top-of-software.de als Nachfolger von opendownload.de und softwaresammler.de

    • top-of-software.de als Nachfolger von opendownload.de und softwaresammler.de

      Selten berichtet Auktionshilfe über Abo-Fallen. Die neusten Vorkommnisse fand ich aber doch erwähnenswert.

      Offensichtlich tritt die Seite top-of-software.de die Nachfolge der Seiten opendownload.de und softwaresammler.de an. Angeboten wird wiederum eine große Sammlung von Software, die in der Regel als Freeware erhältlich ist. Die Kosten für ein Abo, das man bei einer Anmeldung abschließt, sind nur beiläufig erwähnt und nicht wie es der Gesetzgeber verlangt, deutlich ersichtlich.

      Im Impressum finden sich folgende Angaben:

      Antassia GmbH
      Rhabanusstraße 10
      55118 Mainz

      Handelsregister: HRB 42223, Amtsgericht Mainz

      Umsatzsteuer-ID: beantragt

      Kontakt: kontakt-anfrage.de

      Schaut man ins Handelsregister, so findet sich der Name Alexander Varin als Geschäftsführer der im Sommer gegründeten Antassia GmbH . Auch die Domain ist auf diesen Namen seit dem 04.12.2009 angemeldet. Und genau hier werden die Verbindungen zu opendownload.de und softwaresammler.de deutlich. Alexander Varin trat bereits bei besagten Seiten als Geschäftsführer der Content Services Ltd auf. Und damit ist die Verbindung hergestellt in den Sumpf des sogenannten Franfurter Kreisels um Michael Burat.

      Betroffene, die auf die Kostenfalle hereingefallen sind, sind herzlichst eingeladen, von ihren Erfahrungen zu berichten.
      Bilder
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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nachdem bereits vor einigen Wochen in einem Urteil die Anwalts-Helfer der Abo-Fallen-Betreiber zu Schadensersatz verurteilt wurden (Auktionshilfe berichtete: "Anwältin" Katja Günther übernimmt Firma von Tomas Franko), ergeht nun ein ähnliches Urteil gegen die Betreiber von opendownload.de durch das Landgericht Mannheim:

      Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen. Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09).
      ...
      Der Kläger hatte sich Anfang 2008 für das Portal angemeldet und unverzüglich eine Rechnung erhalten. Daraufhin machte er von den Zugangsdaten keinen Gebrauch mehr. Anfang 2009 wurde er per Anwaltsschreiben zur Zahlung der Gebühr aufgefordert, was er über seinen Anwalt zurückwies. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass auf die geltend gemachten Forderungen verzichtet werde. Im Rahmen des nun entschiedenen Verfahrens begehrte der Kläger Schadensersatz für die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts entstandenen Kosten in Höhe von 46,41 Euro.

      Quelle und vollständiger Bericht: Heise
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nun warnen auch die Verbraucherzentralen vor top-of-software:

      Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
      22.02.2010
      Antassia GmbH bittet zur Kasse
      Verbraucherzentrale warnt vor dreister Abzocke im Internet

      Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufen sich derzeit Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Internetportals "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzu-kassieren. "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."

      Zum Hintergrund: Die Betroffenen hatten auf der Seite nach kostenlo-sen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder nach Virenschutzprogrammen gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Besonders dreist: Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheitert.

      Der seit Jahren bekannte und für diverse dubiose Firmen tätige Rechtsanwalt Olaf Tank mahnt im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an. Betroffene sollten sich hierdurch jedoch nicht einschüchtern lassen.

      Wer in eine solche Vertragsfalle getappt ist, kann sich unter www.vz-rlp.de/muster Musterschreiben herunterladen, um diesen Forderungen zu widersprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale stehen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung.

