut, in diesem Fall sieht die Sache ja anders aus. Im Prinzip wurde also der Schaden doppelt reguliert. Das geht so natürlich nicht. Die 250 Euro müssen also zurück gezahlt werden.

      Es ist jetzt auch das erste mal, wo ich mitbekomme, dass eine Versicherung den Schaden in Naturalien reguliert. Im Regelfall wird der Barwert ersetzt oder der Geschädigte kauft einen neuen Artikel und die Versicherung zahlt diese dann.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Es ist jetzt auch das erste mal, wo ich mitbekomme, dass eine Versicherung den Schaden in Naturalien reguliert. Im Regelfall wird der Barwert ersetzt oder der Geschädigte kauft einen neuen Artikel und die Versicherung zahlt diese dann.

      Hier wird die Sachlage ansatzweise erklärt:
      Naturalrestitution

      und wie die Sache ausgegangen ist, interessiert mich auch
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana