Wie ändere ich die automatische Antwort nach dem Kauf?

    • Wie ändere ich die automatische Antwort nach dem Kauf?

      Hallo, sicher wisst ihr doch, dass man ganz am Anfang eine automatische Nachricht für den Käufer meiner Ware einrichten kann.
      Nun möchte ich noch zusätzlich in die automatische Nachricht schreiben dass ich gerne die 35cent grundgebühr erstattet haben möchte im Falle einer Zahlung via Paypal.
      Kann mir jemand sagen wo ich das editieren kann oder habt ihr eine bessere Idee wo ich das hinschreiben kann?
      Gruß

      edit:
      entschuldigung, habe ausversehen in die falsche Kategorie geschrieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FreeStylaa ()

    • bist Du privater Anbieter ? Dann gib einfach nur die Überweisung und die Abholung an. PayPal kostet nur Geld und Nerven ! Kosten nach Auktionsende anzugeben ist erstens nicht rechtens und zweitens unfair !

      Entschuldige, aber wenn Du sowas überhaupt machen magst, gehört das sofort in die Artikelbeschreibung. Das kann ich aber nicht empfehlen, da evt. abmahnfähig !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Genau! Wenn Du PayPal akzeptierst bzw. akzeptieren musst, kommst Du auch für die PayPal-Gebühren auf. In der Artikelbeschreibung darauf hinzuweisen, dass die PayPal-Gebühren von den Käufern zu tragen sind, verstößt gegen die eBay-AGBs. Diese nach dem Kauf von dem Käufer zu verlangen ist niederträchtig und wird Dir mindestens eine "rote" bringen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Ich bin auch kein freind von solchen Praktiken, aber wenn du meinst die 35 cent bringen dich an die Armutusgrenze dann hau sie doch auf die Versandkosten drauf. Ist zwar nicht die feine Art aber weniger auffälig und rot gefährdet als das was du vorhast.
    • Es hat recht wenig Sinn in die Abwicklungsmail diesen Zusatz hineinzuschreiben.
      Die meisten Käufer nutzen den direkten Link von ebay zu Paynpal und da werden deine Wunschkosten nicht zugeschlagen.
      Der Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer gibt so einen Zuschlag auch rechtlich nicht her, es sei denn du hast das
      bereits deutlich in der Artikelbeschreibung geschrieben. Was dann allerdings wieder gegen die Epay AGB verstößt. ;(
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      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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