Abo-Fallen mix-download.com - downloadkoenig.com - fix-downloaden.com

    • Abo-Fallen mix-download.com - downloadkoenig.com - fix-downloaden.com

      Auktionshilfe berichtet nur selten von Abo-Fallen, aber wenn ich mal auf etwas stoße, was unter den vielen fragwürdigen Seiten heraussticht, dann mache ich mir manchmal doch die Mühe, wie in diesem Fall.

      Es geht um folgende Seiten, die Freeware zum Download anbieten:

      mix-download.com

      downloadkoenig.com

      fix-downloaden.com


      Im Impressum der Seiten sind, wie nicht anders zu erwarten, englische Limited eingetragen:

      mix-download:

      First Level Communication Ltd.
      The Picasso Building
      Caldervale Road
      Wakefield WF1 5PF
      United Kingdom
      E-Mail: Support@Mix-Download.com

      downloadkoenig:

      Vanus Ltd.
      5 Jupiter House, Calleva Park
      Aldermaston
      Reading
      Berkshire RG7 8NN
      Großbritannien
      E-Mail: Support@DownloadKoenig.com
      Registernummer: 06263082 (Handelsregister UK)

      fix-downloaden:

      NOM New Online Media Ltd.
      The Picasso Building
      Caldervale Road
      Wakefield WF1 5PF
      United Kingdom
      E-Mail: Support@Fix-Downloaden.com

      Bereits die verwendeten Texte und das Layout der Seiten lassen erahnen, daß die drei miteinander zu tun haben. Und man nacht offensichtlich keinen Hehl daraus, denn wenn man bei der Anmeldung auf den erstgenannten Seiten auf den Link fürs Widerrufsrecht klickt, landet man bei fix-downloaden. Mal schauen, wie lange es dauert, bis die Herrschaften das gemerkt haben. Gewollt ist dies jedenfalls nicht, denn über den Link "AGB" und "Kundeninformationen" landet man richtig.

      das gibt uns den Anreiz mal genauen hinzuschauen. Wie bei solchen Seiten üblich, werden die Kosten als Abo erst bei der Anmeldung und ganz am Rande der Seite genannt, so daß viele User darauf hereinfallen. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland. Aber es kommt noch dreister. Beim Registrieren schreibt man ganz frech: Ich akzeptiere die AGB & Kundeninformation und verzichte auf mein Widerrufsrecht. Auch das widerspricht eindeutig deutschem Recht.

      Dazu paßt dann auch die Mail, die jüngst abzocknews.de veröffentlichte:

      Sehr geehrte/r Frau/Herr xxxxxx,

      die Diskussion ist an diesem Punkt beendet.

      Wie bereits mehrfach ausgeführt, existiert ein solches Widerrufsrecht nicht. Etwaige Behauptungen Ihrerseits, der Verbraucherzentralen oder jeglicher anderer Institution treffen nicht zu.

      Eventuell muß erst ein Urteil gegen S I E ergehen, das Sie zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie dies wünschen, können wir Ihnen helfen – sollte nämlich von Ihnen keine Zahlung eingehen, werden wir Ihren Fall an ein Inkassobüro sowie Rechtsanwälte abgeben. Die Forderung wird dann im Wege der Klage gegen S I E geltend gemacht. Am Ende werden Sie zur Zahlung verurteilt, und Sie müssen mit Vollstreckungsmaßnahmen in Ihr Vermögen (persönliche Habe, Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung u.ä.) rechnen.

      Sollten Sie dies nicht wünschen, so raten wir Ihnen, die Forderung nunmehr zu begleichen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Vanus Ltd.


      Bei Computerbetrug.de findet man schließlich die Inkasso-Firmen, die für mix-download das Geld eintreiben: Link1 Link2

      Zum einen ist es die Proinkasso GmbH, die schon länger hinsichtlich solcher Schreiben in den Medien steht (man möge bitte googeln). An dieser Stelle nur eine Pressemitteilung der Polizei Bayern:

      STRAUBING. Bereits über das gesamte Jahr 2009 wandten sich Bürgerinnen und Bürger aus Niederbayern an die Polizei, da sie vermeintlich, unberechtigte Forderungen der "Proinkasso GmbH" erhielten.

