Paypal Käufer will Geld zurück trotz unversichertem Versand

    • Paypal Käufer will Geld zurück trotz unversichertem Versand

      Hallo,

      ich habe einen Artikel verkauft bei dem ich den versicherten und den unversicherten Versand angeboten habe. Der Käufer hat sich für den unversicherten Versand entschieden. Jetzt kam der Artikel wohl nicht an und der Verkäufer hat Antrag auf Käuferschutz gestellt bei Paypal.

      Als Möglichkeiten bleiben mir jetzt ja nur Vollständige Rückzahlung, gültiger Versandbeleg oder der Button das ich den Betrag schon zurücküberwiesen habe.

      Da ich den Artikel als Warensendung verschickt habe, habe ich natürlich keinen Beleg. Was muß ich jetzt machen?, schließlich kann ich nichts dafür wenn der Artikel beim Transport verloren geht, aber eine Warensendung kann man ja schlecht nachverfolgen.
    • Als Verkäufer solltest Du bei unversichertem Versand kein PP anbieten :(
      Darauf sollten Sie beim PayPal - Verkäuferschutz achten
      • Versenden Sie nur mit Versandbeleg.
      • Verwenden Sie nur die vom Empfänger bei uns hinterlegte Adresse.
      • Verschicken Sie den Artikel innerhalb von sieben Tagen so, dass wir den Versand nachvollziehen können.
      • Beschreiben Sie den Artikel zutreffend.
      Quelle: PayPal

      Leider gilt dies auch für private Verkäufe in den PP AGB :thumbdown:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @sapere bzw. @vxxx.xx.xxxx



      *gg* mir kam das EP gleich bekannt vor da ich mich die meiste Zeit im ebay-Forum "Bezahlung" rumtreibe und bekannt dafür bin, PP nicht besonders zu mögen.



      In deinem dortigen Thread wurden dir eventuelle Möglichkeiten schon genannt u.a. gegen den Käufer zivilrechtlich vorzugehen. Da mir nicht bekannt ist um welchen Betrag es geht und hob du brauchbare Zeugen für den Versand vorweisen kannst, kann man die Erfolgsausichten auch nicht einschätzen.

      Denn mehr Möglichkeiten hast du nicht. Auch wenn ich PP nicht mag, aber wenn man den wichtigsten Teil der PP-AGB für Verkäufer - die Verkäuferschutzrichtlinie - ignoriert, darf man sich über die Folgen nicht wundern.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Um es nochmals deutlich und mal völlig undiplomatisch zu sagen:

      a) Wünsche von PP-Zahlern bezüglich der Versandart und des Versandzieles sind grunsätzlich zu ignorieren.

      b) Wer PP anbietet, soll von vorne herein keine Wahlmöglichkeit bezüglich der beiden Punkte anbieten.

      c) Da EBAY verbietet, PP-Zahlungen eine bestimmte Versandform zu koppeln, bleiben einem nur 2 Versandarten: Einschreiben u. Paket

      d) Man sollte sich nicht darauf verlassen, das PP bis zu 10x pro Halbjahr auf einen Versandbeleg bei Beträgen <25€ verzichtet.

      e) Drängt jemand auf nicht nachverfolgbaren Versand oder von PP abweichende Lieferadresse, dann PP-Zahlung umgehend erstatten, EBAY nicht bezahlten Artikel melden.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Ich gehe jetzt mal von Privat zu Privat aus.

      Laut ein Testbericht von eBay:

      "Zu beachten ist eine Besonderheit bei PayPal: Verkäufer sollten bei PP-Zahlung keinen unversicherten Versand anbieten. Folgendes kann bei einem unehrlichen Käufer passieren: Der Käufer meldet den Artikel bei PP als nicht angekommen. Da der VK keine Beweise erbringen kann das er den Brief losgeschickt hat entscheidet PP IMMER zu Gunsten des Käufers und erstattet ihm den Kaufbetrag auf Kosten des VK: So hat er weder Geld noch Ware."

