bobmobile.de

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      Mein 11jähriger hat mit seinem Prepaid-Handy per SMS an einem TV-Gewinnspiel teilgenommen und wurde anschließend mit Werbe-SMS für Spiele-Downloads bombardiert (20:48, 20:50 und 20:53).
      In der 1. steht - quasi als Absender: REDGAMES Abo (2,99EUR). wap.bobmobile.de, in den beiden anderen wird nur noch daran erinnert (um nicht zu sagen: dazu gedrängt) jetzt endlich die gewünschte SMS zu senden.

      Er hat es getan :wallbash und damit ein Abo abgeschlossen, dass besagte 2,99 WÖCHENTLICH kostet... was aber nur aus den AGB auf der entsprechenden Hompepage hervorgeht. Das war am 26.12.2009.

      Am 10.01.2010 hat er versucht, das Abo per SMS zu stoppen, natürlich vergeblich.

      Heute hat er bei seiner Mutter eine Generalbeichte abgelegt... und die sucht nun nach einem Weg, um da möglichst schnell wieder raus zu kommen. Gibt's den?
    • Lese dir mal diesen Beitrag durch
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Besonders interessant ist dieser Beitrag

      Die Verbraucherzentrale NRW bestätigt: Die Internet-Abo-Fallen von
      Bobmobile sind krass rechtswidrig, daher handelt es sich nicht um
      rechtsgültig abgeschlossene Verträge. Insofern muss weder irgendetwas
      bezahlt noch gekündigt werden.



      Beste Grüße



      Red.Goblin
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Auch wenn die Verbraucherzentrale sicherlich recht hat, das nichts bezahlt werden muss und nichts gekündigt werden braucht: Was nutzt es mir? Der Anbieter bucht einfach ab! Selbst eine zunächst leere Prepaidkarte nutzt nichts. Sowie diese wieder aufgeladen wird, werden prompt alle ausstehenden Beträge abgebucht.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Irgendwie scheinen auch verschiedene Anschriften im Umlauf zu sein.

      Nachfolgend das aktuelle Impressum der Homepage


      Guerilla Mobile Berlin GmbH
      Pfuelstrasse 5
      10997 Berlin

      Internet: www.gmob.de
      Support: hotline@gmob.de

      Telefon:
      Deutschland 01805 0500400 (0,14 EUR/Min.)

      Geschäftsführung: Oliver Thiel, Maurice Reimer
      Registergericht: Berlin
      Registernummer: HRB 11666 7B
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 264719846
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich würde die Prepaid Karte stilllegen. Der Mobilfunkbetreiber der die Karte herausgegeben hat wird dann die abgebuchten Beträge an den "Abbucher" zurückgeben und dann kommt der mit Mahnungen um die Ecke.
      Gleichzeitig empfehle ich gegen das Abbo Portal Anzeige zu erstatten.

      Gibt es eigentlich eine Möglichkeit solche per SMS geschlossenen Verträge auszuschließen? 8|
      Es ist doch auch möglich 0900er Nummern zu sperren ?(

      Nachtrag: Hier ein Link zu einer Info eines Anwalts
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Leider dürfte ein Vertrag zustande gekommen sein, Taschengeld Paragraf

      11 Jahre ist das Kind
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Die Frage ist, ob hier ein Vertrag überhaupt wirksam ist. Da das alles nach Abzocke aussieht, dürften die Verträge angreifbar sein, ähnlich den ganzen anderen Abzockseiten im Netz.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Leider dürfte ein Vertrag zustande gekommen sein, Taschengeld Paragraf
      Hier muss mich meine vorherige Aussage mal revidieren. Ich bin von 2,99 Euro pro Monat ausgegangen. Das wäre ein Betrag der unter den Taschengeld Paragraf fallen könnte. Es sind aber 2,99 Euro wöchentlich. Dieser Betrag dürfte pro Woche für einen 11 jährigen zu hoch sein, um unter den Taschengeld Paragraf zu fallen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Leider dürfte ein Vertrag zustande gekommen sein, Taschengeld Paragraf
      das ist so nicht richtig, denn der sogenannte Taschengeld § 110 bezieht sich nicht auf Verträge, die als ABO ausgelegt sind !
      (Ratenzahlungskäufe), aus denen dem Minderjährigen erst noch zu erfüllende Verpflichtungen entstehen, sind somit nicht erfasst
      hierzu zählen auch Abos !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @engelchen

      Ich hatte meine Aussage inzwischen geändert ( war von 2,99 Euro Einzelbezug ausgegangen ). Rund 12 Euro im Monat gingen bei einem 11 jährigen sicher auch im Einzelbezug nicht mehr durch.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hier noch alles im Einzelnen:
      Der Kaufvertrag ist "schwebend Unwirksam" und Bedarf der Zustimmung oder Ablehnung durch die Eltern (§108 BGB).
      § 108
      Vertragsschluss ohne Einwilligung

      (1)
      Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

      (2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

      (3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
      ich denke, darauf kann man sich in jedem Falle berufen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ein Abonnementvertrag kann (im Minderjährigenrecht) immer nur so weit teilwirksam werden, als er erfüllt ist. Das gilt für Prepaid- und Postpaid. Für offene Rechnungsbeträge besteht keine vertragliche Anspruchsgrundlage, soweit die Eltern keine konkrete Einwilligung erteilt haben (vgl. OLG Hamburg, MMR 2003, 467 (469)). Am einfachsten wird es in solchen Fällen sein, eine neue Prepaid Karte mit neuer Rufnummer zu kaufen.
      Mein Beitrag ist als allgemeiner Diskussionsbeitrag grundsätzlicher Art zu verstehen und nicht als individuelle Rechtsberatung.
      "Rechtsschutz vor negativen Bewertungen": http://is.gd/7gOqf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DrKNickel ()

