Habe Rechung von IContent GmbH - Outlets.de erhalten

    • Habe Rechung von IContent GmbH - Outlets.de erhalten

      ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

      Sehr geehrte/r Herr / Frau ******,





      Kundennummer: OU-303657
      Rechnungsnummer: RE50-176196

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      12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR
      Zeitraum: 09.11.2009 - 09.11.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
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      zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00 EUR
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      Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 96,00 EUR bis zum 10.12.2009
      unter Angabe des Verwendungszwecks 50-BMFBVF-176196-ZNWZQW-2
      auf unsere Bankverbindung:

      Kontoinhaber: IContent GmbH
      Kontonummer: 116 475
      Bankleitzahl: 505 500 20
      Bankinstitut: Sparkasse Offenbach

      Bei EU-Überweisungen:
      Iban: DE42 5055 0020 0000 1164 75
      Swift/Bic: HELADEF1OFF

      Verwendungszweck: 50-BMFBVF-176196-ZNWZQW-2

      Wir bitten Sie den oben genannten Betrag innerhalb der gennanten Frist zu überweisen,
      um die Entstehung zusätzlicher Mahnkosten zu vermeiden.



      Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben,
      steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr
      unter +49-1805-993177-01 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz,
      Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

      Wenn Sie gemäß § 14 UStG eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst wünschen,
      kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer unter der E-Mail - Adresse Mwst@Outlets.de.

      Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier.

      Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich
      die Rechnung anschauen zu können.


      Mit freundlichen Grüßen,

      IContent GmbH
      Rechnungsstelle

      was soll ich nun tun?
      ich habe gegoogelt und bin dann auf diese Seite aufmerksam geworden, weil hier in einem Beitrag den ich nicht finde stand, das er zahlreiche solcheabzockseiten betreibtudn rechnungen schickt
      die seite bei der ich mich angemeldet hatte, war outlets.de
      ich bin im moment echt verzweifelt, kann mir bitet jemand sagen, wie sejr er mich rechtlich kann???

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Knochentrocken ()

    • Knochentrocken schrieb:

      Sehr geehrte/r Herr / Frau ******,





      Kundennummer: OU-303657
      Rechnungsnummer: RE50-176196

      Haben die mehr persönliche Daten als das obige?
      Was hast du auf der Seite dafür an Daten eingegeben?
      Rechnungen verschicken ist ja erstmal nicht strafbar :|

      Ob der Preis in den AGB ausreicht glaube ich nicht.

      Auf der Registrierseite steht eindeutig der Preis rechts in der Box:
      Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich! Durch Drücken des Buttons "Jetzt Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre.


      Ich würde behaupten du musst zahlen, 2 Jahre lang.
      Viel Glück den beitrag mit Einsparngen beim Einkauf dort wieder herauszupokern. 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Die Rechnung nehmen, lochen und abheften.
      Irgendwann kommen dann Mahnschreiben von einem Anwalt ( evtl. sogar von Katja Günther ). Diese ebenfalls lochen und abheften.
      Sollte ein Mahnbescheid eintrudeln ( was wirklich nur sehr selten passiert ), diesem einfach komplett widersprechen.

      Nicht verrückt machen und vor allem nicht zahlen. Das ist eine sehr bekannte Abzockseite. Da gibt es noch einige mehr im Netz.

      Berichte über diese Abzocker gibt es auch zu genüge. Hier mal ein paar Beispiele:


      youtube.com/watch?v=PoKJkjhVGPw

      youtube.com/watch?v=9tpsLE5GtoA

      youtube.com/watch?v=7NvL5vNv13g

      autosec4u.de/
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo Auktions-Manni,

      ich habe genau die gleiche Rechnung erhalten, nur war mein angebliches Anmeldedatum der 08.11.09, auf diese habe ich, wie geraten, nicht reagiert, weil ich auch nicht, wie sonst üblich, in irgend einer Weise eine Bestätigung erhielt. Am 11.01.2010 erhielt ich eine "letzte Mahnung"(€101), mit dem Hinweis auf eine Zahlungserinnerung vom 14.12.2009. Auch diese Zahlungserinnerung erhielt ich nicht. Wie auf vielen Seiten im Netz geraten, habe ich auch darauf nicht reagiert. Was mich jetzt aber irritiert, ist ein Schreiben der Deutschen Inkasso Zentrale. Wie sollte man hier nun reagieren?? Es gibt ja wirklich viele Infos mittlerweile über die Machenschaften dieses outlet.de und den GF Thomas Franko und der nicht rechtmäßigen Androhung eines Schufa-Eintrages. Sollte man bei der DIZ nicht doch reagieren?
      @senfeuter: ich habe mir die Seite auch nochmals angeschaut: JETZT bzw. im Dez. ist/war der Kostenhinweis eindeutig ersichtlich. Wenn ich sowas von Anfang an sehe, melde ich mich gar nicht erst an.
      Vielen Dank und Grüße Luna :S
    • Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
      ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt erst
      nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
      Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
      Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1Abs.
      1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
      BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
      genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
      Liegst Du evt. noch in der Frist ? Wann hast Du die Belehrung in Textform erhalten ? Hast DU sie überhaupt erhalten ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Sollte man bei der DIZ nicht doch reagieren?
      Ich würde es lochen und abheften.

