Abmahnungen durch Sunset Handelsgesellschaft UG

    • Abmahnungen durch Sunset Handelsgesellschaft UG

      Seit Ende Oktober werden im großen Stil als privat registrierte Verkäufer bei ebay durch die Sunset Handelsgesellschaft UG abgemahnt. Ihnen wird vorgeworfen, in Wirklichkeit gewerblich zu verkaufen.

      Vertreten wird die Firma durch Geschäftsführerin Birgit Richtsteig, Hochstraße 7, 87527 Sonthofen, die gleichzeitig einzige Mitarbeiterin ist. Die Firma existiert erst seit Juni 2009.

      Shop: sunset-net.de

      Die im Auftrag von sunset verschickenden Kanzleien sind in Kempten ansässig: Kanzlei Fuchsberger und Hoch und Kanzlei Sonnenberg.

      internetrecht-rostock schreibt zu diesem Vorgang:

      Welches Wettbewerbsverhältnis eigentlich genau betroffen sein soll, wird nicht deutlich. Unabhängig von der inhaltlichen Berechtigung der Abmahnung, in der Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe von 10.000,00 Euro vorformuliert, ist auffällig, dass die Firma Sunset Handelsgesellschaft UG erst Ende Juni 2009 gegründet wurde und laut Creditreform das üppige Stammkapital von 100,00 Euro hat sowie die Geschäftsführerin als einzige Mitarbeiterin.


      Weitere Infos auch auf wortfilter.de.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Abmahnungen durch Sunset Handelsgesellschaft UG

      Nachfolgend ein Abmahnschreiben samt Unterlassungserklärung:


      Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt ./. ...
      wg. wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

      Sehr geehrter ...

      in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir die Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt, vertreten durch die Geschäftsführerin B. R., Hochstr. 7, 87527 Sonthofen, anwaltlich vertreten.

      Unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte der beigefügten Originalvollmacht.

      Unsere Mandantin betreibt als Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB unter der Domain www.sunset-net.de einen Internetshop.

      Unsere Mandantin ist somit Mitbewerberin im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, da sie als Unternehmerin und Anbieterin von Waren mit Ihnen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.

      Zu Ihren Angeboten bei eBay unter dem Mitgliedsnamen … hat uns unsere Mandantin mit der Überprüfung Ihres Angebotes sowie der gesamten Darstellung beauftragt. Hierbei haben wir erhebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße festgestellt.

      Nach Art und Umfang der von Ihnen angebotenen Waren und durchgeführten Verkäufe können diese nicht mehr als "privat" eingestuft werden. Vielmehr handeln Sie in einem Umfang, dass Ihre Verkaufstätigkeit rechtlich als "gewerbliche" zu gelten hat, auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben.
      Es kommt hierbei auch nicht darauf an, ob es sich um neue Waren oder um gebrauchte Sachen handelt. Sobald Ihre Verkaufstätigkeit auf eBay "gewerblich" erfolgt, sind Sie verpflichtet, wie jeder andere Kaufmann auch, die allgemein geltenden Vorschriften und Gesetze für Handel und Gewerbe zu beachten.

      Sie bieten jedoch unter der Internethandelsplattform eBay Artikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht und auf Ihre Anbieterkennzeichnungspflicht hinzuweisen.

      So haben Sie in dem Zeitraum vom 22.10.2008 bis 28.10.2009 insgesamt mindestens 698 Verkäufe getätigt. In der Zeit vom 23.09.2009 bis 28.10.2009 haben Sie 534 Artikel eingestellt und 138 Artikel tatsächlich verkauft und hiermit einen Umsatz in Höhe von € 421,14 erzielt. Bei den von Ihnen angebotenen Artikeln handelt es sich dabei maßgeblich um Neu- und Gebrauchtwaren in Form von Video- und DVD-Filmen sowie Büchern. Augenscheinlich handelt es sich dabei nicht um die Veräußerung privater gebrauchter Artikel oder die Veräußerung einer privaten Sammlung oder um die Auflösung eines eigenen Hausstandes.

      Sie sind seit 19.04.2003 Mitglied bei eBay und haben im Zeitraum 19.04.2003 bis 28.10.2009 insgesamt 757 Bewertungen von Käufern erhalten.

      Sie haben demnach folgende Rechtsverstöße begangen

      Sie verstoßen mit Ihrem Internetauftritt gegen § 312 c Abs. 1 BGB sowie gegen § 1 Abs. 1 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht), sowie gegen § 5 Telemediengesetz.

      Sie sind demnach als Anbieter verpflichtet, eine vollständige sog. Anbieterkennzeichnung -auch Impressum genannt -im Internet verfügbar zu halten.

      Als gewerblich tätiger Anbieter im Internet sind Sie verpflichtet, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen und ihn darauf hinzuweisen (§§ 355, 356 BGB). Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich auch für Versteigerungen
      auf Internetplattformen (BGH, Urteil vom 03.11.2007, Az. VII ZR 375/03). Eine solche gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung fehlt bei Ihren Angeboten.

