"Originalware" -> Abmahnung / "Keine Originalware" -> Sperre Ebay

    • Was den Anwalt angeht - klar, dort habe ich eine komplette Beratung. Ständige Infos über Gesetzesneuerungen bzw. neue Urteile etc. ABG´s etc wurden geschrieben und die Artikeltexte abgesegnet.
      Die Abmahnung was das Thema "Original" angeht war rechtens - da gibt es ein Urteil. Es DARF nicht mit diesen selbstverständlichkeiten geworben werden. Aber Ebay verlangt es eben...
      Da ist der Anwalt jetzt dran, eine nicht unbedingt abmahnfähige Aussage zu kreiren. Ich bin da guter Dinge!
    • Evt. erscheint es wenn Du über Bewertungen gehst ? Wenn nicht, hast Du dies schon im Chat erfragt ? Du hast noch nicht viele Bewertungen, evt. liegt es tatsächlich daran....obwohl ich das nicht ganz verstehen kann. Evt. gehst Du auch mal schnell über den Telefonsupport, da kann der SB gleich in dein Konto einblicken und dir dann auch gleich sagen woran es liegt......
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • hat eBay bezüglich der AGB nähere Infos gegeben, wo sowas stehen soll ? So langsam wird die Sache interessant. Denn wenn es rechtlich abmahnfähig ist und genau anders herum irgendwo in den AGB von eBay zu finden ist, dann tut sich hier ein großes Fenster auf !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • nein, was die AGB´s angeht habe ich noch nichts darüber gelesen.
      Ich habe hier nur ein Mail von Ebay - welches ich unbedingt laut Anwalt aufheben/ausdrucken soll - in dem eben steht das ich bei Markenartikeln auf die Echtheit im Text hinzuweisen habe!
      Möchte ja keinen Rechtsstreit anstreben... ich möchte einfach wieder uneingeschränkt verkaufen können. Das sollte nach einer gewissen Zeit ja auch wieder möglich sein. Hoffe ich
      zumindest. Was die Abmahnung angeht - die Unterlassungserklärung wurde zurückgegeben, da die Abmahnung zum Teil nicht richtig war. Aber mit dem Punkt "Original"
      hatte er eben recht. Wenn die Unterlassungserklärung nicht zurückgegeben worden wäre, hätte ich natürlich sofort eine auf den Deckel bekommen wenn ich wieder
      etwas über Original schreiben würde. Aber so ist es jetzt eben rechtlich als wenn es die Abmahnung nie gegeben hätte. Ich möchte mich aber dennoch
      nicht geltendem deutschen Gesetz hinwegsetzen. Teufelskreis --> Recht sagt ich darf nicht mit Original werben, E sagt - wegen erhöhtem Fälschungsrisiko muss ich darauf hinweisen... wenn nicht - wieder Sperre! *g*
    • Ich denke, Du meinst:
      3. im Rahmen der Produktbeschreibung des folgenden Hinweis
      anzubringen: „Garantie – Echt-heitsgarantie: die Echtheit aller von uns
      angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren
      in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren.”
      HIer dürfte wohl das Wort Garantie zum Tragen kommen...und evt. wie bie dir "Original" aber was hindert einen daran: "keine Fälschung" zu schreibe ? Oder habe ich was überlesen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Der Grundsatz ist eben "Keine Werbung mich Selbstverständlichkeiten" ... das ist der Knackpunkt! "Keine Fälschung" ist auch eine Selbstverständlichkeit! ;)
      Ich habe viele Jahre bei Mediamarkt/Saturn im Einkauf in der Zetrale gearbeitet - dort haben wir natürlich auch Werbung gemacht.
      In solchen Werbungen wird man nie lesen "Original Sony-TV - garantiert keine Fälschung" ... ;)
    • Habe eben mal Rücksprache gehalten und Du hast Recht, das darf man auch nicht schreiben. Bleibt also nur die Rüge an eBay, dass Sie dir diesbezüglich erklären sollen (mit Anhang des Urteils) wie Du dies bewerkstelligen sollst, ohne dich deren Aufgebung zu wiedersetzen....

      Aber nochmal die Frage nach dem Passus aus den AGB-----Wo steht sowas ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ok....dann werd ich mich nochmals durch die AGB ringen.....bitte alle die das hier lesen auch mal schnell suchen..mal sehen, ob wir hier zusammen was finden.....

      Bisher kenne ich so eine Regelung nicht. Ich gehe auf die Suche und melde mich wieder..........
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ja, das ist es ja - JEDER wirbt mit "Original" ... und jeder davon könnte zurecht damit abgemahnt werden. Es gibt Urteile darüber - und Gesetz ist Gesetz. Frage nicht wie ich im Dreieck gesprungen bin als ich die Abmahnung an einem Samstag auf dem Frühstückstisch liegen hatte!!!!! :] :] :]
    • Habe nun eben auch nochmals mit meinem Anwalt telefoniert... Nun wurde ein Satz "erschaffen", welche sowohl für eBay perfekt sein sollte - als auch jedem Abmahner den Wind aus den Segeln nehmen wird.
      Außerdem gab er mir den Tipp, mich einmal mit dem Zoll in Verbindung zu setzen. Die sollten Statistiken haben, in denen man Marken mit einem erhöhten Fälschungsrisiko findet.
      Ich habe nämlich noch einiges hier was ich nächste Woche gerne wieder einstellen möchte. Weiß aber eben nicht ob ich es darf - und ebay kann mir dazu auch nichts sagen, aus Sicherheitsgründen.
      Es geht um die Marke "Protest" Web -> protest.eu ...eigentlich sollte das eine Marke sein die nicht wirklich gefälscht wird, oder?