Volles Widerrufsrecht auch nach Öffnen der Cognacflasche

    • Volles Widerrufsrecht auch nach Öffnen der Cognacflasche

      Nun, wer kennt das nicht. Da bestellt man sich ein preiswertes Konjäckchen bei ebay, wie zum Bleistift dieses, will den Tropfen abends genießen, öffnet die Flasche, riecht dran und stellt fest, so ganz trifft das den eigenen Geschmack, sorry, den eigenen Geruch doch nicht. - Macht nichts, denkt man sich, man hat ja Widerrufsrecht, packt das Teil wieder ein und schickt es zurück. - Und dann zickt der Verkäufer rum, von wegen aufgemacht und kann er nicht mehr verkaufen und so. Absolut nicht nachvollziehbare Agumente. - Aber damit ist jetzt Schluss!

      Das königlich-brandenburgische Amtsgericht hat entschieden, dass der Verkäufer den Fusel zurücknehmen muss. Was Recht ist, muss Recht bleiben.

      AG-Potsdam

      Gruß

      Hugohugo


      P.S.: Interessant am ebay-Angebot oben ist noch folgender Zusatz des gewerblichen Verkäufers:

      Es wird nur versichert verschickt, Haftung bis max. 2.500 € und Rückschein!


      Übrigens der ebay-Verkäufer wurde nur als Beispiel ausgewählt. Es gibt keine Hinweise, dass er an dem Gerichtsverfahren beteiligt ist.
    • nun ja nutzen tut`s in der tat nicht wirklich weil wer schiesst sich schon gerne 300 turo ans bein :).

      Kaufen tut`s bei ebay wohl er weniger aber es gibt mit sicherheit einen Markt für sollche dinge ich weiss auch von rum das da das fläschchen mal eben 1500 kosten kann :) wenn ich`s hätte würd ichs mir gönnen. Aber da dem nicht so ist setz ich mich lieber in den flieger und trinke für kleiner geld vor ort :).
    • Meines Erachtens nach ist diese Angabe zumindest wettbewerbsrechtlich massiv abmahnbar..... Und ich gehe noch einen Schritt weiter....glaube sogar, dass ein solcher Zusatz nicht rechtens ist....und dieser Verkäufer bei Verlust und bei Bruch den kompletten Preis ersetzen muss, denn als gewerblicher Verkäufer haftet er bei Schaden und Verlust und er hat dann das Nachsehen bei Versand mit dieser Höhe an Versicherungssumme.

      Dieser Zusatz ist also total irrelevant für Käufer !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Bei dem Preis !!!! nutzt dann die Haftung bei versichertem Versand nicht wirklich

      Transportversicherung bis 500 Euro im Paketpreis enthalten;

      Transportversicherung bis 2.500 € 3,50 € Zuschlag;

      Transportversicherung bis 25.000 € 15,00 € Zuschlag.

      DHL - Preise - Services


      Meines Erachtens nach ist diese Angabe zumindest wettbewerbsrechtlich massiv abmahnbar..... Und ich gehe noch einen Schritt weiter....glaube sogar, dass ein solcher Zusatz nicht rechtens ist....und dieser Verkäufer bei Verlust und bei Bruch den kompletten Preis ersetzen muss, denn als gewerblicher Verkäufer haftet er bei Schaden und Verlust und er hat dann das Nachsehen bei Versand mit dieser Höhe an Versicherungssumme.

      So ist es.

      Gruß

      Hugohugo