      Telefonisch berät die Verbraucherzentrale hierzu montags und don-nerstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und mitt-wochs von 9 bis 13 Uhr an ihrem landesweiten Informationstelefon unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter, ab 1. März 2010 Mobilfunkpreis maximal 42 Cent Pro Minute).
      VZ-RLP

      Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

      Der Eine von der Tankstelle
      Der Rechtsanwalt Olaf Tank ist seit Jahren für verschiedene so genannte Internetabzocker tätig. Er betreibt für diese dubiosen Firmen das Inkassogeschäft. Tank fordert unter seinem Anwaltsbriefkopf etwaige Rechnungsbeträge und die eigenen Rechtsanwaltskosten ein.
      Die Schreiben des Herrn Tank haben jetzt eine neue Qualität erreicht. Abgesehen von den üblichen Einschüchterungen legt Herr Tank seinen Briefen neuerdings Ratenzahlungsvergleiche bei. Diese sollen es dem Verbraucher leicht machen, in kleinen Raten die angebliche Schuld abzutragen. Gleichzeitig soll er aber auf eine Vielzahl seiner Rechte zu verzichten bzw. diese an Herrn Tank abtreten. So verlangt er zur Absicherung seiner Forderung von den Betroffenen die Sicherungsübereignung von Autos oder sonstigen Wertgegenständen bzw. gleich die Abtretung des pfändbaren Teils des Einkommens.
      Herr Tank schlägt aus einer solchen Vereinbarung einen schönen Profit. Denn neben den üblichen Gebühren setzt dieser auch gleich eine Einigungsgebühr mit auf die Rechnung.
      Der Verbraucher sollte sich von den aktuellen Schreiben aus dem Hause Tank nicht beeindrucken lassen. Ursprung der Forderung ist diesmal die Nutzung des Portals "top-of-software.de" der Antassia GmbH. Dort wird bewusst die Preisangabe intransparent dargestellt, um den Verbraucher in die Vertragsfalle zu locken. Daher mangelt den Forderungen des Herrn Tank bereits an einer vertraglichen Grundlage.
      Sollten Verbraucher in eine solche Vertragsfalle getappt sein, stehen diesen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Rat und Tat und in Form von Musterschreiben zur Verfügung.

      Stand: 17.2.2010

      Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Hier nun der jüngste Bericht von Akte 20.10 zu den Methoden der Antassia Gmbh und ihres Geldeintreibers Olaf Tank: Youtube

      Ebenfalls mit von der Partie die allseits bekannten Katja Günther und Bernhard Syndicus.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Das Impressum der Seiten hat sich mittlerweile geändert:

      Content Services Ltd.
      Mundenheimer Straße 70
      68219 Mannheim

      Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim

      USt-IdNr.: DE258263766

      Kontakt: support-online-center.com

      Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
      Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min) *
      (Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)
      * aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 EUR/min

      selbstständige Zweigniederlassung der

      Content Services Ltd.
      5 Jupiter House, Calleva Park
      Aldermaston
      Reading Berkshire RG7 8NN
      Company No. 06326552 (Cardiff)
      Director: Alexander Varin

      Die Mannheimer Content Services Ltd. betreibt die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de (neuerdings auch die Vollstreckung für top-of-software.de). Viele Mandanten haben in diesem Zusammenhang eine Rechnung erhalten und aufgrund der Mahnungen Geld an diese Firma bzw. an deren berüchtigten ehemaligen Anwalt Olaf Tank gezahlt. Dieses Geld wurde nun zurück gefordert.

      ...

      Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, das die CSL dieses Geld an mich nebst Kosten und Zinsen zahlen muss. Ich zahle das eingetriebene Geld dann nach erfolgreicher Vollstreckung anteilig an die Mandanten aus.

      Quelle: kanzlei-thomas-meier.de/intern…-5000-zurueck-zahlen.html
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    • Informationen zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09 gegen Olaf Tank, Andreas Walter Schmidtlein, Alexander Varin und Jan Manuel Schmidtlein

      Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

      Olaf Tank
      Andreas Walter Schmidtlein
      Alexander Varin
      Jan Manuel Schmidtlein

      wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.

      Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

      Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.

      sta-darmstadt.justiz.hessen.de…222-2222-222222222222.htm

      Dann schauen wir mal, ob es endlich gelingt, Betreibern solcher Abofallen auch strafrechtlich etwas nachzuweisen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz


      13.03.2012
      Internetfalle top-of-software geht in neue Runde
      Forderungen von Tropmi Payment und aninos Anwaltsinkasso genau prüfen

      Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen "Tropmi Payment" oder "aninos Anwaltsinkasso Osnabrück" in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und un-tergeschobene Abonnements. Wer sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die Rechnung zunächst nicht bezahlen und die Forderung schriftlich bestreiten, so der Rat der Verbraucherschützer. Musterschreiben zum ersten Bestreiten der Forderung finden Betroffene auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter
      vz-rlp.de/musterbriefe.