      Während sich die registrierten Fälle im ersten Halbjahr auf maximal zwei pro Monat beschränk-ten, konnte in den Monaten Juli und August ein leichter Anstieg der bei der Polizei gemeldeten Fälle verzeichnet werden. Im Rahmen der Anzeigenerstattungen werden regelmäßig Inkasso-schreiben der Proinkasso GmbH vorgelegt.

      Die Forderungen der Proinkasso GmbH bewegen sich in der Regel zwischen 100,- und 180,- Euro. Im jüngsten Fall tritt die Proinkasso GmbH für eine Firma CC PROFI ein, welche in ihrer Forderung einen Vertragsabschluß per Telefon für ein Gewinnspiel zugrunde legt. Im Falle einer Nichtbezahlung verweist die Proinkasso GmbH auf Möglichkeiten wie Mahnbescheid, Vollstrek-kungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung.

      Gegenstand der Proinkasso GmbH ist grundsätzlich die Einziehung von Forderungen im Rahmen einer Inkassotätigkeit. Aus den Schreiben der Proinkasso GmbH wird deutlich, dass es sich um eine Forderung einer Fremdfirma gegen den Adressaten des Schreibens handelt. Neben Tele-fonangeboten spielen aber auch Forderungen bezüglich Internetdiensten eine gewichtige Rolle. Auch hier tritt die Proinkasso GmbH für Fremdfirmen in Erscheinung. Die Forderungen werden ohne jeden Anlass und beabsichtigt gestellt.

      Internetdienste werden zwischenzeitlich für nahezu alle Kategorien angeboten. Diese können sich im ersten Moment als gratis tarnen und später dann als kostenpflichtig herausstellen. Jedoch befinden sich neben schwarzen Schafen natürlich viele seriöse Anbieter auf dem Markt. Schauen Sie sich deshalb Angebote vor dem Download oder einer Registrierung sehr genau an. Dies gilt insbesondere für die sogenannten AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen).


      Zum anderen ist es die im Dezember 2009 neu gegründete CBS Collect Billing Solutions GmbH. Dazu der Handelsregisterauszug:

      Amtsgericht Jena Aktenzeichen: HRB 504802: Bekannt gemacht am: 16.12.2009 12:00 Uhr

      Die in ().
      gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

      Neueintragungen

      14.12.2009

      CBS Collect Billing Solutions GmbH, Eisenach, Werneburgstraße 11, 99817 Eisenach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2009. Geschäftsanschrift: Werneburgstraße 11, 99817 Eisenach. Gegenstand des Unternehmens: Abrechnungsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Riebold, Christian, Bad Hersfeld, *24.08.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


      Und damit schließt sich der Kreis, denn die oben genannten Limited werden alle von Christian Riebold betrieben (zum eigenen Check: wck2.companieshouse.gov.uk), der bereits früher mit anderen Abo-Fallen aufgefallen ist. Nun treibt er aber seine Forderungen selbst ein.

      Das mag zwar für Insider nicht gerade alles neu sein, aber es war doch interessant und lehrreich, die Infos hier zusammenzustellen.

      Für Betroffene sei angemerkt, daß bei einer versteckten Preisangabe kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Im Zweifelsfall kann man sich auch an die Verbraucherzentralen wenden.
      Bilder
      • OpenOffice 3.1 Software downloaden_1263163483725.jpeg

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      • OpenOffice 3.1.1 Software downloaden_1263163408589.jpeg

        104,56 kB, 1.103×856, 222 mal angesehen
      • Azureus 4.0 Software downloaden, DownloadKoenig.com, das Programm-Archiv für Software, 8 e - m._1263163448208.jpeg