      Reagieren musst du, falls doch mal ein Mahnbescheid kommen sollte. Mahnbescheide wurde bisher nur in absoluten Einzelfällen beantragt. Wenn tatsächlich mal versucht wurde, einen Schuldner zu verklagen, sind die Jungs bei Gericht in die Ohrfeigen gerannt. Zwar wird immer mal wieder gedroht,mit irgendwelchen Urteilen. Diese Urteile sind jedoch komplett aus dem Zusammenhang gerissen und somit wertlos. Diese Urteilszitate dienen nur der Drohkulisse.

      Bevor ich es vergesse, es könnte auch noch ein Anwaltsschreiben kommen und der lieben Katja oder einem ihrer Kollegen ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo erst mal.
      Ich habe das selbige erlebt . Habe das am 6.9.09 abgeschlossen und bin dann am 7.09.09 zum Nürburgring gefahren da ich dort zwei Termine hatte (Motorrad fahren übern Ring .
      Dabei habe ich am 8.9.09 einen Unfall gehabt mit anschliesender Op Krankenhaus aufendhalt und Intensivstation und Reha . Bin nun seit dem 1.1.10 zu hause. In der zwischenzeit hatte ich exact nach ablauf der Wiederspruchsfrist eine E-Mail von denen bekommen in der es hies " Da sie unserem Angebot nicht wiedersprochen haben ...... bitte Überweisen Sie 96€auf folgendes Konto" so in etwa lautete das schreiben bzw e-mail.
      Nun gut ,wiedersprechen konnte ich eh nicht da ich auf Intensiv lag und als ich da runter war und meine E-Mails abfragen konnte war die frist eh durch. Da kam dann noch mal eine Zahlungaufforderung über E-Mail und ein Schreiben welches bei meiner Mutter liegt da sie sich um meine ganzen angelegenheiten gekümmert hat.
      Das Problem welches ich habe ist das durch einen Computerabsturz im Krankenhaus ,meine ganzen E-Mails weg sind und ich nicht mehr prüfen kann ob die Vögel mir die Wiederrufsbelehrung per e-mail zugesendet haben . Per Post kam nur eine Zahlungsaufforderung.

      Nun habe ich gedacht ich sitz das mal aus und warte auf den Mahnbescheid und gehe dann mit diesem zum Anwalt und habe mich garnicht mehr gekümmert ,bis ich letzte Woche ein Schreiben von einem Inkasso Büro aus Berlin die Zahlungsaufforderung bekommen habe .
      Da habe ich dann den Musterbrief von Stern TV genommen und dem wiedersprochen ,abgeschickt per Einschreiben Rückschein.
      Mich wunderte jetzt nur der weg über ein Inkassobüro ,das mit dem Mahnbescheid war mir aus einer anderen geschichte ja geläufig aber diese halt nicht .
      Hat da eventuell hier jemand schon erfahrung mit gemacht ? Mit der masche Inkasso statt Mahnbescheid?


      Gruß Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Newby ()

    • Wenn ich das richtig weis geht ein Mahnbescheid doch über das Gericht. Wenn man dem wiederspricht müssten die Kerle ja vor Gericht ziehen. Da die da mit ihrer Windnummer wohl gegen die Wand laufen würden versucht mans halt mal mit Drohkulisse Anwalt und Inkasso da gibts dann noch immer genügend Menschen die sich einschüchtern lassen und lieber zahlen.
    • Normalerweise kommt erste eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Kommt kein Geld, kommt entweder ein Schreiben von einem Anwalt oder Inkassobüro. Mahnbescheide werden nur ganz selten ( Einzelfälle ) mal beantragt. Der säumige Kunde soll mit den ganzen Schreiben eingeschüchtert werden, mehr nicht. Auf irgendwelche Widersprüche oder schriftliche Einwendungen wird im Regelfall auch nicht reagiert ( diese Schreiben werden wohl gelocht und abgeheftet oder landen gleich im Papierkorb ).
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • vielen, vielen Dank für Eure Reaktionen, das hat mich doch wieder etwas beruhigt. Ich hatte, wie Newby das gleiche dumme Erlebnis in einem anderen Fall (seitdem bin ich eigentlich noch vorsichtiger geworden), da kaum auch Post von der Anwätlin Karin G., soweit ich mich erinnere schickte ich einen Brief und die Sache verlief im Sande. Aber wie andere Betroffene bereits die Erfahrung machten, war weder unter einer Tel.Nr. jemand zu erreichen, noch wurde auf Post oder E-Mail reagiert, danach nie wieder was gehört. Ich werde nun doch vorsorglich einen entsprechenden Brief schicken.

