Ware sei angeblich beschädigt - Käufer droht mit Anwalt

    • EthanHunt schrieb:

      An das mit der Seriennummer habe ich auch schon gedacht, nur leider hab ich sie nicht notiert.

      Ich könnte natürlich hoch pockern und sagen, dass er mir das Gerät gerne zurückschicken kann und ihm gleich mal die Info geben, dass ich die Seriennummer notiert habe und das sowas Betrug wäre, vielleicht löst sich dann das Problem schon in Luft auf. :)



      Ja, mein Vater kann bezeugen, dass ich die Ware sachgemäß verpackt habe und in der Poststelle könnte ich mir sicher bezeugen lassen, dass das Päckchen äußerlich unversehrt war.



      Ware wurde wie gesagt unversichert verschickt.



      Also der VK ist noch recht "frisch" und hat auch eine neutrale Bewertung, weil er wohl mal Porto abkassiert hat, aber dann nur als Brief oder so verschickt hat.

      die Poststelle wird gar nichts bezeugen, selbst wenn sich jemand an den Vorgang erinnern könnte, denn "wies darinnen aussieht, weiß niemand genau" ;)

      Dass du ein Elektronikgerät als Päckchen verschickst, ist ja auch relativ "frisch" und schließlich hast du einen Bewertungspunkt weniger und trotzdem eine neutrale Bewertung, und anscheinend hast du nicht daraus gelernt, denn auch dieser Mangel war schon:
      Artikelbeschreibung ungenau Verpackung mangelhaft
      :huh:

      aber wenn du dir weniger "frisch" vorkommst, als jemand mit gleichem Bewertungsstand, ist dies vielleicht nur ein neuer Account oder einer von mehreren?

      Abgesehen davon

      wenn dem Käufer beim Auspacken sein Vater geholfen hat, wie dir dein Vater beim Einpacken geholfen hat, und er damit nachweisen kann, dass die Verpackung mangelhaft gewesen sein sollte, ist der Ball doch wieder bei dir. Andererseits, wenn die Verpackung optimal gewesen sein sollte, kann man ja den Verdacht des Käufers verstehen, dass der Sprung doch schon vor dem Versand im Gerät war.

      Und ein Fremdfoto zur Artikelbeschreibung zerstreut solchen Verdacht ja nicht grade. Wenn du weiter Elektronikgeräte verkaufen willst (5 in den letzten 15 Tagen) dann solltest du dir angewöhnen, eigen Fotos einzustellen um Misstrauen gar nicht erst aufkommen zu lassen! :|
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Also wäre ich ein seriöser KÄUFER, dann würde ich sofort auf die Nachricht des Verkäufers reagieren und ein Bild zuschicken.

      Seltsamerweise hat der Käufer innerhalb kürzester Zeit Kontakt mit mir aufgenommen und auch sehr rasch auf meine Mails reagiert.

      Nur seitdem ich nach einem Bild gefragt habe, ist totenstille.

      Und ich glaube mal behaupten zu können, dass heutzutage jeder eine Digitalkamera oder ein Handy mit Fotofunktion besitzt...

      von daher würde ich hier mal auf nen netten Versuch tippen.



      Werde euch natürlich auf dem Laufenden halten.
    • Und ich glaube mal behaupten zu können, dass heutzutage jeder eine Digitalkamera oder ein Handy mit Fotofunktion besitzt...
      um so verwunderlicher und verwerflicher, dass du deine Artikel nicht selbst fotografiert hast,
      und so leichter hättest nachweisen können, dass du tatsächlich einen Gameboy ohne Sprung gehabt hast ?(

      Nun hat ja auch mancher einer einen Beruf, muss diese Tage Schnee schieben etc. Den zeitlichen Ablauf deiner Auktion kann ich sowieso noch nicht nachvollziehen:

      Du schreibst, du hättest innerhalb von 3 Tagen nach Geldeingang bezahlt,
      und dann schreibst du, gestern sei das Geld da gewesen?
      Dann müsstest du gestern versendet haben und heute die Reklamation bekommen haben?
      Und dann geht dir das nicht schnell genug, dass du ein Foto erhältst, von jemandem, der vielleicht keine Digicam hat? ?( weil er vielleicht nur kauft bei Ebay?
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    • Ich glaube lesen wäre manchmal von Vorteil. ;)