        91,92 kB, 1.103×884, 211 mal angesehen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Eventuell muß erst ein Urteil gegen S I E ergehen, das Sie zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie dies wünschen, können wir Ihnen helfen – sollte nämlich von Ihnen keine Zahlung eingehen, werden wir Ihren Fall an ein Inkassobüro sowie Rechtsanwälte abgeben. Die Forderung wird dann im Wege der Klage gegen S I E geltend gemacht. Am Ende werden Sie zur Zahlung verurteilt, und Sie müssen mit Vollstreckungsmaßnahmen in Ihr Vermögen (persönliche Habe, Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung u.ä.) rechnen.

      *ggg*

      Man achte auf das Wort "Eventuell". Nicht nur "eventuell" sondern "bombensicher" brauche die erst mal ein Urteil und das werden sie kaum bekommen - zumindest keines in deren Sinne. Alles nur heiße-Luft-Drohungen. Es tritt nämlich nur der 2. Halbsatz ein - die Weitergabe an Inkassobuden und Rechtsanwälte. Das mit der Klage werden die sich s e h r genau überlegen müssen. Ist die selbe Methode wie es PayPal teibt. Dort arbeitet man jetzt auch mit einem Inkassobüro welche mit Klagsdrohungen bis zur Lohnpfändung um sich wirft. Deren Schreiben sind so formuliert als ob es sich bereits um "den " Mahnbescheid handle :cursing: .
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Hallo Community,

      ich habe mich hier angemeldet, weil ich in eine Abo-Falle von Mix-Download getappt bin.

      Am 22.09.2009 hatte ich mich allem Anschein nach dort registriert. Die versteckten Kosten hatte ich wohl übersehen. Die Zahlung für das erste Vertragsjahr hatte ich damals angetreten, weil ich meinen Eltern diese Registrierung nicht erklären konnte und ich mich selbst für ''schuldig'' hielt.

      Am 19.07.2010 erhielt ich eine Rechnung für das zweite Vertragsjahr. Ich habe was vollkommen Blödes getan, nämlich diese Rechnung ignoriert. Vor 23 Tagen bekam ich nun eine Inkasso-Mahnung. In dieser wurde ich zum Zahlen aufgefordert, dazu wurde eine Gebühr von ungefähr 85€ beansprucht. Danach hatte ich zum zweiten Mal den Kopf in den Sand gesteckt. Diese Woche wollte ich mich dem nun annehmen, da ich nicht das Risiko höher Kosten eingehen wollte.

      Mir ist im Zeitraum der letzten 3 Wochen anscheinend ein Missgeschick passiert; Ich habe die Inkasso-Mail offensichtlich in den Papierkorb gelegt. Das habe ich wohl aus Versehen gemacht, zumindest hatte ich davon nichts gemerkt. Kürzlich leerte ich meinen Papierkorb, womit dann dummerweise auch die Mail entfernt wurde. Dies fiel mir am heutigen Abend auf.

      Ich habe nun an support@Mix-Download.de eine Mail geschrieben;


      Liebe
      Mix-Download Betreiber,

      mein Name ist ****** *********. Ich bin aus mir
      unerklärlichen Gründen bei Ihrem Download-Potal registriert. Die Zahlung für das
      erste Vertragsjahr habe ich damals angetreten. Die Zahlung für das zweite
      Vertragsjahr habe ich zu meinem Bedauern versäumt. Kürzlich erhielt ich eine
      Inkasso-Mahnung, mit dem Betreff, nun endlich zu zahlen. Aufgrund eines
      Missgeschickes habe ich diese E-Mail aus meinem Papierkorb gelöscht, da mir
      nicht bewusst war, dass ich sie aus Versehen in den Papierkorb abgelegt
      hatte.

      Ich bitte Sie inständig darum, mir diese E-Mail erneut zukommen zu
      lassen. Ich werde meiner Zahlungspflicht nun umgehend nachkommen. Ich
      entschuldige mich vielmals für meinen Fehler, nicht sofort gezahlt zu haben. Ich
      bin 16 Jahre jung und nicht fehlerfrei.