      Ich dagegen würde aber auf die BGB gehen, denn BGB steht über AGB und da haftet nun mal der Käufer.
      Ganz einfach, wenn es dir wert ist würde ich ganz einfach mal ein Anwalt fragen was er dazu sagen würde, wenn es nun mal um 5,00 Euro geht,
      dann hast du wohl pech gehabt, es gibt nun mal auf dieser Welt solche ..., vielleicht ist aber auch wirklich nur das Paket verschwunden?!

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Leider kann man überhaupt nicht abschätzen, ob der Käufer hier wirklich die Wahrheit sagt, aber es dürfte schwer bis unmöglich sein, ihm etwas anderes nachzuweisen.

      Da du hier im Forum allerdings mehrfach als gewerblicher Verkäufer aufgetreten bist, gehe ich mal davon aus, daß es sich um einen gewerblichen verkauf handelte. Da du uns den Link nicht nennst, können wir nur raten und nicht wirklich sinnvoll helfen. In diesem Fall haftest du als Händler und damit hat sich die Diskussion dann auch erledigt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Gleiches Problem ....jedoch stand bei meiner Verkauften ebay Auktion DHL Päckchen und nicht Paket gibt es hoffung?

      hi habe das gleiche Problem.....



      ich habe ebenso eine große dummheit gemacht...... :wallbash :wallbash



      Vielleicht könnt Ihr mir helfen:

      Ich habe über Ebay ein gebrauchtes Iphone 3G verkauft.



      Habe als Versandart DHL Päckchen gehabt (ein Päcken ist jedoch nicht versichert)

      Käufer zahlte über paypal am Donnerstag den 12.08 und ich habe das Gerät
      gleich am Freitag den 13.08 versandt (beleg vorhanden).



      Jedoch dummerweise habe ich in der Ebay Auktion stehen gehabt DHL Päcken
      6,90 EUR naja hab mir gedacht der übertrag da ein Päckchen nur 4,10 EUR
      kostet ist halt Verpackung etc., was ich in der eile jedoch total
      vergessen habe das dass DHL Päckchen nicht versichert ist.



      Jetzt meldet die Käuferin über Paypal Konflikt ware nicht erhalten, was ich jedoch kaum glauben kann.

      Lt. Rechtslage würde ich aber eigentlich sagen, da in der Ebay-Autkion
      DHL Päckchen stand, hätte die Verkäufer/in mir eine E-Mail schreiben
      müssen dass sie um ein DHL Packet versandt bittet, oder?



      Bin gerade total am Verzweifeln.... :lach:

      Vielen Dank im Voraus.
    • Hi,

      also vom Privat zu Privat trägt der Käufer die Verantwortung.
      Du hast Päckchen angegeben, wie hoch du den Versandpreis ansetzt ist erstmal egal,
      du hättest auch dein Päckchen für 12,90 angeben können.

      Das Problem in diesem Fall ist PayPal, die rücken das Geld nicht mehr raus.

      Hast du denn den Käufer mal darauf angeschrieben?

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Danke für eure Antworten.

      Habe euch die Daten per PM geschickt.

      Ich werde Morgen zur Post gehen und einen
      Nachforschungsauftrag
      beantragen. Ich glaube nämlich das die mich übers Ohr hauen möchte... Ich bin davon überzeugt das die Ware schon längst bei Ihr ist, da ich das Päckchen wie gesagt am Freitag 13.08 versandt habe und möchte die noch noch das Geld über Paypal kassieren.
      Und was ist wenn ich mich von Paypal abmelde oder lastschrift zurückziehe? Was natürlich einerseits blöd wäre denn bin ja eigentlich im Recht und so würde ich mich ja so Darstellen als hätte ich dreck am stecken. Sehe nur kein ausweg deshalb komme ich auf so dumme gedanken.



      4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.


      Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel,
      die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen
      gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf
      PayPal-Käuferschutz ab.



      wie definiert eigentlich Paypal enen gültigen Versandbelg? Habe den Quittungs-Beleg vom 13.08 ja noch.

      Danke für eure Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mickyturbo ()

    • Mickyturbo schrieb:



      wie definiert eigentlich Paypal enen gültigen Versandbelg? Habe den Quittungs-Beleg vom 13.08 ja noch.

      Danke für eure Hilfe.


