Verkäufer verlangt eidesstattliche Erklärung

    • Verkäufer verlangt eidesstattliche Erklärung

      Ich habe bei bei einem Auktionshaus bei einem gewerblichen Verkäufer etwas für 60 Euro gekauft und mit Paypal
      bezahlt.

      Der Verkäufer hat es am 15.12. unversichert als Warensendung
      versendet. Bis heute ist die Ware nicht angekommen. Nach langem Warten (viell.
      kommt es ja doch noch an...) hat sich der Verkäufer bei der Post erkundigt. Der
      Postbeamte gilt als Zeuge, dass es versendet wurde. (das glaub ich ja auch,
      jedoch ist es nicht das erste Mal, dass etwas bei der Post verschwindet - zumal
      eine Warensendung offen versendet wird)

      Der Verkäufer verlangt nun eine eidesstattliche Erklärung,
      dass ich die Ware nicht erhalten habe. Da bin ich dann doch etwas stutzig
      geworden. Habe nicht viel Ahnung von Recht, aber ich dachte sowas erklärt man
      nur gegenüber Behörden oder vor Gericht.

      Ich bin gerne bereit einen Zettel zu unterschreiben, dass
      ich die Ware nicht erhalten habe, aber gleich eine eidesstattliche Erklärung?!?
      Wie soll ich mich jetzt verhalten?

      Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zauberfee_123 ()

    • Hallo zauberfee_123, da saß der Verkäufer wohl im falschen Film! Du hast bei einem gewerblichen Händler gekauft. Dieser hat die Verantwortung dafür, dass die Ware auch bei Dir ankommt. Wie er das macht, ist seine Sache.
      Ich an Deiner Stelle würde bei PayPal einen Konflikt eröffnen. Ich bin mir sehr sicher, dass Du Dein Geld ziemlich unkompliziert wieder erhälst. Für den Verkäufer gibt es anschließend eine "Rote".
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Zur Abgabe einer EV bist Du in einem solchen Fall überhaupt nicht verpflichtet.
      Das heißt, es dürfen Dir keine Nachteile entstehen, wenn Du sie nicht abgibst. Eine einfache Erklärung zur Sachlage "die Ware habe ich bis heute nicht erhalten" reicht.

      Wahrscheinlich möchte sich der gewerbliche Verkäufer nur insofern absichern, als daß es bei undokumentiertem Versand (z.B. Warensendung) schon mal Fälle gegeben hat, in denen der Käufer zwar das Nichterhalten der Ware bemängelt hat, tatsächlich aber die Ware erhalten hatte. Dies wäre also ein Betrug. Mit einer EV würde er Dich rechtlich festnageln. Dies erhöht für Ihn anscheinend die Sicherheit, daß Du die Wahrheit sagst. Allerdings sollte sich der Verkäufer (schon gar bei einem Warenwert von 60€) überlegen, ob er nicht besser einen dokumentierten (nachvollziehbaren) Versand anbietet.

      Paypal verlangt übrigens, wenn der Käufer die Ware nicht erhalten hat und sich bei ebay darüber beschwert (vorgeschriebene Vorgehensweise s.u.), vom Verkäufer einen qualifizierten Nachweis über den Versand. Eine Zeugenaussage des Versandpersonals (auch an Eides statt ;) ) reicht Paypal nicht (AGB).

      Also, ganz gelassen, freundlich und bestimmt dem Verkäufer mitteilen, daß die Ware nicht angekommen ist und mit Fristsetzung (ca. 14 Tage) zur Lieferung auffordern. Für den Fall der Nichtlieferung vorsorglich im Schreiben schon mal weitere Schritte (ebay-Verfahren - Ware nicht erhalten) androhen. Falls die Ware nach der Frist nicht eingetroffen ist, das ebay-eigene Verfahren beginnen.

      Hier die ebay-Info und Vorgehensweise zum Thema:
      pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
      pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
      viribus unitis semper et ubique

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Es ist ja formal alles ganz richtig, was der Verkäufer so zu tun hat und das er das Risiko trägt, aber mal ganz ehrlich warum fällt dem
      TE ein Zacken aus der Krone, wenn er an Eides statt erklären soll das er die Ware nicht erhalten hat?
      (hat er etwa doch? und nun Skrupel die Erklärung abzugeben? 8| )

      Es tut nicht weh und wenn es der Warheit entspricht ist da auch nix falsch dran, der Verkäufer hat mehr Vertrauen zu seinem Kunden und
      einen Beleg fürs Gefühl oder die Anzeige gegen die Post/Unbekannt als Beweis in der Hand.
      und erstattet bzw. sendet einfach einen Ersatz. Ich hatte sowas vor jahren auch schon mal, Erklärung abgegeben und nach wenigen tagen den Ersatz im Haus.