      Mit freundlichen
      Grüßen

      ****** *********

      _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

      Ich kann nur hoffen, dass sie auf meine Bitte ohne weitere Kosten eingehen werden.

      Aus dem Schlamassel werde ich wohl anders nicht mehr herauskommen, als die geforderten 180€ zu zahlen. Meinen Eltern muss ich dies auch noch beichten.

      Ich würde gerne hören, was ihr dazu meint. Dazu habe ich noch einige Fragen: Wie sieht es mit der Kündigung des Vertrages aus? Auf der Webseite steht nur folgendes :
      Der Vertrag läuft mindestens 24 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht bis 14 Tage vor Ablauf des Laufzeitendes gekündigt wird.
      Heißt das nun, dass ich spätestens 14 Tage vor Vertragsende eine Kündigung einreichen muss? Wie reiche ich eine Kündigung ein? Wo kann ich einsehen, wie lange der Vertrag noch läuft?


      Ich hoffe, ich bekomme Antworten von euch. Bin mit den Nerven nämlich langsam am Ende. :(


      Edit: Ich habe auf Mix-Download.com ein neues Passwort angefordert. Ich habe diese Webseite ja nie genutzt, kann mich nicht einmal an die Registrierung erinnern. Zur Neuanforderung des Passworts musste ich meine E-Mail-Adresse und ein Captcha eingeben. Gesagt, getan, nur bekomme ich keine E-Mail mit meinen neuen Zugangsdaten, obwohl danach dort geschrieben stand, dass mir soeben eine E-Mail mit meinen neuen Zugangsdaten gesendet wurde.

      Wie soll ich denn, ohne mich einloggen zu können, den Vertrag kündigen? ;(

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Desmond ()

    • Desmond schrieb:

      Wie soll ich denn, ohne mich einloggen zu können, den Vertrag kündigen?

      Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Adresse steht ja hier. Kann morgen zur Post. Nur weil Du bis 14 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigen kannst heisst das ja nicht, dass Du solange warten musst, können kannst Du das auch schon früher. Jetzt zum Beispiel.

      In Dein Vorhaben die Kosten zu zahlen will ich dir mal nicht reinreden, ich nehme mal an, da haben Deine Eltern auch mitzureden. Wie kommst Du übrigens auf 180 Ocken? Ich komme da auf 8x12=96 Euro für das zweite Vertragsjahr. Oder bin ich im Kopfrechnen auf meine alten Tage schwächer geworden? Wenn Du allerdings tatsächlich erst 16 bist, wäre die Frage auch, ob Du zum Zeitpunkt des vorgeblichen Vertragsschlusses überhaupt im Rahmen der Angebote geschäftsfähig warst. Oder liegt das im normalen Rahmen deiner finanziellen Möglichkeiten? Kann ich von hier aus ja nicht beurteilen.

      Wenn Du was zahlen willst, damit Ruhe ist, dann zahl die reinen Abokosten. Ihr Inkasso sollen sie sich sonstwohin stecken, insbesondere in der Höhe. Die frisst ihnen kein Richter. Hast Du von denen einen Brief bekommen? Bist Du überhaupt wirksam im Verzug? Ich sehe zwar in den AGB, dass der jährliche Beitrag "sofort" fällig ist aber erstens ist "sofort" keine Fristsetzung und zweitens schon gar keine Vereinbarung über einen Verzug - ein geltend gemachter Verzugsschaden (Inkasso-Kosten) ist also deren Problem. Ebenso wenig sehe ich eine rechtliche Bindung durch die Regelung der Mahnkostenpauschale. Da fehlt was, damit die wirksam wird. Was genau, das soll der Herr mixdownload mit seinen bezahlten Anwälten klären, das schreibe ich dem hier nicht hin.