      Ich habe das Geld gestern erhalten und den Artikel gestern losgeschickt, weil mir das mit dem Geld schon zu lange gedauert hat und ich hier einfach die Ware nich mehr im Pending halten wollte. 3 Tage Bearbeitungszeit muss ja nicht gleich bedeuten, dass ich erst am dritten Werktag die Ware verschicke, is ja nur kundenfreundlich, wenn ich das sogar in einem Tag schaffe, oder. ;)

      Gerät kam heute an und gleich ne direkte Reklamation über ebay.

      Oh my dear!
    • Ich denke mal, dass Stubis erster Gedanke war wie meiner
      diesbetreffend....nun habe ich das so verstanden, dass Du verkauft
      hast, das Geld nicht kam, Du gemahnt oder aufgefordert hast und dann
      das Geld gestern da war, woraufhin Du gleich versendet hast. Der
      Artikel kam heute beim Käufer an und dieser hat gleich ohne dich weiter
      anzuschreiben nach Erhalt ein Problem bei eBay eröffnet. Daraufhin hast
      Du hier gleich gepostet, weil wohl zeitgleich oder in dem Problem vom
      Käufer mit Anwalt gedroht wurde und Du erstmal Schnappatmung
      hattest.....



      Kann ich verstehen, denn das geht vielen so...aber bei der Sache...was
      genau war der Wortlaut des Käufers bezüglich der Anwaltsdrohung, die Du
      ohnehin wie ja schon beschrieben erstmal nicht so ernst nehmen solltes....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • 10:06

      Display defekt!!wurde schon versucht zu kleben.


      12:08

      Unteranderem geht der gameboy dauernt aus, trotz neuer batterien.Dies nennt man bei GERICHT arglisstige täuschung!!!ich will mein geld zurück!!!ansonsten sehe ich mich gezwungen zu meinem anwalt zu gehen!!!von wegen top zustand!!!!


      12:56



      Möchte mein geld zurück!!!Dies ist kein top zustand, display defekt, game boy geht dauernd aus....bin
      im recht!!!
      entweder oder????!!!!


      Und mit dieser Mail wurde die Reklamation auch geschlossen.
    • Also sagen bzw. schreiben kann ich hier ja jetzt viel...

      Aber ich würde einen Artikel NIE als TOP ZUSTAND verkaufen, wenn ich schon z. B. versucht hätte den Display mit Tessa oder so zu reparieren.

      Ich würde jetzt gerne mal ne ältere Artikelbeschreibung von mir posten, in der ich wirklich zum Nachteil von mir auch Fehler und Mängel erwähnt habe, aber der Artikel is schon zu alt und nich mehr abrufbar.

      Beispiel: Ich hab ein altes Tonbandgerät aus den 70ern verkauft, das gehörte meinem Dad und ich kannte mich überhaupt nich damit aus, habe in der Beschreibung erwähnt, dass ich gar keine Ahnung habe ob das Gerät noch voll funktionstüchtig ist und dass wahrscheinlich der Motor kaputt is, weil es komische Geräusche von sich gibt und dass ich den Artikel eher für Bastler empfehle und habe auch nicht von TOP ZUSTAND gesprochen.
    • EthanHunt schrieb:

      Aber ich würde einen Artikel NIE als TOP ZUSTAND verkaufen, wenn ich schon z. B. versucht hätte den Display mit Tessa oder so zu reparieren.

      der Käufer hat ja auch nichts von Tesa gesagt, können denn Klebestellen am Gerät sein? Hast du den von jemand anderem bekommen?
      Hattest du denn die Funktionstüchtigkeit überhaupt geprüft? Irgendwie mag ich mir nicht vorstellen, dass jemand bei 10 Euro noch den Preis drücken will...
      Ich denke schon, dass das Teil nicht funktioniert.

      Was meintest du mit
      Und mit dieser Mail wurde die Reklamation auch geschlossen.
      ?
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    • Also ich bin Erstbesitzer, hab ihn damals neu gekauft und mit nem DSi brauch man keinen alten GameBoy Pocket mehr...

