Adoption eines Kindes der Ehefrau und Mutter

    • Adoption eines Kindes der Ehefrau und Mutter

      Liebe Leute.....wenn ein Mann eine Frau heiratet, dieser ihr Kind aus erbrechtlichen und Absicherungsgründen adoptieren will, wie läuft das ab, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und wie lange kann das Verfahren unter Umständen laufen.

      Zur Info: Das Kind ist 10 Jahre alt, der Vater kümmert sich seit 7 Jahren nicht, zahlt auch kein Unterhalt. Das Sorgerecht liegt allein bei der Mutter.

      Bitte um Erfahrungen und Links, die aber nicht allgemein sind, sondern eben solche Fälle betreffen....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Die Vorteile der Adoption: Das Kind ist abgesichert und erbt ggf. vom Adoptivvater, bei einer Heirat haben alle den gleichen Namen, der Adoptivvater kann eingreifen, wenn der Mutter was passiert und dann auch das Kind halten (ist wie ein richtiger Vater zum Kind und würde sich gerne im Falle des Falles kümmern). Es müsst also in so einem Fall nicht zum richtigen Vater der sich nicht kümmert und ein Scheiß Leben führt, den es gar nicht kennt und bei dem es eh ins Heim käme.

      Der Vater in meinem genannten Fall hat keine Sicherheiten vorzuweisen, zahlt keinen Unterhalt und wird das Kind höchstens negativ beerben ! Er kennt das Kind im Grunde gar nicht. Ein Unterhalt ist hier nie gegeben, er hat insgesamt 5 Kinder, alle älter als das Kind in diesem Falle, teilweise schon erwachsen. Er hat für keines der Kinder jemals Unterhalt gezahlt oder sich gekümmert !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ich weiß nicht.
      so toll sind die vorteile ja nicht.

      bitte bedenke:
      eine adoption ist nicht rückgängig zu machen
      also kann das kind, auch wenn es erwachsen ist, keine ansprüche gegen den leiblichen vater erheben
      vielleicht sollte die mutter warten bis das kind 14 ist und selber entscheiden kann ob es adoptiert werden will
    • Das ist prinzipiell richtig.
      Wenn ich aber in Posting #3 vom Engelchen das bisherige Verhalten des Vaters betrachte, dürft dort ohnhin absolut nichts zu holen sein. Gegen solche "Typen" Forderungen zu stellen, bedeutet nur Versenken von viel Geld mittels Rechtsanwalt.

      Ausserdem wäre das Kind - falls der Mutter während seiner Kindetheit etwas zustossen würde - jedenfalls besser versorgt, als wenn es höffen müsste vom leiblichen Vater auch nur 1 Cent zu sehen (bezogen auf das obige Beispiel)

      Kenne die fiesen Tricks solcher "Väter" sich vor der Verantwortung zu drücken und die Machtlosigkeit von Gerichten wenn dieser partou nicht zahlen WILL!
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Auch für das Sorgerecht wär das wichtig, denn es ist ja sehr hinderlich im täglichen Zusammenleben,
      wenn der erziehend "Stiefvater" keine Vertretungsrechte hat, wenn das Kind auf Klassenfahrt fährt,
      wenn etwas mit Lehrern zu besprechen ist, oder auch wenn mal Konflikte irgendwelcher Art mit der "Staatsgewalt" entstehen sollten.

      Und wie Engelchen auch schon sagt, was wäre denn, wenn die Mutter sterben würde,
      oder auch nur so krank wär, dass sie ihr Sorgerecht nicht ausüben kann!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • übrigens, falls sich hier kein Betroffener meldet: Wiki hilft ^^

      de.wikipedia.org/wiki/Adoption_%28Deutschland%29

      Es käme da die häufigste, die Stiefkindadoption in Frage

      - Einwilligung in die Adoption durch den anderen leiblichen Elternteil,
      - Antrag des Stiefelternteils auf Annahme des Stiefkindes
      - Zustimmung des mit dem Antragsteller verheirateten bzw. verpartnerten Elternteils beim Notar
      - wenn das Jugendamt keine Einwände hat
      - Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes
      - persönlichen Anhörung des Antragstellers und des Kindes
      - weitere Kinder des Stiefelternteils werden zur Adoption befragt.
      - das Vormundschaftsgericht spricht die Adoption aus,

      Dadurch wird das Kind dann ein
      gemeinsames Kind der Eheleute bzw.Lebenspartner.

      Falls der andere Elternteil nicht in die Stiefkindadoption einwilligt, kann das in bestimmten Fällen durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
      Und bei einer solchen Verhaltensweise wie im geschilderten Fall, wäre das wohl hier auch möglich :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Ich denke auch das das für das Kind das beste wäre.
      Bei meinem Patenkind ist es dasselbe. Der leibliche Vater hat sich noch während der Schwangerschaft verkrümelt macht Hartz4 und will auch nix vom Kind wissen. Da is auch nix zu holen. Kann ich nie verstehen wie einem das eigene Kind so egal sein kann.
    • Müsste man dann in diesem Fall den richtigen Vater zuerst fragen, ob er damit einverstanden ist, dass das Sorgerecht an den Adoptivvater abgegeben wird? Oder hat er da kein Mitspracherecht, wenn er schon seit Jahren verschwunden ist und auch keinen Unterhalt zahlt?
    • Ohne die Einverständnis des leiblichen Vaters, auch ohne Sorgerecht und Unterhaltszahlungen, kann man dies kaum umgehen. Es gibt Ausnahmefälle, aber die sind nicht leicht durchzusetzen und können sich manchmal über Monate, wenn nicht Jahre hinziehen. Ich denke, dass es jetzt evt. noch einen Ticken schwerer wird, da leiblichen Vätern neuerdings gleichgestellte Rechte wie Müttern zugeschrieben werden. Also wird es erheblich auf die Umstände ankommen und ich hoffe, dass in so einem Fall das Wohl des Kindes an erster Stelle steht !

      Weiter denke ich, dass sowas ohne Anwalt nicht zu machen ist, was für die Mutter und den adoptierbereiten Lebenspartner/Ehemann wieder mit erheblichen Kosten verbunden ist. Nun schreien gleich wieder Leute auf, dass es da doch nicht am Geld scheitern sollte, das ist auch richtig, allerdings muss dieses auch erstmal vorhanden sein :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger