Abmahnung durch Andreas Reski

    • Abmahnung durch Andreas Reski

      Aktuell lässt gerade Andreas Reski über seinen Anwalt abmahnen.

      Gerüchten nach, soll Herr Reski jedoch nicht abmahnberechtigt sein.

      Vielleicht können Betroffene hierzu etwas schreiben, damit man abschätzen kann, ob an den Gerüchten was dran ist oder nicht.

      Im eBay Forum wird das aktuelle Geschehen bereits diskutiert

      Über google findet man auch einiges an Informationen über den Abmahner
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo,

      Ich wurde diese Woche abgemahnt von der Firma PC-Net Ware ( Herr Andreas Reski ). Die Vollmacht sollte man nur in abgeänderter Weise unterschreiben. Soviel wie ich bis jetzt in Erfahrung gebracht habe hat Herr Reski Kein Ebay Shop bzw. keinen Onlineshop, somit steht man mit Herrn Reski nicht im direkten Wettberwerb. Desweiteren darf man als Anwalt bzw. Kanzlei nur 50 Pronzent der Einnahmen von Abmahnungen verdienen, alles was darüber ist. ist verboten. Dies lasse ich gerade prüfen ob das stimmt, und wenn diese gennanten Kanzlei so wie es scheint ihr Geld nur damit verdient hat man sehr gute Chancen. Desweiteren ( ist noch unbestätigt ) darf Herr Reski keine Abmahnungen erteilen ( weder er selbst noch über ein Anwalt bzw. eine Kanzlei die er damit beauftragt hat. )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von M6xxl ()

    • Hier sollte man mal nachprüfen, ob Herr Reski ein Gewerbe angemeldet hat und ob der dieses auch wirklich ausübt. Um mit Online Händler im Wettbewerb zu stehen ist es nämlich nicht zwingend von Nöten selbst als Online Händler tätig zu sein. Ein Händler mit einem Ladengeschäft steht auch im Wettbewerb mit Online Händler. So kann also ein Hinterhof Händler auch abmahnen lassen. Jedoch müssen die Abmahnungen im Verhältnis stehen zum Umsatz.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • Nicht nur das - wie sollte das denn überprüft werden?
      Die Überprüfung des Herrn Reski ist da wesentlich einfacher ;)

      Man sollte sich zunächst auf den Abmahner konzentrieren, weniger auf dessen Anwalt.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Jedoch müssen die Abmahnungen im Verhältnis stehen zum Umsatz.

      Negative Feststellungsklage ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • zum Thema Umsatz einer Kanzlei:


      selten soooooooooooo gelacht .....



      dann wären die Abmahnungen sämtlicher "Abmahn Kanzleien" um nichtig?

      wenn ich monatlich 10 Abmahnungen verfasse und damit rund 9000€ brutto verdiene, muss ich dann dem Abgemahnten nachweisen dass dies maximal 49 % meines Umsatzes sind??? Hat der Abgemahnte ein Recht in meine Bilanzen blicken zu dürfen?

      :wallbash :wallbash :wallbash
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • Ist schon klar Doppelklicker, allerdings wüßte ich gerne, ob M6xxl sein Statement vertreten und aufrecht erhalten will. Wäre doch mal interessant, woran er sowas festmacht, denn solche Behauptungen sollte man nicht unbeschrieben im Raum stehen lassen. Ich glaube auch nicht, dass da noch was kommt, aber ich hoffe....wenn nichts kommt, dann wissen wir alle, dass das nur so ein Dahingeschwafel war....

      Jedoch denke ich, dass ein jeder hier seine Meinung vertreten darf, wenn er dies auch belegen kann, was hier angebracht wäre.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich hatte ja schon geschrieben, dass man sich nicht auf den Anwalt, sondern auf Herrn Reski konzentrieren sollte. Hat Herr Reski nur deswegen ein Gewerbe angemeldet, um im Wettbewerbsverhältnis zu stehen und um so abmahnberechtigt zu sein, so können die Abmahnungen rechtswidrig sein, wenn sich raus stellen sollte , dass kein oder nur ein marginaler Umsatz vorhanden ist, der im keinerlei Verhältnis zu dem Umfang der Abmahnungen steht.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"