      Die Widerrufsbelehrung erhielt ich in diesem Fall ebenfalls erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist, und wie gesagt, kam ja nach dem angeblichen "Vertragsabschluss" null Bestätigung darüber und das ist an sich schon absolut unseriös, ein Formfehler, der das ganze unwirksam macht, so sehe ich das.

      Danke nochmals und Grüße
    • Die Gerichte nehmen endlich den richtigen Weg: Die IContent GmbH und Outlets.de unterliegen vor dem Amtsgericht Leipzig.

      Aus der Urteilsbegründung:

      Die Angabe des Preises für die Nutzung des Internetangebotes ist nicht Bestandteil des Vertrages geworden, denn sie ist im rechten Band unter dem Feld „Schnäppchenforum“ und über dem Feld „Aktuelle Informationen“ platziert und zwar an einer Stelle, an der der Besucher der Webseite nicht damit rechnen muss.
      Ein durchschnittlicher Nutzer der Webseite gibt seine Daten ein und drückt auf den Button „ Jetzt anmelden“, er bemerkt den Fließtext auf der rechten Seite gar nicht.
      Der Hinweis auf die Kostenpflicht ist unauffällig und wird daher in der Regel nicht zur Kenntnis genommen.
      Diesen hätte die Verfügungsbeklagte wenigstens deutlich hervorheben müssen um eine wirksame Einbeziehung als Vertrag erreichen zu wollen.
      Darüber hinaus ist nach Ansicht des Gerichtes das Widerrufsrecht der Verfügungsklägerin nicht erloschen, weil dies wegen fehlender deutlicher Belehrung nicht ordnungsgemäß war.

      Quelle und vollständiges Urteil: konsumer.info/?p=7804
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Onlinerechnung von outlets de

      Habe heute so eine Zahlungsaufforderung bekommen . Da laut den Herren , meine Frist zum Wiederruf abgelaufen ist , ich keine Schriftliche Info über die Kosten bekommen habe werde ich so reagieren wie hier beschrieben . ( Auch wenn ich ein bisschen Bammel habe ) danke für die Hilfestellung !!
    • Zahlungsaufforderung von Outlets/Tomas Franko

      Hallo an alle wer eine Rechnung von Outlets bekommen hat,
      ich habe diese Rechnung auch bekommen (im November) und nicht bezahlt, bei mir kamen mehrere Mahnungen und zum Schluß per Post. Als ich auch dann immer noch nicht bezahlte habe ich bei per Polizei eine Anzeige wegen versuchtem Betrug gemacht und per Einschreiben einen Widerspruch zur Rechnung eingelegt. Das ist allerdings noch immer nicht alles, Mitte Janunar kam ein Schreiben von "Deutsche Zentral Inkasso" aus Berlin Geschäftsführer ist Bernhard Soldwisch. Die Summe ist auf 153,38€ angestiegen. Da Tomas Franko früher sein sogenanntes Geschäft in Düsseldorf führte habe ich bei der Polizei in Düsseldorf angerufen. Die Düsseldorfer Polizei Mitte suchte Betroffene und Tomas Franko Geschädigte (wer schon bezahlt hat). Beim Gespräch teilte mir eine Polizistin mit, dass der Herr deutschlandweit gesucht wird und wir nicht bezahlen müssen.
      Gebt einfach den Namen "Tomas Franko" bei Google ein und Ihr findet alles mögliche.
      Alles Gute,
      Signorina :)
    • Franco auch beim Rechtschutz bekannt

      Hallo an alle die das gleiche zweifelhafte vergnügen haben Post oder E-Mails von dem A..ch! bekommen zu haben.
      Als erstes hört auf alle die sagen "Stellt euch Tot!!!" den das ist das was Polizei und Rechtsschutz sagen.
      Outlets.de und viele andere wollen nur unser bestes und das sind bekanntlich Euronen für wenig eigenleistung.
      Ich habe gerade die erste Zahlungsaufforderung bekommen und war total in panik da ich nicht wusste was bzw. wo ich was falsch gemacht hatte.
      Ein scheiß Wochenende und zwei Telefonate später (und 3Std Internet Recherche) sehe ich die Sache ruhiger und, wie sagt man so schön "Harre der Dinge die da kommen werden".
      Das einzige was zum Anlass einer Aktion meinerseits führt ist ein Mahnbescheid per Einschreiben, und zwar: Einpacken und Richtung Anwalt.
      Also lasst euch nicht zum bezahlen der Zahlungsaufforderung verleiten, Inkasso und Rechtsanwälte die sagen (schreiben) ihr müsst bezahlen stehen auf der Gehaltsliste von dem "Franko"
      und was noch viel wichtiger ist: Bis heute ist noch kein Gerichtstermin zu deren gunsten verlaufen, wen es den soweit gegangen ist.
      Gruß Bliken13