      Wenn danach noch was kommt: Rückschein der Kündigung hast Du. Falls das Ding nicht zustellbar ist und zurückkommt sogar die komplette Kündigung. Lass in dem Fall den Brief verschlossen und bewahre ihn so auf, Du weisst ja was drin ist. Deren Problem. Blöd von Dir war natürlich die Mail mit der Du den Erhalt der Inkasso-Mail bestätigt hast. Aber wie gesagt: wo kein Verzug da kein Verzugsschaden.

      Und geh erst mal beichten, bevor du weiteren Unsinn baust. So alte Säcke haben einfach mehr Erfahrung mit der typisch jugendlichen Gehirnerweichung. Ich auf jeden Fall bin froh, dass ich nur Onkel bin. Da kann ich meine Geschwister immer sachte daran erinnern, was wir so alles angestellt haben, wenn ihr Nachwuchs wieder mal was ausgefressen hat. 8)

      @uhu:

      Interessanterweise stellen sich die AGB vom mixdownload heute im Bereich der WRB etwas anders dar. Allerdings sehe ich immer noch genügend Punkte, die ein seriöses Unternehmen so nicht verwenden würde.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wenn ich das noch richtig weiss, ist man doch erst mit 16 Jahren teilweise geschäftsfähig und darf ohne Zustimmung der Eltern Geschäfte/Verträge im eigenen finanziellen Rahmenschließen.
      Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, wenn der TE bei Vertragsschluss noch 15 war, dass der Vertrag per se nichtig wäre. Oder irre ich mich da?
      Im Taschengeldparagraph (BGB §110) heist es ja aber auch, das Verträge und co die einen dann dauerhaft finanziel belasten von den Eltern noch immer wiederrufen werden können.
      Wäre das keine Möglichkeit für den Te?
    • Vielen Dank für die schnelle Antworten.

      @Oberlix

      Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war ich 14 Jahre alt.

      @Löschbert

      Ich komme auf 180€ - 190€ (Weiß die genaue Zahl nicht mehr), weil das Inkasso-Unternehmen eine Gebühr für deren Aufwand verlangt.

      Ich habe von denen einen Brief bekommen, in dem ich zum Zahlen aufgefordert wurde. Datum war der 19.07.2010. Dem bin ich nicht nachgekommen, daher erhielt ich vor 24 Tagen eine Inkasso-Mahnung per E-Mail.

      Im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten liegt das wohl. Zumindest habe ich genügend Ersparnisse auf dem Konto, sodass ich 96€ zahlen könnte. Mein monatliches ''Einkommen'' durch Taschengeld oder Geldgeschenke liegt aber unter diesem Wert.

      Wenn ich das richtig verstanden habe, bin ich also trotz der 7-8 Monate, in denen die auf das Geld warten, nicht im Verzug, weil deren AGB's nicht eindeutig sind?

      Da fällt mir erst einmal ein Stein vom Herzen, dass ich nur 96€ zahlen muss. Wie steht es denn darum, dass ich eventuell zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschäftsfähig war?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Desmond ()

    • @TE:

      Oberlix bezieht sich darauf, dass Du ab 14 eingeschränkt geschäftsfähig (Taschengeldparagraph) bist. Allerdings... Abo.

      Ich habe eigentlich nur nochmal nachgefragt, weil sich das zwar aus deiner zitierten Mail eigentlich ergibt, aber eindeutig geschrieben hattest Du das bisher eben nicht.

      Damit ist der §110 BGB auch hinfällig. Einschlägige Literatur in Form von Urteilen gibt es genügend.

      Ich habe auch mal einen Textschnipsel rausgesucht (das Netz ist ja groß) und leicht angepasst, den Deine Eltern (!) statt einer Kündigung an den lieben download schicken können:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      in ihrem Schreiben zuletzt von [Datum] fordern sie den Betrag von [Euro] für den vermeintlichen Vertragsabschluss meines minderjährigen Kindes auf ihrer Webseite. Sofern ihre Daten stimmen, steht jedoch ausser Zweifel, dass unser minderjähriges Kind den Vertrag abgeschlossen hat.

