Hallo ihr lieben,
Könnt ihr mir was dazu sagen?
mfg
Könnt ihr mir was dazu sagen?
mfg
Chinesischer Händler will sich bei ebay Deutschland anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cano ()
cano schrieb:
Glaube ich nicht. Er hat wirklich eine Firma und alles drum und dran... Das ist seine Internetseite: nyxstar.com/en/index.asp
Er hat mir auch das ganze Katalog usw zugeschickt..
und so unbeleckt, wir du hier grad nachfragst, sag ich nur:2. Vertragliche und
rechtliche Verhältnisse zwischen Verkaufsagenten und dem Eigentümer der
Ware
Im
Rahmen eines Vertrages übernimmt der Verkaufsagent die Aufgabe, die Ware des
Kunden bei ebay zu verkaufen. Entsprechend der Rechtsprechung und den
ebay-Grundsätzen (dazu später) verkauft der Verkaufsagent die Ware im eigenem
Namen. Dies hat zur Folge, dass der Käufer der Ware bei ebay mit dem
Verkaufsagenten, nicht jedoch mit dem Kunden des Verkaufsagenten einen Vertrag
abschließt. Eine sogenannte Stellvertretung mit der Folge, dass der
Verkaufsagent quasi als Vertreter des Kunden bei ebay die Ware anbietet ist
rechtlich höchst problematisch und zudem nach den ebay-Grundsätzen nicht
möglich. Der Verkaufsagent hat somit die volle Verantwortung für das Angebot der
Ware seines Kunden in seinem ebay-Auftritt.
Im
Rahmen eines Verkaufes hat der Verkäufer die Verpflichtung, das Eigentum an der
Sache dem Verkäufer zu verschaffen. Diese Grundpflichten des Kaufvertrages
ergeben sich aus § 433 BGB:
§
433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
cano schrieb:
für mich besteht doch gar keine Gefahr? Er meldet sich an, er macht alles alles geht über ihn. Was meine Aufgabe ist: Artikelbeschreibung und Kundenbetreuung auf deutsch. Ich bekomme dann eine Verkaufsprovision.
Lg