      Recht haben und rechthaberisch sind ganz dicht beieinander. 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Im Prinzip hast Du nicht Unrecht. Jedenfalls eventuell prinzipiell. ;)

      Eine EV würde möglicherweise das Vertrauen des Verkäufers in den Käufer verbessern.
      Ich versuche den Verkäufer zu verstehen. Er möchte versuchen, sein Versäumnis auf dem Rücken des Käufers geradezubügeln.

      Allerdings ist der Käufer zur EV in keinster Weise verpflichtet. Es ist auch absolut unüblich.
      Die Schuld an dieser Miesere hat einzig und allein der Verkäufer, indem er eine Warensendung für einen 60€-Artikel angeboten hat.
      Nun muß er mit dem selbstgewählten Risiko leben und die Folgen tragen. Es kann nicht sein, daß der Käufer für die Versäumnisse des Verkäufers geradestehen muß!

      Eine EV ist in meinen Augen immer nur ein letztes Mittel, um die eigene Person zu verteidigen und vor weiteren Angriffen zu schützen.
      Der Käufer in diesem Fall braucht sich aber nicht zu verteidigen. Vor was denn? Er hat nichts verbrochen.

      Im Gegenteil: Eine von ihm bestellte und bezahlte Sendung hat er nicht erhalten. Er ist erstmal der Benachteiligte!

      Selbst wenn der Käufer eine EV abgeben würde, aber in Wirklichkeit die Ware erhalten hätte, dann könnte der Verkäufer die EV trotzdem in die Tonne treten, weil sie nichts wert wäre. Der Verkäufer könnte dem Käufer den verleugneten Erhalt in keinster Weise nachweisen. Eine Warensendung wird nirgends dokumentiert. Und das ist ja auch sein Problem dann mit Paypal ...

      Wie gesagt, eine einfache Erklärung gegenüber dem Verkäufer reicht vollends. Und der Verkäufer sollte sich mal beeilen, die Ware (gut dokumentiert) nachzuliefern!

      Methoden sind das ... unmöglich sowas ... finde ich ... X(
      viribus unitis semper et ubique

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • @Faihandel

      Ich gebe dir da vollkommen recht wobei ich aber auch den Verkäufer verstehen kann, kaum verschickt man unversichert und schon kommen die beschwerden, ich spreche aus eigener dummer Erfahrung.

      Fairhandel schrieb:

      Eine EV ist in meinen Augen immer nur ein letztes Mittel, um die eigene Person zu verteidigen und vor weiteren Angriffen zu schützen.
      Der Käufer in diesem Fall braucht sich aber nicht zu verteidigen. Vor was denn? Er hat nichts verbrochen.
      z.B.: Justiz, Polizei, Bundeswehr (Zeitsoldaten) ect., aber nicht über eBay ;)

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Es stimmt schon was Du sagst, allerdings gibt es mittlerweile sicherlich Leute, die gezielt gewerbliche Händler suchen, die noch unversichert versenden um dann zu behaupten, dass die Sache nicht angekommen ist.

      Ein Verkäufer kann sich dagegen nur schützen, wenn er nur noch versichert versendet. Trotzdem ist dies auch eine Unart, gerade wenn man die Kosten des versicherten Versands nicht mehr gegenrechnen kann, weil ein Artikel vielleicht nur 5,00 Euro kostet. Auch hiergegen muss es einen Schutz geben.

