OLG Karlsruhe - Hersteller darf den Verkauf seiner Produkte bei eBay untersagen

    • OLG Karlsruhe - Hersteller darf den Verkauf seiner Produkte bei eBay untersagen

      Ein Hersteller von hochwertiger Markenware darf die Lieferung an einen Händler stoppen, wenn dieser die Ware anders als vereinbart über ein Internetauktionshaus verkauft.
      Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht, hatte der Hersteller von Schulranzen und Rucksäcken der Marken „Scout“ und „4YOU“ in seinen Auswahlkriterien für „zugelassene Vertriebspartner“ den Verkauf über Ebay und andere Auktionsformate im Internet ausgeschlossen. Eine Händlerin, die trotz Abmahnung die Produkte einzeln über Ebay verkaufte, wurde deshalb nicht mehr beliefert. Dagegen klagte sie und verlor vor dem OLG.
      Nach Ansicht des Kartellsenats verstoßen die Auswahlkriterien nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften. Die Entscheidung des Herstellers und Markeninhabers, die Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, sei grundsätzlich zu respektieren. Der von der Klägerin praktizierte Einzelvertrieb über Ebay sei mit den Auswahlkriterien nicht zu vereinbaren. Die Revision wurde nicht zugelassen. (AZ: 6 U 47/08 Kart. – Urteil vom 25.11.2009)
      Quelle: focus.de/digital/computer/proz…-rechtens_aid_457546.html
      Gab es da nicht vor nicht allzulanger Zeit ein Gericht, was genau andersherum entschieden hat ? :rolleyes:

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    • @ Idefix: Denkst Du eigentlich auch vorher nach, bevor Du hier etwas schreibst oder geht es Dir nur darum, möglichst viele Beiträge zu schreiben, koste es, was es wolle???

      Hier geht es darum, dass ein Hersteller einem gewerblichen Händler seine Marken-Artikel nicht mehr verkaufen möchte (und damit eben auch vor Gericht durchgekommen ist), weil dieser diese Ware bei eBay vertickt.

      Das hat nichts damit zu tun, dass irgendein Bastler seinen gebrauchten Schrott bei eBay reinstellt - auch wenn da DELL oder Medion draufsteht ...

      zum Thema:
      Gab es da nicht vor nicht allzulanger Zeit ein Gericht, was genau andersherum entschieden hat ?
      Ich glaube, diese Entschjeidung war auch genau so, wie die jetzige vom OLG KA-, soweit ich mich ganz dunkel daran erinnere ...

      Ob das so "in Ordnung" ist, darüber kann man streiten. Immerhin leben wir ja in einem marktwirtschaftlich orientierten System, und da sollte eigentlich der Markt solche Sachen von selber regeln - der Hersteller könnte ja auich einfach über den Abgabe-Preis regeln, dass sich ein Verkauf über eBay einfach nicht lohnt - indem er z.B.: Händlern, die ihm vertraglich zusichern, die Artikel eben nicht über eBay oder sonstwo, wo es am Image der Firma kratzt, zu vertickern, einen weit besseren Preis macht als demjenigen, der diese Regelung nicht unterschreibt.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Es geht wohl in dem speziellen Fall um Schulranzen, für die der Hersteller wohl eine umfassende Beratung mit genauer Abstimmung der Passform (Ranzen auf Kind) in Natura für unabdingbar hält.

      Dass die Hälfte aller Nutzer dieser teuren Schultaschen diese sowieso ererbt oder auf dem Flohmarkt erworben haben, also auch die Passform frei Schnauze bestimmen, steht auf einem anderen Blatt :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"