Habe Rechung von IContent GmbH - Outlets.de erhalten

    • holger201272 schrieb:

      Wenn du bezahlst ist das so zu sagen ein Schuldeingeständniss.
      Würde ich nicht unterschreiben wollen.
      Selbst wenn man schon gezahlt hat => Zahlung einstellen.
      Die Brüder werden es nicht wagen, vor Gericht ihre unberechtigte Forderung einzuklagen.


      Den Inkassoterror muss man natürlich an sich abperlen lassen ;o)

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    • Wie soll ich nach dem Witten-Urteil verhalten ?

      Guten Tag,

      nun habe auch ich ein Anschreiben der DZI erhalten, mit Androhung von Gerichtsverfahren, sofern eine Zahlung von 153,59 € nicht umgehend erfolgt. Dem Anschreiben ist das Witten-Urteil beigefügt.

      Sie schreiben, man sollte sicht nicht verunsichern, aber ich fürchte ein Mahnverfahren einhergehend mit einer folgenden Klage mitsamt Kosten/Risiko/etc., sprich ich zugegebener Maßen doch verunsichert, aber hoffe, nicht zahlen zu müssen.

      Soll ich mich wirklich "tot stellen"? An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Anwalt brauche? Was wird der Anwalt dann kosten? Fragen über Fragen ... ich bitte um baldige Rückmeldung, zumal die kurze Frist der DZI umgehend abläuft.

      Tausend Dank im voraus!
    • Sehr gerne werden von diesem Inkassobüro Kopien von irgendwelchen Urteilen mit verschickt mit dem Ziel die Leute einzuschüchtern. Diese Urteile sind jedoch fast immer aus dem Zusammenhang gerissen. Bei diesen Urteilen ging es immer um einen ganz anderen Sachverhalt. Über dieses Thema wirst du im Internet auch einiges finden.

      In den aller seltensten Fällen, wurde mal ein Mahnbescheid beantragt oder Klage erhoben. Also nicht gleich ins Boxhorn jagen lassen.

      Bei einem Streitwert von 150 Euro, dürften die Anwaltskosten ( für dein Anwalt ) bei knapp 100 Euro liegen. Wenn du es genau wissen willst, dann kannst du bei google mal unter Prozesskostenrechner nach RVG suchen

      Kannst du mal bitte ein Screenshot von dem aktuellen Urteil hier veröffentlichen ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich sehe das ähnlich, wie im obigen Link beschrieben.

      Es ist durchaus möglich, dass hier gezielt dieses Urteil herbei gerufen worden ist, denn so wie der Anwalt des Klägers vorgegangen ist, musste das AG Witten so urteilen, wie es geurteilt hat. Nicht auszuschließen, dass dieser Klageschritt mit voller Absicht so vorgenommen wurde, um ein Urteil zu erzielen, mit dem man seine Drohkulisse weiter verstärken kann.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • outlets.de droht mal wieder mit Inkasso

      Hi Leute!

      Der Drohwahn von outlets.de geht mal wieder weiter. Seit dem 25.09.2010 haben unzählige Leute einen Inkassobrief von der DZI erhalten, um die Geldforderung von IContent durchzusetzen. Keine Panik! So ein Inkasoschreiben ist auch nur ein weiteres Mahnschreiben und kann zu den Akten gelegt werden.
      Seitens outlets.de dürfte nichts großartiges zu befürchten sein, da sie selbst ihre angeblichen Verträge nicht einhalten: Keine Bestätigung des Vertragsabschlusses in schriftlicher Form (per Mail), keine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form, keine Zugangsdaten um deren Dienst nutzen zu können - demnach brechen sie selbst mit ihrem angeblichen Vertrag, da sie trotz nach mehrmaligen Aufforderungen zu Zustellung der Zugangsdaten nicht reagieren und einen ignorieren, hindern sie einen daran, warum also zahlen? Für nichts? Sind wir reich und verschenken unser Geld an Gauner? Nein!

      Zu dem Urteil von Witten: Der Kläger hat hier eine Feststellungsklage eingelegt und dies betrifft uns alle nicht, da es ein Einzelfall ist und der Betrag steht mittlerweile rechts oben. Demnach Pech gehabt.

      Also schickt das Musterschreiben vom Verbraucherschutz und legt, wenn überhaupt nötig einen Widerruf gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid ein! Und hebt als Beweis alle Unterlagen auf, dann können sie euch nichts!

