Online-Veröffentlichung von Schuldnerdaten auf Handelsplattform rechtens

    • Online-Veröffentlichung von Schuldnerdaten auf Handelsplattform rechtens

      Online-Veröffentlichung von Schuldnerdaten auf Handelsplattform rechtens

      Das Landgericht Köln hat mit Urteil 17.03.2010 (Az.: 28 O 612/09) entschieden, dass die Veröffentlichung von titulierten Daten und den dazugehörenden Daten des Schuldners auf einer Online-Plattform weder gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht noch gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.

      Quelle:

      Anwendbar ist das Urteil aber auch nur dann, wenn der Gläubiger die Daten auf seiner Homepage veröffentlicht. Eine Veröffentlichung der Daten in diversen Foren, deckt dieses Urteil nicht.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Das eröffnet uns Händlern ja ganz neue Möglichkeiten, wenn wir unsere Schuldner gegen die ein Titel vorliegt auf unserer eigenen Seite veröffentlichen dürfen.
      Da können wir nur hoffen, das sich bald eine Standard Seite z.b. schuldnerverzeichnis.html auf jeder Verkäuferseite befindet.

      Dann noch ein google Verzeichnis über genau diese Seiten, das wäre es :thumbsup:
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      (Bundesamt für Informationssicherheit)
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