      P.S.: Werde den weiteren Verlauf hier für alle dokumentieren
    • Signorina schrieb:

      Hallo an alle wer eine Rechnung von Outlets bekommen hat,
      ich habe diese Rechnung auch bekommen (im November) und nicht bezahlt, bei mir kamen mehrere Mahnungen und zum Schluß per Post. Als ich auch dann immer noch nicht bezahlte habe ich bei per Polizei eine Anzeige wegen versuchtem Betrug gemacht und per Einschreiben einen Widerspruch zur Rechnung eingelegt. Das ist allerdings noch immer nicht alles, Mitte Janunar kam ein Schreiben von "Deutsche Zentral Inkasso" aus Berlin Geschäftsführer ist Bernhard Soldwisch. Die Summe ist auf 153,38€ angestiegen. Da Tomas Franko früher sein sogenanntes Geschäft in Düsseldorf führte habe ich bei der Polizei in Düsseldorf angerufen. Die Düsseldorfer Polizei Mitte suchte Betroffene und Tomas Franko Geschädigte (wer schon bezahlt hat). Beim Gespräch teilte mir eine Polizistin mit, dass der Herr deutschlandweit gesucht wird und wir nicht bezahlen müssen.
      Gebt einfach den Namen "Tomas Franko" bei Google ein und Ihr findet alles mögliche.
      Alles Gute,
      Signorina :)


      Um eins noch zu korrigieren: ich habe natürlich auch dem Handlager von T.F. (B. S., Geschäftsführer des sogenannten Inkasso-Dienstes) auch ein Einschreiben mit Widerspruch geschickt. Das Nächste was kommen kann ist auch ein Schreiben wegen Schufa-Eintrag, da wäre es wohl gut sich direkt an die Schufa zu wenden und den Damen und Herren mitzuteilen wer dahinter steckt, wenn ich richtig informiert bin hat es ein Verbot gegeben wegen einen Eintrag durch T.F. und Kumpanen.
      Signorina

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Signorina ()

    • bäh, mich hat es nun auch erwischt

      schon immer mal davon gehört und heute nun auch von denen eine Zahlungsaufforderung im SPAM-ordner.
      Hab die mail gleich dort belassen und auch keine anhängende Rechnung runter geladen.
      Gilt das mit dem Totstellen noch, oder muss ich jetzt schon etwas unternehmen? So von wegen ich habe nie was von wegen Widerspruchsfrist erhalten. Kann ich damit das ganze nervige Procedere abkürzen? (man, als ob ich nicht genug an der Backe hätte *grummel)
      Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
      Kraeuterhexchen (die gesehen hat, dass eine Anmeldung hier KOSTENFREI ist...)
    • Erst einmal hallo :) ich bin neu hier.
      ich denke, ich habe genau das selbe problem wie ihr.
      ich hab mich damals zur faschingszeit angemeldet weil bei amazon.de eine werbung von outlets.de drinnen stand.
      outlets.de hat dann ziemlich groß auf der startseite für faschingskostüme geworben.
      da ich total verrückt danach war, alles passende für mein kostüm zu finden, dachte ich mir nichts und hab mich angemeldet.
      leider hab ich auch nicht durch geblickt das diese internetseite nur links etc zur verfügung stellt.
      da ich dann eh nichts gefunden habe, dachte ich mir oke, ich werd eh nie mehr auf diese seite gehen daher ist das egal. und plötzlich nach 2 wochen bekomme ich eine email das ich doch bitte 96 euro zahlen sollte.
      meine mutter hat dann auch einen freund(anwalt) gefragt & er meinte es bringt nicht viel sich dagegen zu wehren, ich soll doch lieber den betrag zahlen.
      da ich aber bei solchen sachen nie meine richtige adresse angebe bzw nur abkürzungen rein schreibe bin ich mir jetzt nicht sicher ob die mir überhaupt was anhaben können bzw ob die mich dann finden können ? und ja meine frage lautet nun, soll ich eurer meinung nach zahlen ? oder erst einmal abwarten ? denn ich hab zb auch noch keine mahnung bekommen.
    • Ich war so frei und habe den Beitrag hierher verschoben, weil er in dieses Thema besser paßt und auch eher mit Antworten zu rechnen ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.