      Seit alle stark und haltet den Kopf hoch!
    • momobaby schrieb:

      Hi Leute!

      Der Drohwahn von outlets.de geht mal wieder weiter. Seit dem 25.09.2010 haben unzählige Leute einen Inkassobrief von der DZI erhalten, um die Geldforderung von IContent durchzusetzen. Keine Panik! So ein Inkasoschreiben ist auch nur ein weiteres Mahnschreiben und kann zu den Akten gelegt werden.
      Seitens outlets.de dürfte nichts großartiges zu befürchten sein, da sie selbst ihre angeblichen Verträge nicht einhalten: Keine Bestätigung des Vertragsabschlusses in schriftlicher Form (per Mail), keine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form, keine Zugangsdaten um deren Dienst nutzen zu können - demnach brechen sie selbst mit ihrem angeblichen Vertrag, da sie trotz nach mehrmaligen Aufforderungen zu Zustellung der Zugangsdaten nicht reagieren und einen ignorieren, hindern sie einen daran, warum also zahlen? Für nichts? Sind wir reich und verschenken unser Geld an Gauner? Nein!

      Zu dem Urteil von Witten: Der Kläger hat hier eine Feststellungsklage eingelegt und dies betrifft uns alle nicht, da es ein Einzelfall ist und der Betrag steht mittlerweile rechts oben. Demnach Pech gehabt.

      Also schickt das Musterschreiben vom Verbraucherschutz und legt, wenn überhaupt nötig einen Widerruf gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid ein! Und hebt als Beweis alle Unterlagen auf, dann können sie euch nichts!

      Seit alle stark und haltet den Kopf hoch!
      Vielen Dank, sehr aufschlussreich. Das beantwortet u.a. ein paar meiner Fragen.
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!
    • Verbraucherzentrale über IContent

      Quelle: vzb.de/UNIQ128686805320421/link737241A.html (Oder schaut auch mal bei youtube.com, da gibs auch ein Video von einem RA zum Thema Internetabzocke und wie man sich zu verhalten hat)

      "Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
      07.05.2010
      Rechnung von outlets.de zurückweisen!
      Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch

      Trotz mehrfacher Warnungen vor angeblichen Gratisseiten im Internet erreichen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg immer wieder neue Beschwerden über dubiose Rechnungen für die Nutzung solcher Seiten. Derzeit berichten zum Beispiel Verbraucher, für outlets.de werde zunächst verheißungsvoll geworben: "Outlets.de bietet über 1600 Adressen, Tipps & Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf, Shopping und Schnäppchen, mit denen Sie bei Ihren Einkäufen bis zu 80% sparen können!" Unerwähnt bleibt dagegen, dass man sich registrieren lassen muss und dann eine Rechnung über 96 Euro für einen Abovertrag ins Haus flattert. "So kommt kein wirksamer Vertrag zustande", meint Jurist Norbert Richter und rät: "Betroffene sollten widersprechen und die Zahlung konsequent ablehnen!"

      Häufig versuchen unseriöse Geschäftemacher, Verbraucher dann mittels Mahnungen durch Inkassobüros oder Drohungen mit einem SCHUFA -Eintrag unter Druck zu setzen. Auch dadurch sollten sich diese nicht einschüchtern lassen, so der Verbraucherschützer: "Das Amtsgericht Halle hat dem Betreiber der Internetseite bereits im Dezember 2009 untersagt, wegen Nichtzahlung einen SCHUFA-Eintrag zu veranlassen." *

      Individuellen Rat erhalten Betroffene
      [*]in den Verbraucherberatungsstellen -
      Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
      [*]am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

      * Urteil vom 09. 12.2009, Az.: 105 C 4636/09, Betreiber: IContent GmbH, Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Tomas Franko "
    • engelchen schrieb:

      Darf eine anwaltliche Beratung in diesem Maße überhaupt geleistet werden ?