      Darüber machst du dir etwas spät Gedanken. Hättest du dich ein einziges Mal mit den PP-AGB auseinandergesetzt, dann hättest du jetzt ein Problem weniger.
      Steht alles hier unter Punkt 4.x

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…ction_full&locale.x=de_DE

      Daraus ersiehst du, daß deine Quittung völlig wertlos ist.

      btw: Ich bin der Allerletzte der PP freundlich gesinnt ist, aber Vertragsbedingungen (zwischen dir und PP) einfach ignorieren geht nun mal nicht.

      Zum Lastschriftstorno: kannst du machen, dann versucht PP per Inkasso das Geld einzufordern. Aber auch wenn PP bis Dato seine Forderungen noch nie bis vor Gericht gebracht hat,
      wär ich in deinem Fall da seeeeehr vorsichtig!!!
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Blödsinn von mir in Bezug auf die Lastschrift.....ist noch etwas Früh...du bist ja der Verkäufer
      Du meinst wahrscheinlich die Lastschrifterlaubniss bei PP.
      Also wenn der Käufer!!! die Lastschrift storniert (sofern er damit bezahlt hat) und du kein Geld am PP-Konto hast, wird PP das entsandene Minus NICHT per Lastschrift oder Kreditkarte vo dir einziehen.
      Nur wenn du PP weiterhin benutzt, würde der Negativsaldo mit ausgeglichen werden.
      Wenn du ihn nicht ausgleichst kommt Inkassobude und ev. Mahnbescheid.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
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    • Mickyturbo schrieb:


      Ich glaube nämlich das die mich übers Ohr hauen möchte... Ich bin davon überzeugt das die Ware schon längst bei Ihr ist, da ich das Päckchen wie gesagt am Freitag 13.08 versandt habe und möchte die noch noch das Geld über Paypal kassieren.


      Kann sein.
      Es könnte aber auch wirklich verloren gegangen sein.

      Mickyturbo schrieb:


      Ich werde Morgen zur Post gehen und einen Nachforschungsauftrag beantragen.


      Das ist erstmal das Richtige, was Du tun kannst.

      Alles weitere hängt davon ab, was Dir die ganze Sache wert ist. Um welchen Betrag geht es denn?

      Was kannst Du noch tun?
      Du könntest z.B. zum Empfängerort fahren und den örtlichen Zusteller abpassen und fragen, ob er beim Empfänger ein der fraglichen Zeit ein Päckchen zugestellt hat. Vielleicht kann er sich noch an Deines erinnern. Die Wahrscheinlichkeit ,
      1.) daß er Dir überhaupt Auskunft gibt, ist aber eher gering
      2.) daß er sich überhaupt daran erinnern kann, ist auch gering

      Falls das Päckchen unauffindbar bleibt, kannst Du eine Anzeige bei der Polizei machen. Wie weit (oder nicht) die Polizei ermittelt, kann man sich denken. Einen Derrik werden sie jedenfalls nicht darauf ansetzen.

      Hast Du die IMEI vom Handy? Damit wäre eine eindeutige Zuordnung möglich, falls das Handy irgendwo (beim Käufer) auftaucht.

      Falls es sich um einen Betrugsversuch handelt, wird der Käufer vielleicht versuchen, das Handy wieder zu verkaufen um es zu Geld zu machen. Über ebay? Vielleicht macht er sowas öfter, weil er damit bereits 'Erfolge' erzielt hat.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Mickyturbo schrieb:

      Ich werde Morgen zur Post gehen und einen
      Nachforschungsauftrag


      Das ist blödsinn, beim Päckchen gibt es kein Nachforschungsauftrag.

      Das ist doch ganz einfach, erkläre dein Käufer das er für den Versandweg verantwortlich ist und PUNKT.
      Um wieviele Euronen handelt es hier ünerhaupt? Wo ist die Artikelnummer?
      Ich bin wieder da :-)
    • Von all dem mal abgesehen:
      Versand an einem Freitag.... Wann und Wo?...... Später Nachmittag..... Dann ist das Päckchen übers Wochenende irgendwo "rumgehangen".
      Wie schnell werde eigentlich Päckchen abgefertigt? Genau so schnell wie Pakete?
      (Weiß das nicht, da es hier in .AT keine "Päckchen" gibt)!!
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.