      Ich habe NICHTS versucht zu reparieren oder ähnliches, er wurde immer in so ner Hartschallenbox die dazu gehört aufbewahrt.



      Ich meine damit, dass er gleichzeit mit der letzten Mail die Beschwerde/Reklamation geschlossen hat.



      Sei mir nit böse Stubentiger, aber glaube du verstehst nit was ich meine. Es geht ihm glaube ich nicht um nen Preisnachlass, sondern meine Vermutung ist, dass er mir sein altes Teil andrehen will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von EthanHunt ()

    • Ok, ich glaube den Tesa habe ich selbst mal hineininterpretiert.

      Also vergessen wir den Tesa mal und sprechen absofort von Klebeversuchen.

      Aber mal im Ernst, wer wäre so blöd und versucht nen Sprung/Riss/Kratzer in einem Display mit nem Tesa oder Kleber zu "reparieren"?!

      Nur um mal den Verdacht zu nehmen, dass ich doch versucht haben könnte da was zu vertuschen.
    • Ich muss ja nachfragen, denn in den von dir geposteten Antworten oder Posts von deinem Käufer war ja nix von Tesa...wir müssen allem nachgehen, das geht nicht gegen dich ;)

      Eine weitere Frage: Die von dir benannte Hartschalenbox ist um den Gameboy drum herum und kann unabhängig vom Gerät abgenommen werden ? Oder redest Du hier doch von Gehäuse (ebenfalls nur eine Sicherheitsfrage) ? Kann es sein, dass diese Box wenn abnehmbar beschädigt ist und das Gerät dann aber weiterhin keine Beschädigungen hat.

      Davon mal ab, wenn die von dir benannte Hartschalenbox tatsächlich ein zusätzlicher Schutz für das Gerät selber ist und beides voneinander unabhängig ist, dann sollte definitiv die Verpackung gestimmt haben, aber dafür warte ich noch deine Antwort ab EthanHunt....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Sei mir nit böse Stubentiger, aber glaube du verstehst nit was ich
      meine. Es geht ihm glaube ich nicht um nen Preisnachlass, sondern meine
      Vermutung ist, dass er mir sein altes Teil andrehen will.
      Dafür müsste er ja erstmal in Vorleistung gehen und verschicken, das wär ja für so ein kaputtes Teil wie beschrieben völlig sinnlos.

      Kann das Teil mit Akkus betrieben werden, sprich kann man da mit zu wenig Power auch daneben liegen?

      Das wäre ja dann ein Grund für das Ausgehen. Oder der Sprung ist doch postverursacht, dann wären wohl auch innere Verletzungen möglich.

      Du bist jedenfalls besser drann, denn der Käufer müsste nachweisen, dass der Mangel schon vor Versand vorlag. Danach geht das Versandrisiko auf ihn über.

      bei 4.50 Versandkosten solltest du dir aber mal überlegen, dass man mit Online-Paketschein. schon für 3.85 versichert versenden kann! Denn keinen Ärger zu haben ist eigentlich Geld wert.

      Was hättest du denn gemacht, wenn der Käufer einfach behauptet hätte, dass er nichts bekommen hätte?
      Dann hättest du gar nichts in der Hand.
      Und wenn der Verkäufer nur einen billigen Gameboy hätte erschleichen wollen, wäre das eher eine Möglichkeit gewesen...
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    • Es hanndelt sich um eine Box wie in folgendem Angebot auf dem Bild zu erkennen ist.

      cgi.ebay.de/Nintendo-GAME-BOY-…solen?hash=item2c53278ea4

      Also die Box sieht recht robust aus... is sie auch und sie hat auch keine inneren Teile, die vielleicht auf den Display hätten drücken können. Und is ja Original von Nintendo und wurde auch mit dem GameBoy Pocket zusammen damals in den Läden verkauft, also kann man definitiv davon ausgehen, dass die schon etwas aushält und sicherlich nicht das Gerät beschädigt, wenn vielleicht mal etwas Druck entstehen sollte.

      Ich habe explizit in der Beschreibung geschrieben "Hartschallenhülle ist verkratzt", also könnte der Käufer hier nichts bemängeln.



      Wie geht das mit dem Onlinepaketschein?