      Womit ich nicht sagen will, dass eine EV dies bewirkt (ich bin mir auch sicher, dass der VK hier das Wort falsch interpretiert und einfach nur eine schriftliche Erklärung für seine Unterlagen haben will), allerdings bin auch ich der Meinung, dass jemand ohne schlechtes Gewissen ohne Probleme etwas in der Art schriftlich abgeben kann. Ob das dem VK was bring bezweifel auch ich, allerdings ist doch schon immer fraglich, warum sich Käufer so derbe gegen solche Bitten wehren. Was hat ein Käufer denn zu verlieren, wenn er schriftlich bestätigt, den Artikel nicht erhalten zu haben ? Und komm mir jetzt nicht mit den 55 Cent Porto :P
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nein, mach ich nicht, aber wie ich bereits schrieb kann ich den Verkäufer schon verstehen....und weh tun würds mir nicht....vor allem nicht, wenn ich dann endlich zu meiner Ware komme. Natürlich würde ich eine Kopie des Schreibsels behalten :D

      Aus den von mir bereits benannten Gründen hat auch ein Verkäufer Bedenken, wenn mal so in den Raum gesagt wurde, dass der Artikel nicht ankam. Er hat kein Recht auf eine solche Erklärung, das ist ja richtig, am Ende muss er so oder so nochmal liefern, das ist auch richtig, aber bevor ich mich da ewig rumstreite 8|

      Nun muss dies aber jeder für sich selber entscheiden.

      Ich jedenfalls kann die Ambitionen des Verkäufers nachvollziehen und würde ihm ein solches SChreiben in diesem Falle überlassen (das ist meine persönliche Meinung) !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • so nett, wie sich das immer anhört,

      wer nichts zu verbergen hat, kann ja
      für mich ist das ein "Totschlagargument"

      man muss sich ja nur mal ansehen, in welchen Fällen man nur eine EV abgeben muss


      Ihre Gläubiger erfahren durch Ihre Eidesstattliche Versicherung, wie Ihre
      aktuelle Vermögenssituation aussieht. Durch Ihre Angaben, die Sie schriftlich
      im Vermögensverzeichnis machen müssen, erhalten die Gläubiger Aufschluss über
      etwaige Pfändungsmöglichkeiten. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
      kann von Ihren Gläubigern beantragt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel
      vorhanden ist und


      • eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, oder
      • Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, oder
      • der Gerichtsvollzieher Sie trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches
        wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat.
      http://www.meine-schulden.de/ratgeber/eidesstattliche_versicherung
      und dort steht auch , welch Folgen so eines EV hat:

      Ihre Gläubiger erfahren durch Ihre Eidesstattliche Versicherung, wie Ihre
      aktuelle Vermögenssituation aussieht. Durch Ihre Angaben, die Sie schriftlich
      im Vermögensverzeichnis machen müssen, erhalten die Gläubiger Aufschluss über
      etwaige Pfändungsmöglichkeiten. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
      kann von Ihren Gläubigern beantragt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel
      vorhanden ist und


      • eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, oder
      • Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, oder
      • der Gerichtsvollzieher Sie trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches
        wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat.


      Und natürlich sind Sie im Rahmen einer Eidesstattlichen Versicherung zu
      wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über Ihre Vermögenssituation
      verpflichtet.
      Das ist ja wohl ein Witz!? X(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Der Verkäufer meint wohl eine Erklärung an Eides Statt. :sleeping:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • .....davon mal ab habe ich hier deutlich beschrieben, dass ich nichts beeiden würde, sonder einfach ein Schreibsel aufsetzen würde in dem ich bestätige, dass ich die Ware zu keinem Zeitpunkt erhalten habe :P

      "An Eides statt" ist in solch einem Zusammenhang und unter gegebenen Umständen völliger Quatsch !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • "An Eides statt" ist in solch einem Zusammenhang und unter gegebenen Umständen völliger Quatsch !
      Die Abgabe einer solchen Versicherung ist im Handelsverkehr allerdings nichts ungewöhnliches ! Letztlich dient diese Versicherung lediglich nur der Glaubhaftmachung
      Selbst große Unternehmen, wie beispielsweise das insolvente Versandhaus Quelle, hat eine solche Erklärung schon verlangt.

      Im übrigen ist die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt nicht strafbar, wenn man diese dem Verkäufer gegenüber falsch abgibt. Strafbar ist die falsche Abgabe einer Versicherung an Eides Statt nur dann, wenn man diese einer Behörde gegenüber falsch abgegeben hat.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Charmin schrieb:

      Wenn du bei PayPal dein Konflikt meldest, muss der Verkäufer PayPal eine Zustellnummer vorzeigen, wenn er es nicht kann bekommst du das
      Geld wieder.

      Mfg. David
      Genau, Ysabell, das hatten wir ja schon geklärt, wir waren nur noch ein bisschen am Erbsenzählen, denn da war ja noch was mehr, nicht relevant, aber interessant! 8)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"