      Hierzu stellen wir fest:
      Ein abgeschlossener Vertrag eines Minderjährigen ist zunächst einmal schwebend unwirksam und hängt von der Zustimmung der Eltern ab. Wir erklären hiermit ausdrücklich unsere Verweigerung zum Vertragsabschluss unseres Kindes.
      Die von ihnen angebotene Dienstleistung fällt zudem nicht unter § 110 BGB (Taschengeldparagrafen)

      Das ihnen sicher bekannte Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08 wie auch die allgemeine Rechtssprechung untersagt ausdrücklich einen Vertragsabschluss ohne Zustimmung der Eltern und entbindet diese von jeglicher Zahlungsverpflichtung. Weiterhin machen wir sie darauf aufmerksam, dass die Haftung der Eltern in einem solchen Fall ausgeschlossen ist. Das Urteil des Oberlandesgericht München Az: 6 U 3881/08 dürfte ihnen dazu bekannt sein.

      Abschließen sei zu erwähnen, dass wir durch die Seiten der Verbraucherzentralen und Medien bestens über unsere Recht aufgeklärt sind und eine weitere schriftliche Auseinandersetzung in diesem Fall nicht wünschen.

      Einem gerichtlichen Mahnverfahren sehen wir ebenso gelassen entgegen wie auch - dank unserer Rechtsschutzversicherung - einer möglichen Klageerhebung.

      Mit freundlichen Grüßen

      So - kannste beichten gehen. Theoretisch könnten deine Eltern die erste Abogebühr auch noch zurückfordern, aber das würde ein Mahnverfahren nach England bedeuten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wow, vielen, vielen, vielen Dank! :)


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      So - kannste beichten gehen. Theoretisch könnten deine Eltern die erste Abogebühr auch noch zurückfordern, aber das würde ein Mahnverfahren nach England bedeuten.


      Ein Mahnverfahren erspare ich meinen Eltern lieber. Nur um noch einmal sicherzugehen, wenn meine Eltern den von Dir zitierten Text an Mix-Download senden, ist der Vertrag nichtig und dazu muss ich die 96€ nicht zahlen? Muss das als E-Mail oder per Post gesendet werden?


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      dass Du ab 14 eingeschränkt geschäftsfähig (Taschengeldparagraph) bist. Allerdings... Abo.


      Wie meinst Du das? ich bin also vom 14. bis zum 18. Lebensjahr nur eingeschränkt geschäftsfähig? Wie habe ich ''Allerdings... Abo'' zu verstehen? Tut mir leid, falls ich gerade auf dem Schlauch stehe. :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Desmond ()

    • Ich bin zwar nicht Löschbert

      Das ist der § 110:
      "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

      Gemeint war die mögliche Gegenargumentation, dass der Vertrag doch wirksam ist, weil du mit deinem Taschengeld ja machen kannst, was du willst und du durch die Zahlung ja belegt hast, dass das deinen Rahmen nicht gesprengt hat.
      "Allerdings Abo" bezieht sich jetzt darauf, dass du damit eine Verpflichtung eingegangen bist, auch zukünftige Zahlungen zu leisten und das von Geld, das dir noch garnicht zur Verfügung steht. Solche Verträge mit Minderjährigen sind unwirksam.
    • Hey!

      Ich wusste, dass ich das irgendwo schonmal gelesen hab und habe es grad hier wiedergefunden.
      Danke, für den Thread, weil mir das wirklich wieder völlig entschwunden ist und ich mich seit einiger Zeit mit den Seiten befasse, mich aber noch nicht getraut habe, da richtig einzusteigen.
      Also nochmal ein großes DANKE!Wirklich :thumbsup:
    • Desmond schrieb:

      Wie meinst Du das? ich bin also vom 14. bis zum 18. Lebensjahr nur eingeschränkt geschäftsfähig? Wie habe ich ''Allerdings... Abo'' zu verstehen? Tut mir leid, falls ich

      Die 14 war ein Tippfehler von mir, mit 14 beginnt die Strafmündigkeit. Ab da kann man also strafrechtlich für alles belangt werden was man so anstellt - z.B. Mord, Meineid, Betrug, Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Sach- und Beamtenbeschädigung...