      Zum Hintergrund:
      Ursprünglicher Betreiber der Seite top-of-software.de war die Firma Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Das Unternehmen bat Internetnutzer massenweise für ein 2-Jahres-Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf der Seite geschlossen hatten. Viele Nutzer wurden durch Werbung auf die Seite geleitet. Die Kosten des Angebotes waren nur verschleiert dargestellt. Wer seine Daten eingegeben hatte, um sich kostenlose Software herunter zu laden, bekam wenig später eine Rechnung in Höhe von 96,00 Euro für das erste Vertragsjahr. Wer die Rechnungen nicht bezahlte, wurde mit Mahnungen unter Druck gesetzt.

      Wer auch auf die Mahnungen hin nicht bezahlte, erhielt in der Vergangenheit Post von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück, der von Antassia beauftragt worden war. Der Verbraucherzentrale Bundesver-band ist erfolgreich gegen die Fa. Antassia GmbH vorgegangen. Das Unternehmen hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, den Hinweis auf die Kosten künftig deutlich zu gestalten. Die Antassia GmbH hat jedoch anscheinend alle angeblich bestehenden Ansprüche aus ihren alten Verfahren an den neuen Seitenbetreiber, an das Unternehmen Content Services Limited, abgetreten.
      Offensichtlich hat die Firma Content Services Limited wiederum die Tropmi Payment GmbH ermächtigt, die zweifelhaften Forderungen für das vermeintlich bestellte zweite Vertragsjahr im eigenen Namen einzuziehen. Aktuell verschickt die Firma massenweise Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 96,00 Euro für das zweite Vertragsjahr. Wer auch bei der Forderung dieses Unternehmens standhaft bleibt und keine Zahlung leistet, erhält kurz später Post von aninos Anwaltsinkasso Osnabrück. Ob das Unternehmen Tropmi Payment GmbH versuchen wird, seine angeblichen Forderungen gerichtlich durchzusetzen, kann derzeit nicht beurteilt werden.

      Dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, wie wichtig eine Bestätigung des Verbrauchers beim Vertragsabschluss von Internetgeschäf-ten ist. Lange forderten die Verbraucherzentralen die Einführung dieser sogenannten "Button-Lösung". Mit ihr soll verhindert werden, dass Verbraucher im Internet über entstehende Kosten getäuscht werden. Am 2. März hat der Bundestag endlich mit großer Mehrheit ein Gesetz gegen Kostenfallen und Abofallen im Internet beschlossen. Im Kern verpflichtet die Neuregelung Unternehmen, den Anmeldebutton unmissverständlich mit einem deutlichen Hinweis auf entstehende Kosten zu versehen. Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. Diese Regelung wird frühestens im Juni in Kraft treten.

      Wer Opfer einer Internetabzocke wurde und Beratung oder Unterstüt-zung benötigt, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung erfolgt nach Terminverein-barung. Telefonisch berät die Verbraucherzentrale montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr an ihrem landesweiten Rechtsbe-ratungstelefon unter der Rufnummer 09001 7780804 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
      VZ-RLP

      Weitere Infos zu verwandten Themen:

      Abo-Falle: software-und-tools.de der Tropmi Payment GmbH
      aninos - Anwaltinkasso Osnabrück - Nikolai Fedor Zutz als Nachfolger von Olaf Tank? - Tropmi Payment GmbH
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ob das Unternehmen Tropmi Payment GmbH versuchen wird, seine angeblichen Forderungen gerichtlich durchzusetzen, kann derzeit nicht beurteilt werden.


      Oh doch, es kann. Sie werden natürlich nicht, da sie vor Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Schnauze fallen würden. Ausser wildem Mahngepupse kommt da nichts und wer nicht zahlt darf sein Geld behalten.

      Lange forderten die Verbraucherzentralen die Einführung dieser sogenannten "Button-Lösung". Mit ihr soll verhindert werden, dass Verbraucher im Internet über entstehende Kosten getäuscht werden.


      Die "Button-Lösung" kann spielend leicht umgangen werden und verhindert überhaupt nichts. Das haben aber weder Verbraucherzentralen noch Regierung kapiert.