      (Nicht falsch verstehen, find ich gut, aber evt. könnte dieser Anwalt sich hier in Schwierigkeiten bringen)

      LOL Ja, das wäre wohl ein Höhepunkt im Fall Outlets, wenn nun ein Rechtsanwalt, der den Leuten helfen möchte, dadurch Schwierigkeiten bekäme. :D
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!
    • Mich erschleichen grad ein paar Gedanken: Wenn das was Icontentelein da macht eigentlich gar kein Betrug ist, oder so, und mich niemand dafür dingfest machen kann, wenn ich Leuten unterstelle mir Geld zahlen zu müssen, warum mache ich es dann Icontentelein nicht einfach nach? Alles kopieren was die machen und über das Geld der betrogenen Leute freuen. 8o
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von divisi ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Der, der die Forderung stellt, kann aber sehr wohl erheblichen Ärger bekommen!

      Ach so. Und warum dann Icontschlagmichtod nicht? Was müssten die unseren Mitbürgern denn noch antun, außer den Mahnungsterror? ...Für 2000/3000 Euro/Monat kann man das Risiko doch eingehen _vielleicht bestraft zu werden, es gibt Berufe, in denen lebt man gefährlicher und verdient weniger.

      Aber um hier keine Unstimmigkeiten entstehen zu lassen, möchte ich darauf hinweisen die Nachahmung nicht ernst gemeint zu haben, mir lag mehr an der sarkastischen Betrachtung der Sache, denn ich kann nicht fassen, dass die Leute von Icontent damit durchkommen und künftig auch unter anderen Firmenbezeichnungen weiter machen werden.
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!
    • I Content GmbH....Outlets.de

      Habe im Juni 2010 die Seite "Outlets.de aufgerufen und da musste ich mich anmelden.wollte nur mal schauen was es so gibt.
      Nun habe ich über meine Email Adresse post von Outlets erhalten das ich 96 Euro für 12 Monate zahlen soll.
      Incontent GmbH hat mir jetzt eine letzte Rechnung ,Rechnungsnummer RE50-604308 Kundennummer OU-726574 mit Mahngebühren
      101.00Euro gestellt sie bieten auch eine Ratenzahlung an...
      Da ich nichts bestellt habe und es nicht einsehe das ich für Dienstleistungen dafür noch was zahlen soll,bitte ich um Hilfe.
      Wer kann mir sagen wie ich mich weiterhin Verhalten soll....das ist doch voll die Abzocke guter Bürger :cursing:
    • momobaby schrieb:

      Quelle: vzb.de/UNIQ128686805320421/link737241A.html (Oder schaut auch mal bei youtube.com, da gibs auch ein Video von einem RA zum Thema Internetabzocke und wie man sich zu verhalten hat)

      "Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
      07.05.2010
      Rechnung von outlets.de zurückweisen!
      Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch

      Trotz mehrfacher Warnungen vor angeblichen Gratisseiten im Internet erreichen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg immer wieder neue Beschwerden über dubiose Rechnungen für die Nutzung solcher Seiten. Derzeit berichten zum Beispiel Verbraucher, für outlets.de werde zunächst verheißungsvoll geworben: "Outlets.de bietet über 1600 Adressen, Tipps & Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf, Shopping und Schnäppchen, mit denen Sie bei Ihren Einkäufen bis zu 80% sparen können!" Unerwähnt bleibt dagegen, dass man sich registrieren lassen muss und dann eine Rechnung über 96 Euro für einen Abovertrag ins Haus flattert. "So kommt kein wirksamer Vertrag zustande", meint Jurist Norbert Richter und rät: "Betroffene sollten widersprechen und die Zahlung konsequent ablehnen!"

      Häufig versuchen unseriöse Geschäftemacher, Verbraucher dann mittels Mahnungen durch Inkassobüros oder Drohungen mit einem SCHUFA -Eintrag unter Druck zu setzen. Auch dadurch sollten sich diese nicht einschüchtern lassen, so der Verbraucherschützer: "Das Amtsgericht Halle hat dem Betreiber der Internetseite bereits im Dezember 2009 untersagt, wegen Nichtzahlung einen SCHUFA-Eintrag zu veranlassen." *

      Individuellen Rat erhalten Betroffene
      [*]in den Verbraucherberatungsstellen -
      Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
      [*]am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

      * Urteil vom 09. 12.2009, Az.: 105 C 4636/09, Betreiber: IContent GmbH, Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Tomas Franko "
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Akte 20.10 berichtete über Outlets.de und die IContent GmbH: youtube.com/watch?v=3o3ho-eEDAY&feature=player_embedded

      Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf spielt dabei eine mehr als fragwürdige Rolle.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.