Störerhaftung eines Vaters für Urheberrechtsverletzung der volljährigen Tochter

    • Störerhaftung eines Vaters für Urheberrechtsverletzung der volljährigen Tochter

      Ein geradezu absurdes und realitätsfremdes Urteil hat Landgericht Düsseldorf vom 27.5.2009 (Az 12 O 134/09) gefällt. Die volljährige(!) Tochter eines Vaters und Inhabers des Internetanschlusses hat eine Urheberrechtsverletzung begangen, indem sie einen Titel des Rappers Bushido illegal heruntergeladen hat. Der Musikverlag, der die rechte an dem Titel inne hatte, hat daraufhin den Vater abgemahnt und schließlich eine einstweilige Verfügung erwirkt, als dieser die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete.

      Das Gericht führt in seiner Urteilsbegründung aus:

      Die Kammer vermag der von einigen Instanzgerichten vertretenen Auffassung, der Anschlussinhaber sei zu einer verdachtsunabhängigen Prüfung und Überwachung volljähriger Haushaltsangehäriger grundsätzlich nicht verpflichtet, nicht beizupflichten. Dem Antragsgegner als Inhaber des Internet-Zuganges wird nicht Unzumutbares abverlangt, wenn man eine Pflicht dahingehend bejaht, dass er vor der mit seinem Willen erfolgenden Nutzung seines Internet-Zuganges die betroffenen Familienmitglieder zumindest auffordert, Urheberrechtsverletzungen mittels seines Computers und Internet-Zuganges zu unterlassen.

      Das Urteil hat heftige Kritik ausgelöst. So führt Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken und seit über 20 Jahren Fachmann für Fragen des Datenschutzes in Unternehmen und Behörden, aus:

      Die Entscheidung hat zu Recht deutliche Kritik hervorgerufen. Die Vorstellung, ein Vater müsse seinen volljährigen (!) Kindern erst einmal einen Vortrag über die rechtmäßige Benutzung halten, bevor er ihnen einen Internetanschluss überlässt, bewegt sich am Rande des Abwegigen. Die Kinder würden dies mit Recht so verstehen, dass er ihnen – ohne erkennbaren Anlass - künftiges rechtswidriges Verhalten unterstellt. Der Familienfriede dürfte dann dahin sein.

      Würde man dies auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich. Denn im Straßenverkehr kann rechtswidriges Verhalten weit schlimmere Schäden auslösen als im Internet.

      Quelle

      Eine persönliche Anmerkung am Rande, die nicht einer gewissen Polemik entbehrt: So manchmal denke ich, es müßte eine oberste Behörde geschaffen werden, die das gemeine Volk vor völlig realitätsfremden Urteilen unzurechnungfähiger Richter schützt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.