Hey zusammen 
hab da ein kleines Problem und hoffe, dass irgendjemand Rat weis!? Ich hatte vor einiger Zeit "versehentlich meine Steuernummer anstelle der UstID bei Ebay eingetragen. Voller Entsetzten stellte ich fest, dass das dann doch nicht die UstId war und wollte sie ab ändern. Soweit so gut: In den Auktionen stand vorerst dann doch die Steuernummer noch im Kleingedruckten. Erst bei den wieder eingestellten Artikeln wurde diese dann geändert. Da es sich ja nicht um einen Teil der Artikelbeschreibung handel, ging ich davon aus, dass sich dies ohne weiteres aktualisieren lässt. Weit gefehlt. Ein Anruf bei der Ebay Hotline: Eine Dame am Telefon, der ich mein Anliegen schilderte. SIe sagte mir, dass auf Auktionen (auch Festpreisformat) keine Änderungen mehr durchgeführt werden können, sobald ein gebot vorliegt oder der Artikel noch 12 Stunden hat, bis er ausläuft. Das ist aber so nicht richtig! Denn auch diese Artikel kann ich ganz bequem über Afterbuy ändern und mit Ebay synchronisieren. Egal ob footer, Artikelbeschreibung, etc. Eigentlich geht fast alles! Und das interessante daran, dass noch nicht mal in der Artikelbeschreibung ein Hinweis zu finden ist, dass irgendetwas geändert wurde. Ich fragte mich also, wie das mit Powersellern ist, die mal so schlappe 3-5000 Artikeln eingestellt haben!? Denn gibt es in irgendeiner Form eine neue Rechtssprechung und die AGB`s müssen geändert werden, kann ich doch nicht alle Auktionen stoppen und diese dann nur um zu aktualisieren neu einstellen. Oder doch? Ist ja auch mit Kosten dann verbunden. Daher denke ich, dass es einen Weg geben "MUSS", diese Daten ändern zu können. Übrigens bekam ich auch eine Mail von Ebay zu diesem Thema (Namen habe ich mal ausgeXXXt):
Wäre echt dankbar, wenn da jemand Rat wüsste. Bin schon am überlegen, meinen Hausanwalt dazu zu befragen und im Ernstfall ein Briefchen schreiben zu lassen.

hab da ein kleines Problem und hoffe, dass irgendjemand Rat weis!? Ich hatte vor einiger Zeit "versehentlich meine Steuernummer anstelle der UstID bei Ebay eingetragen. Voller Entsetzten stellte ich fest, dass das dann doch nicht die UstId war und wollte sie ab ändern. Soweit so gut: In den Auktionen stand vorerst dann doch die Steuernummer noch im Kleingedruckten. Erst bei den wieder eingestellten Artikeln wurde diese dann geändert. Da es sich ja nicht um einen Teil der Artikelbeschreibung handel, ging ich davon aus, dass sich dies ohne weiteres aktualisieren lässt. Weit gefehlt. Ein Anruf bei der Ebay Hotline: Eine Dame am Telefon, der ich mein Anliegen schilderte. SIe sagte mir, dass auf Auktionen (auch Festpreisformat) keine Änderungen mehr durchgeführt werden können, sobald ein gebot vorliegt oder der Artikel noch 12 Stunden hat, bis er ausläuft. Das ist aber so nicht richtig! Denn auch diese Artikel kann ich ganz bequem über Afterbuy ändern und mit Ebay synchronisieren. Egal ob footer, Artikelbeschreibung, etc. Eigentlich geht fast alles! Und das interessante daran, dass noch nicht mal in der Artikelbeschreibung ein Hinweis zu finden ist, dass irgendetwas geändert wurde. Ich fragte mich also, wie das mit Powersellern ist, die mal so schlappe 3-5000 Artikeln eingestellt haben!? Denn gibt es in irgendeiner Form eine neue Rechtssprechung und die AGB`s müssen geändert werden, kann ich doch nicht alle Auktionen stoppen und diese dann nur um zu aktualisieren neu einstellen. Oder doch? Ist ja auch mit Kosten dann verbunden. Daher denke ich, dass es einen Weg geben "MUSS", diese Daten ändern zu können. Übrigens bekam ich auch eine Mail von Ebay zu diesem Thema (Namen habe ich mal ausgeXXXt):
Hallo Herr XXX,
vielen Dank für Ihren Anruf.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre AGB's auf der Artikelseite
aktualisieren können. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte beachten Sie, dass aktive Angebote nach der Änderung der AGB's
unter "Rechtliche Informationen des Anbieters auf der Artikelseite"
nicht automatisch aktualisiert werden. Gern erläutere ich Ihnen, wie Sie
die Änderungen auch in Ihre aktiven Angebote übernehmen können:
1. Gehen Sie in Mein eBay zur Ansicht "Verkaufen".
2. Markieren Sie die gewünschten Artikel und klicken Sie auf
"Bearbeiten".
3. Auf der Folgeseite setzen Sie ein Häkchen bei
"Verkäuferidentifizierung & Allgemeine Geschäftsbedingungen" und
"Widerrufs- oder Rückgabebelehrung".
4. Wählen Sie "Angebote gebündelt überarbeiten" und klicken Sie auf
"Weiter".
5. Wählen Sie auf der nächsten Seite bei "Verkäuferidentifizierung &
Allgemeine Geschäftsbedingungen"" und "Widerrufs- oder
Rückgabebelehrung" die Option "Alle aktualisieren" aus dem Aufklappmenü
aus.
6. Warten Sie bitte die Aktualisierung der Seite ab und klicken Sie
abschließend auf "Senden".
Wenn die Artikel erfolgreich überarbeitet wurden, erhalten Sie eine
Bestätigung.
Welche Voraussetzungen gibt es beim Überarbeiten von aktiven Angeboten?
Sie können die Änderungen nur vornehmen, wenn:
- Sie noch keine Gebote erhalten haben bzw. noch keinen Artikel verkauft
haben,
- das Angebot noch mindestens 12 Stunden aktiv ist und
- keine offenen Preisvorschläge zu diesem Angebot vorliegen.
Ich wünsche Ihnen, Herr XXX, ein frohes Osterfest. Für weitere
Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
eBay-Kundenservice
Wäre echt dankbar, wenn da jemand Rat wüsste. Bin schon am überlegen, meinen Hausanwalt dazu zu befragen und im Ernstfall ein Briefchen schreiben zu lassen.