      Laut Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.11.2001 besteht eine Unternehmereigengemeinschaft bereits bei einer Anzahl von 39 Bewertungen innerhalb von 5 Monaten (Az. 103 U 149/01). Mit Urteil vom 06.07.2005 (Az. 3 0 184/04) bejahte das Landgericht Mainz eine Unternehmertätigkeit bei 252 verkauften Artikeln in einem Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten. Mit Urteil vom 28.09.2006 (Az. 5 0 51/06) stellte das Landgericht Hanau fest, dass es für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform ausreiche, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe.

      Die vorangestellten Rechtsverstöße führen zu unlauterem Wettbewerb nach §§ 3, 4 Abs. 1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht somit ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG zu.

      Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucherverträge über die Internethandelsplattform eBay anzubieten oder anbieten zu lassen ohne eine vollständige Anbieterkennzeichnung verfügbar zu machen und ohne auf ein bestehendes Widerrufsrecht hinzuweisen.

      Ebenso sind Sie nach § 9 UWG unserer Mandantin zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandantin hat damit Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten handelt es sich dabei stets um eine entsprechende rechtliche Spezialmaterie, bei der die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist. Darüber hinaus haben Sie auch die Recherchekosten unserer Mandantin hinsichtlich Ihrer Anschrift und des Umfanges Ihrer eBay- Tätigkeit als Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.

      Namens und im Auftrag unserer Mandantin haben wir Sie daher aufzufordern, bis zum 12. November 2009 den nachstehenden Betrag auf unser Anwaltskonto zu überweisen, dieses lautet wie folgt
      Postbank Nürnberg,
      Konto-Nr. *** *** ***,
      BLZ *** *** **,
      Kontoinhaber: RA C. S.
      Die Kosten der Rechtsverfolgung betragen:
      Rechnung der web-Trace VG vom 25.10.2009 € 172,55
      RA-Gebühren € 775,64
      Ihr Zahlbetrag per 12.11.2009 € 948.19

      Unsere Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich wie folgt:

      Vergütungsberechnung nach RVG
      Gegenstandswert: 10.000,00
      Geschäftsgebühr §§ 2 Abs. 2. 13. 14 Nr. 2300 VV RVG 13 € 631.80
      Zwischensumme der Gebührenpositionen € 631,80
      Post- und Telekommunikationsengelt Nr. 7002 VV RVG € 20.00
      Zwischensumme netto € 651,80
      19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG € 123.84
      Gesamtbetrag: € 775.64

      Da Sie dazu angehalten sind, die vorgenannten Verstöße künftig zu unterlassen und die Wiederholungsgefahr nur durch Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung beseitigt werden kann, fordern wir Sie im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben.

      Für den Fall, dass die beigefügte Unterlassungserklärung nicht bis zum 12. November 2009, 17:00 Uhr bei uns eingegangen ist, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die Sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können. Eine Fristverlängerung ist aufgrund der Dringlichkeit der Sache nicht möglich.

      Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr rechtsgeschäftliches Verhalten auch einen Verstoß gegen steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Tatbestände bedeuten kann. Wir verweisen hierzu auf die gesetzlichen Vorschriften, die wir Ihnen in Kopie beilegen.

      Mit freundlichen Grüßen

      C. S.
      Rechtsanwalt

      Anlagen
      Originalvollmacht
      Unterlassungserklärung
      Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Vorschriften in Kopie
      Rechnung der web-Trace UG


      Unterlassungserklärung



      verpflichtet sich gegenüber der

      Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt
      vertreten durch die Geschäftsführerin B. R.

      1. es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform eBay, für das eigene Angebot zu werben, ohne im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung Firma und Adresse, unter Angabe einer Straßenadresse, sowie den/die Vertretungsberechtigten mit Vor- und Zunamen anzugeben;

      und/oder Verbraucher zur Aufgabe von Bestellungen im Fernabsatz, insbesondere auf der Verkaufsplattform eBay, aufzufordern, ohne gleichzeitig auf das Bestehen eines Widerrufsrechts/Rückgaberechts nach §§ 355, 356 BGB hinzuweisen und zwar in der Form, dass die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat, deutlich wiedergegeben werden;

      2. für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die unter Ziff. 1 aufgeführten Verpflichtungen an die Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt eine Vertragsstrafe i. H. v.

      € 10.000,00

      zu zahlen.

      3. die durch die Abmahnung entstandenen Kosten sowie den entstandenen Schaden in Höhe von € 948,19 zu ersetzen und diesen Betrag unter Angabe des o.g. Aktenzeichens bis zum 12.11.2009 auf das Konto der Rechtsanwälte S., Postbank Nürnberg, Konto-Nr. *** *** ***, BLZ *** *** **, zu zahlen.

      Ort, den

      _________________________
      Rechtsverbindliche Unterschrift





      Quelle:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"