    • Am einfachsten wird es in solchen Fällen sein, eine neue Prepaid Karte mit neuer Rufnummer zu kaufen.
      Dann aber am besten eine Karte von einem andern Netzanbieter, denn die Netzbetreiber scheinen da offensichtlich Forderungen zu verrechnen. Eine neue Nr beim selben Netzbetreiber soll angeblich nicht viel bringen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Das AG Düsseldorf (Urteil v. 2.8.2006, Az. 52 C 17756/05) meint sogar, dass ein Klingeltonvertrag mit einem minderjährigen Handynutzer ist in aller Regel nach §§ 107 ff. BGB generell unwirksam ist.
      Mein Beitrag ist als allgemeiner Diskussionsbeitrag grundsätzlicher Art zu verstehen und nicht als individuelle Rechtsberatung.
      "Rechtsschutz vor negativen Bewertungen": http://is.gd/7gOqf

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    • Das AG Düsseldorf (Urteil v. 2.8.2006, Az. 52 C 17756/05) meint sogar,
      dass ein Klingeltonvertrag mit einem minderjährigen Handynutzer ist in
      aller Regel nach §§ 107 ff. BGB generell unwirksam ist.
      Heißt also, wenn selbst von Prepaid Karten Geld gezogen wird, kann man dieses zurückholen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Die Redaktion von Auktionshilfe ist explizit darauf aufmerksam gemacht worden, dass Herr Reimer und Herr Thiel gegenwärtig nicht mehr Geschäftsführer der Guerilla Mobile Deutschland GmbH sind. Im Handelsregister heißt es dazu:

      Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 116667 B Bekannt gemacht am: 24.02.2012 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      23.02.2012


      Guerilla Mobile Berlin GmbH, Berlin, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Reimer, Maurice; Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Thiel, Oliver; Geschäftsführer:; 4. Kothuis, Thomas, *26.03.1970, Amsterdam/Niederlande; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
    • redaktion schrieb:

      Die Redaktion von Auktionshilfe ist explizit darauf aufmerksam gemacht worden, dass Herr Reimer und Herr Thiel gegenwärtig nicht mehr Geschäftsführer der Guerilla Mobile Deutschland GmbH sind.

      Wer hat euch darauf aufmerksam gemacht? Doch nicht das Gespann Reimer/Thiel persönlich? Im Handelsregister kann man doch öffentlich nachlesen, wer wann für welche Firma verantwortlich ist. Und das waren bis Februar 2012 nun mal Reimer und Thiel.

      Ich habe dann mal recherchiert, was so alles bis zu diesem Zeitpunkt über die Guerilla [sic!] Mobile Berlin GmbH bzw. über die Seite mobile.de von Verbraucherseite als Meinungsäußerung zu finden war. Nur eine kleine Auswahl:

      forum.computerbetrug.de/thread…bh-alias-mobilespy.32944/
      mobilfunk-talk.de/23723-bobmob…lligung-bestaetigung.html
      mobilfunk-talk.de/15691-bobmobile-kuendigen-stoppen.html
      forum.chip.de/recht/unerwuensc…s-bob-mobile-1270690.html
      forum.sat1.de/showthread.php?7…etrug%29-von-bobmobile-de
      goolive.de/forum/abzocke-guerilla-mobile-218693-1.html
      verbraucherrechtliches.de/2009…acebook-in-vertragsfalle/
      verbraucherschutz.tv/2009/06/2…lede-hat-kinder-im-visier

      Die Herren Reimer und Thiel waren aber auch noch mit anderen Abo-Fallen auf "Kundenfang":

      anwalt.de/rechtstipps/neue-abo…tedicted-gmbh_020369.html
      abzocknews.de/2011/08/13/warnu…mobi-der-datedicted-gmbh/
      blog.arcadewelten.eu/2011/11/2…-pickel-der-welt-abzocke/
      verbraucherschutz.de/durch-fal…k-seiten-in-die-abofalle/

      Genannt sind nur iq-mania.de bzw die Datedicted GmbH.

      Aber zurück zu bobmobile.de. Reimer und Thiel sind nicht nur ehemalige Geschäftsführer Guerilla Mobile Berlin GmbH auch die Betreiberin der Seite hat gewechselt:

      Impressum:

      Bob Mobile Deutschland GmbH
      Malkastenstr. 3
      40211 Düsseldorf

      Internet: bobmobile.de
      Support: hotline@bobmobile.de

      Telefon:
      Deutschland 08001827562

      Geschäftsführung: Remco Westermann, Thomas Kothuis
      Registergericht: Düsseldorf
      Registernummer: HRB 50721
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 814 204 879
      Datenschutzbeauftragter: Dr. Marcus Rayermann
      Kontakt: datenschutz@bobmobile.de

      Thomas Kothuis kennen wir aber schon als neuen Geschäftsführer der Guerilla Mobile Berlin GmbH. Es bleibt also alles sozusagen im Haus.
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