      Beschränkt geschäftsfähig bist Du ab 7. Was das heisst hat eule ja schon geschrieben. Wenn ein Sechsjähriger sich also ein Eis kauft, wird das allenfalls stillschweigend von der Gesellschaft geduldet. ;)

      Desmond schrieb:

      Ein Mahnverfahren erspare ich meinen Eltern lieber. Nur um noch einmal sicherzugehen, wenn meine Eltern den von Dir zitierten Text an Mix-Download senden, ist der Vertrag nichtig und dazu muss ich die 96€ nicht zahlen? Muss das als E-Mail oder per Post gesendet werden?

      Richtig, damit wird dem Vertrag die Grundlage entzogen auf der er stehen soll. Er fällt dann sozusagen auf die Nase. ;)

      Wenn Deine Eltern das an mixdownload schicken, fallen die 96 Euro Abokosten weg. Da dann auch kein Verzug besteht, ist auch der Verzugsschaden (so nennt man die Inkasso-Kosten) hinfällig. Ich nehme mal an, Du hast bei der Anmeldung Dein Alter halbewgs korrekt angegeben - zumindest hast Du nicht bewusst und vorsätzlich da was falsches eingetragen, allenfalls vertippt.

      Und ich würde das per Post Einschreiben Rückschein nach England schicken. Kostet irgendwas mit 4,50.

      Bleibt noch das Inkasso. Denen reicht ein normaler Brief. Dazu den Textschnipsel etwas umändern, damit er passt.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit Schreiben vom [Datum] haben wir Ihrem Mandanten folgendes mitgeteilt:

      in ihrem Schreiben zuletzt von [Datum] fordern sie den Betrag von [Euro] für den vermeintlichen Vertragsabschluss meines minderjährigen Kindes auf ihrer Webseite. Sofern ihre Daten stimmen, steht jedoch ausser Zweifel, dass unser minderjähriges Kind den Vertrag abgeschlossen hat.

      Hierzu stellen wir fest:
      Ein abgeschlossener Vertrag eines Minderjährigen ist zunächst einmal schwebend unwirksam und hängt von der Zustimmung der Eltern ab. Wir erklären hiermit ausdrücklich unsere Verweigerung zum Vertragsabschluss unseres Kindes.
      Die von ihnen angebotene Dienstleistung fällt zudem nicht unter § 110 BGB (Taschengeldparagrafen)

      Das ihnen sicher bekannte Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08 wie auch die allgemeine Rechtssprechung untersagt ausdrücklich einen Vertragsabschluss ohne Zustimmung der Eltern und entbindet diese von jeglicher Zahlungsverpflichtung. Weiterhin machen wir sie darauf aufmerksam, dass die Haftung der Eltern in einem solchen Fall ausgeschlossen ist. Das Urteil des Oberlandesgericht München Az: 6 U 3881/08 dürfte ihnen dazu bekannt sein.

      Die Übernahme eines vorgeblichen Verzugsschadens weisen wir daher zurück.

      Mit freundlichen Grüßen



      Man mag von einem Inkassounternehmen halten was man will, die machen im Grunde nur, was sie von ihren Forderungsgläubigern gesagt bekommen. In wie weit sie selber das dann wohlwollend mitmachen und in Kauf nehmen, das sie einen Gläubiger reinnehmen, der ihnen in der Mehrzahl unberechtigte Forderungen reingibt, ist deren Problem und allenfalls moralisch zu beurteilen. Manche machen das, andere wieder nicht, seriös sind sie aber alle zumindest so weit, dass sie ihre Zulassung nicht verlieren. (warum wohl arbeitet z.B. Paypal nicht mit Creditreform oder Mediafinanz zusammen...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.