Hallo,
gestern ist mir ein Irrtum passiert, als ich versehentlich einen hochpreisigen Artikel für 1 € zum Sofort-Kauf bei eBay anbot, statt für einen Startpreis von 1 €. Der Artikel wurde nach 24 Sekunden bereits verkauft, den Irrtum bemerkte ich erst als ich Post über den Verkauf erhielt. Die Mail erhielt ich sogar noch vor der Einstellungsmail.
Ich habe umgehend eine Anfechtung nach BGB §119 des Vertrags vorgenommen, und per Mail und auch schriftlich (Fax) eine Anfechtungserklärung BGB §143 abgegeben. Erstere hatte ich über eBay mit der Aufforderung die Transaktion abzubrechen versendet.
Der Käufer meldete sich nicht. Heute morgen erhielt ich dann ohne jeden Kommentar die Mitteilung:
gestern ist mir ein Irrtum passiert, als ich versehentlich einen hochpreisigen Artikel für 1 € zum Sofort-Kauf bei eBay anbot, statt für einen Startpreis von 1 €. Der Artikel wurde nach 24 Sekunden bereits verkauft, den Irrtum bemerkte ich erst als ich Post über den Verkauf erhielt. Die Mail erhielt ich sogar noch vor der Einstellungsmail.
Ich habe umgehend eine Anfechtung nach BGB §119 des Vertrags vorgenommen, und per Mail und auch schriftlich (Fax) eine Anfechtungserklärung BGB §143 abgegeben. Erstere hatte ich über eBay mit der Aufforderung die Transaktion abzubrechen versendet.
Der Käufer meldete sich nicht. Heute morgen erhielt ich dann ohne jeden Kommentar die Mitteilung:
Meine Frage ist nun, ist dieser Abbruch der Transaktion mit einem rechtlich bindenden Rücktritt vom Kaufvertrag gleichzusetzen?Hallo xxx,
[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]
Wir haben gute Nachrichten für Sie! xxx hat sich bereit erklärt die Transaktion für xxx zu streichen.
Der Fall ist nun geschlossen. Die Verkaufsprovision, die Sie für diese Transaktion gezahlt haben, wurde Ihrem Konto gutgeschrieben.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Paramystic ()